die von den Gewerbetreibenden ausgefüllten Fragebogen und die Resultate der
ihnen unmittelbar aufgetragenen Ermittelungen bis zu dem vorzuschreibenden
Zeitpunkte mit den erforderlichen Erläuterungen einzusenden haben, wobei Wert
darauf zu legen sein wird, daß aus den Erläuterungen genau erhellt, auf
welchem Wege die Bezirkskommission zu jedem einzelnen angegebenen Resultate
gelangt ist. Die Zusendung möchte zweckmäßig an das Königliche statistische
Amt zu richten sein. Seiner Einrichtung nach erscheint dieses Amt vorzugs—
weise geeignet, das durch die Vorerhebungen gesammelte Material zu sichten,
nach den verschiedenen durch den Zweck der Enqucte gegebenen Gesichtspunkten
zu ordnen und für die Hauptkommission zusammenzustellen. Die Haupt-
kommission wird durch diese Vorarbeiten in den Stand gesetzt sein, die ihr
unmittelbar obliegenden Erhebungen vorzunehmen. Besondere Vorschriften für
das hierbei einzuhaltende Verfahren lassen sich nicht wohl aufstellen, vielmehr
wird die Kommission den geeigneten Weg zur Erreichung des vorgesteckten
Zieles selbst zu finden haben. Die Vernehmung von Sachverständigen vor
der Kommission über die einzelnen klarzustellenden Fragen, die Entsendung
einzelner Kommissionsmitglieder behufs Vornahme etwa noch nötiger örtlicher
Erhebungen und die Beschaffung von Informationen seitens der Landesbehörden,
Extrahirung von Gutachten von Handelskammern oder einzelnen Personen dürften
als die vornehmlichsten Mittel hervorgehoben werden können.
Ueber das Ergebnis der durch das Gesetz vorgeschriebenen Erhebungen
wird die Kommission dem Bundesrat unter Vorlage sämtlicher aktenmäßigen
Grundlagen Bericht zu erstatten haben. Daß in demselben den Ansichten der
Kommission über die voraussichtlichen Wirkungen der einzelnen in Betracht
gezogenen Steuersysteme sowohl auf die einzelnen Zweige der Tabakindustrie
als auch auf die Gesamtheit der wirtschaftlichen Verhältnisse Ausdruck zu geben
sei, ist schon durch die der Kommission gestellte Aufgabe bedingt."“
Am 20. August 1878 legte demnächst der Stellvertreter des Reichskanzlers
Graf zu Stolberg das Programm für die Enquéête über den Tabak, die Tabak-
fabrikation und den Tabakhandel dem Bundesrat vor. 1)
In der Sitzung des Bundesrats vom 9. Juni 1879 wurde der Bericht
der Tabak-Enquêtekommission (Drucks. Nr. 144) den Ausschüssen für Zoll= und
Steuerwesen, Handel und Verkehr und für Rechnungswesen überwiesen. Nach
Inhalt des Berichts hatte die Kommission einstimmig (mit allen 11 Stimmen)
den Tabakverkauf in Deutschland für einen geeigneten Gegenstand hoher Be-
steuerung und mit einer Mehrheit von 9 gegen 2 Stimmen eine Steuer im
1) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt. Drucks. Nr. 105 in der S. 24 Note 2
erwähnten Quelle. Abgedruckt findet sich das Programm in der „Nordd. Allg. Ztg.“
Nr. 198 v. 22. 8. 78 (2. Blatt). Bemerkungen über die gedachte Enquéte finden sich
ebendaselbst Nr. 191 v. 14. 8. 78 u. Nr. 197 v. 21. 8. 78 sowie in der „Nat.-Ztg.“ Nr 380
v. 14. 8. 78. «