Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

die von den Gewerbetreibenden ausgefüllten Fragebogen und die Resultate der 
ihnen unmittelbar aufgetragenen Ermittelungen bis zu dem vorzuschreibenden 
Zeitpunkte mit den erforderlichen Erläuterungen einzusenden haben, wobei Wert 
darauf zu legen sein wird, daß aus den Erläuterungen genau erhellt, auf 
welchem Wege die Bezirkskommission zu jedem einzelnen angegebenen Resultate 
gelangt ist. Die Zusendung möchte zweckmäßig an das Königliche statistische 
Amt zu richten sein. Seiner Einrichtung nach erscheint dieses Amt vorzugs— 
weise geeignet, das durch die Vorerhebungen gesammelte Material zu sichten, 
nach den verschiedenen durch den Zweck der Enqucte gegebenen Gesichtspunkten 
zu ordnen und für die Hauptkommission zusammenzustellen. Die Haupt- 
kommission wird durch diese Vorarbeiten in den Stand gesetzt sein, die ihr 
unmittelbar obliegenden Erhebungen vorzunehmen. Besondere Vorschriften für 
das hierbei einzuhaltende Verfahren lassen sich nicht wohl aufstellen, vielmehr 
wird die Kommission den geeigneten Weg zur Erreichung des vorgesteckten 
Zieles selbst zu finden haben. Die Vernehmung von Sachverständigen vor 
der Kommission über die einzelnen klarzustellenden Fragen, die Entsendung 
einzelner Kommissionsmitglieder behufs Vornahme etwa noch nötiger örtlicher 
Erhebungen und die Beschaffung von Informationen seitens der Landesbehörden, 
Extrahirung von Gutachten von Handelskammern oder einzelnen Personen dürften 
als die vornehmlichsten Mittel hervorgehoben werden können. 
Ueber das Ergebnis der durch das Gesetz vorgeschriebenen Erhebungen 
wird die Kommission dem Bundesrat unter Vorlage sämtlicher aktenmäßigen 
Grundlagen Bericht zu erstatten haben. Daß in demselben den Ansichten der 
Kommission über die voraussichtlichen Wirkungen der einzelnen in Betracht 
gezogenen Steuersysteme sowohl auf die einzelnen Zweige der Tabakindustrie 
als auch auf die Gesamtheit der wirtschaftlichen Verhältnisse Ausdruck zu geben 
sei, ist schon durch die der Kommission gestellte Aufgabe bedingt."“ 
Am 20. August 1878 legte demnächst der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Graf zu Stolberg das Programm für die Enquéête über den Tabak, die Tabak- 
fabrikation und den Tabakhandel dem Bundesrat vor. 1) 
In der Sitzung des Bundesrats vom 9. Juni 1879 wurde der Bericht 
der Tabak-Enquêtekommission (Drucks. Nr. 144) den Ausschüssen für Zoll= und 
Steuerwesen, Handel und Verkehr und für Rechnungswesen überwiesen. Nach 
Inhalt des Berichts hatte die Kommission einstimmig (mit allen 11 Stimmen) 
den Tabakverkauf in Deutschland für einen geeigneten Gegenstand hoher Be- 
steuerung und mit einer Mehrheit von 9 gegen 2 Stimmen eine Steuer im 
  
1) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt. Drucks. Nr. 105 in der S. 24 Note 2 
erwähnten Quelle. Abgedruckt findet sich das Programm in der „Nordd. Allg. Ztg.“ 
Nr. 198 v. 22. 8. 78 (2. Blatt). Bemerkungen über die gedachte Enquéte finden sich 
ebendaselbst Nr. 191 v. 14. 8. 78 u. Nr. 197 v. 21. 8. 78 sowie in der „Nat.-Ztg.“ Nr 380 
v. 14. 8. 78. «
	        
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