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Ertrage von 80 bis 85 Millionen Mark für durchführbar erachtet. Einstweilen
aber hatte die Kommission (mit allen gegen eine Stimme) nur eine Steuer von
50 bis 70 Millionen für zweckmäßig gehalten. In Bezug auf die Form
der Besteuerung erklärten sich sämtliche Mitglieder für die Besteuerung nach
dem Gewicht des Rohtabaks. Kein anderes System erhielt eine Mehrheit der
Stimmen.
Zur Begründung des Monopols erging sich am ausführlichsten der Ver—
treter für Württemberg, Ober-Steuerrat v. Moser. Nach ihm besitzt das
Monopol in seinem „finanziellen Ertrage“ eine „Ausdehnungsfähigkeit“, wie
sie keiner anderen indirekten Steuer zukommt. „Die Monopolverwaltung kann
die Verkaufspreise ihrer Fabrikate erhöhen und ermäßigen, ohne daß sie nötig
hätte, das System der Mittel, durch welche sie ihre Zwecke ausführt, wesentlich
zu ändern.“ Das Monopol ist ferner die einzige Verbrauchssteuerform, welche
den Konsumenten unmittelbar trifft. Es fallen die Steuerzuschläge weg, welche
bei mittelbarer Besteuerung aus Zinsen und Risiko dessen entstehen, der die
Steuer zunächst vorlegt. Dem Monopol allein ist es möglich, den Qualitäts—
steuerfuß durchzuführen, den Wohlhabenden schärfer zur Steuer heranzuziehen
als den Armen, ohne daß freilich die Summe der von den ersteren bezogenen
Steuer je den Betrag der auf die ungeheure ärmere Mehrzahl des Volkes ent—
fallenden erreichen könnte. Auch bietet das Monopol gegen Materialverfälschung
mehr Sicherheit als irgend ein anderes System. Den Einwänden, daß der
Tabakbau durch das Monopol geschädigt werde, begegnete der Referent mit dem
Hinweis auf die steigende Ausdehnung des Baues in Ungarn und die zu—
nehmende Güte der Qualität im Elsaß. Die lästigen Kontrollen würden bei
keinem hohen Steuersystem zu vermeiden sein. Das Monopol nimmt ferner
den Gewinn der Händler und Fabrikanten an sich und führt ihn in die Kassen
des Staates ab. Die Lichtseiten des Monopols waren von Moser vollständig
und richtig hervorgehoben.
Noch niemals war, wie die „Kölnische Zeitung“ hervorhob, den Bundes-
ratsausschüssen ein umfangreicheres Material zur Bearbeitung unterbreitet worden
als jenes, welches die Tabak-Enquêtekommission geliefert hatte. Die Anlagen zu
dem Bericht, die Aussagen der vernommenen Zeugen, das Material an Tabellen,
Gutachten rc. füllte mehrere Foliobände und eine stattliche Reihe umfangreicher
OQuarthefte. Die Ausschüsse beschlossen daher eine Verteilung des Materials
an drei Referenten und ernannten dazu den Königlich württembergischen Ober-
Steuerrat v. Moser, den Großherzoglich badischen Ministerialrat Lepique und
den Großherzoglich mecklenburgischen Ober-Zolldirektor Oldenburg. Bei der
Wahl ihrer Referenten hatten die Ausschüsse die hier wesentlich in Betracht
kommenden verschiedenen Interessen berücksichtigt. Ober-Steuerrat v. Moser war
schon aus der Enquêtekommissson als Vertreter der Monopolidee bekannt, während
der badische Bevollmächtigte, Ministerialrat Lepique, das Interesse des Tabakbaues
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 5