Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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miren, stimmten nur Bayern, Baden und Mecklenburg-Strelitz. 1) Gegen die 
Nachsteuer stimmten Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg und Bremen. Gesetz, be- 
treffend die Besteuerung des Tabaks. Vom 16. Juli 1879. (Reichs-Gesetzbl. 
S. 245.) 
Die Biersteuer. Das betreffende Steuerprojekt wurde im Bundesrat 
durch nachstehendes an den denselben gerichtetes Schreiben 2) eingeleitet: 
Berlin, 26. März 1879. 
„Im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers beehrt sich der Unterzeichnete 
die beiliegenden Entwürfe 1. eines Gesetzes, betreffend die Erhöhung der Brau- 
steuer, nebst Begründung, 2. eines Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer, 
nebst Begründung, dem Bundesrat zur Beschlußnahme ganz ergebenst vorzulegen. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck." 
Bismarck beabsichtigte mit seiner Vorlage :) eine Verdoppelung der bis 
dahin geltenden Sätze und Anschluß an das bayerische System. Da über dieses 
Gesetz im Bundesrat keine großen Meinungsverschiedenheiten bestanden, so wurde 
es daselbst bereits in der Sitzung vom 10. April ganz nach dem Ausschuß- 
antrage angenommen. 4) Der bayerische, württembergische und badische Bevoll- 
mächtigte enthielten sich bezüglich des Gesetzes, betreffend die Erhöhung der Brau- 
steuer, im Hinblick auf § 35 Abs. 2 der Reichsverfassung der Abstimmung, und 
beteiligten sich auch bezüglich des Gesetzes über Erhebung der Brausteuer an der 
Abstimmung, und zwar im zustimmenden Sinne, nur hinsichtlich der Spezial- 
frage, ob dasselbe auf Elsaß-Lothringen zu erstrecken sei. 
Im Reichstag blieb das Gesetz unerledigt. 
Auf mündlichen Bericht des Ausschusses für Zoll= und Steuerwesen über 
eine Petition wegen Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen über die sub- 
sidiarische Haftbarkeit der Brennereibesitzer für Branntweinsteuerstrafen beschloß 
der Bundesrat am 28. November 1878, daß eine solche Gesetzesänderung nicht 
in Aussicht zu nehmen sei. 
Handelsvertrag mit Oesterreich= Ungarn. Den am 16. Dezember 
1878 zu Berlin unterzeichneten Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oester- 
1) Ueber die sonstigen Beschlüsse des Bundesrats vgl. § 203 der Prot. in der S. 24 
Note 2 cit. Quelle. Wortlaut des Entwurfes nach den Beschlüssen des Bundesrats s. „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 140 v. 18. 4. 79. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. 
3) Inhalt und Ziel der Vorlagen s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 112 v. 30. 3. 79. 
4) § 220 der Prot. in der a. a. O. cit. Quelle. Inhaltsangabe der Beschlüsse 
des Bundesrats s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 136 v. 16. 4. 79 u. „Nat.-Ztg.“ Nr. 172 v. 
12. 4. 79.
	        
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