Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Ertrage von 80 bis 85 Millionen Mark für durchführbar erachtet. Einstweilen 
aber hatte die Kommission (mit allen gegen eine Stimme) nur eine Steuer von 
50 bis 70 Millionen für zweckmäßig gehalten. In Bezug auf die Form 
der Besteuerung erklärten sich sämtliche Mitglieder für die Besteuerung nach 
dem Gewicht des Rohtabaks. Kein anderes System erhielt eine Mehrheit der 
Stimmen. 
Zur Begründung des Monopols erging sich am ausführlichsten der Ver— 
treter für Württemberg, Ober-Steuerrat v. Moser. Nach ihm besitzt das 
Monopol in seinem „finanziellen Ertrage“ eine „Ausdehnungsfähigkeit“, wie 
sie keiner anderen indirekten Steuer zukommt. „Die Monopolverwaltung kann 
die Verkaufspreise ihrer Fabrikate erhöhen und ermäßigen, ohne daß sie nötig 
hätte, das System der Mittel, durch welche sie ihre Zwecke ausführt, wesentlich 
zu ändern.“ Das Monopol ist ferner die einzige Verbrauchssteuerform, welche 
den Konsumenten unmittelbar trifft. Es fallen die Steuerzuschläge weg, welche 
bei mittelbarer Besteuerung aus Zinsen und Risiko dessen entstehen, der die 
Steuer zunächst vorlegt. Dem Monopol allein ist es möglich, den Qualitäts— 
steuerfuß durchzuführen, den Wohlhabenden schärfer zur Steuer heranzuziehen 
als den Armen, ohne daß freilich die Summe der von den ersteren bezogenen 
Steuer je den Betrag der auf die ungeheure ärmere Mehrzahl des Volkes ent— 
fallenden erreichen könnte. Auch bietet das Monopol gegen Materialverfälschung 
mehr Sicherheit als irgend ein anderes System. Den Einwänden, daß der 
Tabakbau durch das Monopol geschädigt werde, begegnete der Referent mit dem 
Hinweis auf die steigende Ausdehnung des Baues in Ungarn und die zu— 
nehmende Güte der Qualität im Elsaß. Die lästigen Kontrollen würden bei 
keinem hohen Steuersystem zu vermeiden sein. Das Monopol nimmt ferner 
den Gewinn der Händler und Fabrikanten an sich und führt ihn in die Kassen 
des Staates ab. Die Lichtseiten des Monopols waren von Moser vollständig 
und richtig hervorgehoben. 
Noch niemals war, wie die „Kölnische Zeitung“ hervorhob, den Bundes- 
ratsausschüssen ein umfangreicheres Material zur Bearbeitung unterbreitet worden 
als jenes, welches die Tabak-Enquêtekommission geliefert hatte. Die Anlagen zu 
dem Bericht, die Aussagen der vernommenen Zeugen, das Material an Tabellen, 
Gutachten rc. füllte mehrere Foliobände und eine stattliche Reihe umfangreicher 
OQuarthefte. Die Ausschüsse beschlossen daher eine Verteilung des Materials 
an drei Referenten und ernannten dazu den Königlich württembergischen Ober- 
Steuerrat v. Moser, den Großherzoglich badischen Ministerialrat Lepique und 
den Großherzoglich mecklenburgischen Ober-Zolldirektor Oldenburg. Bei der 
Wahl ihrer Referenten hatten die Ausschüsse die hier wesentlich in Betracht 
kommenden verschiedenen Interessen berücksichtigt. Ober-Steuerrat v. Moser war 
schon aus der Enquêtekommissson als Vertreter der Monopolidee bekannt, während 
der badische Bevollmächtigte, Ministerialrat Lepique, das Interesse des Tabakbaues 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 5
	        
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