reich-Ungarn legte Bismarck nebst einer erläuternden Denkschrift mit Schreiben
d. d. Friedrichsruh, 17. Dezember 1878, 1) dem Bundesrat zur Beschluß-
nahme vor.
Bei Beratung des Vertrags im Bundesrat (23. Dezember 1878) erklärte
der bayerische Bevollmächtigte: „Der vorliegende Vertrag enthalte auch Bestim-
mungen, welche das verfassungsmäßig bestehende Reservatrecht Bayerns in
Eisenbahnsachen berühren, mit Rücksicht hierauf sehe sich die bayerische Regierung
zu der Erklärung veranlaßt, daß sie, nachdem materielle Erinnerungen ihrer-
seits nicht obwalten, auch diesem Teile des Vertrages ihre Zustimmung erteilt
haben wolle."“
Man sieht hieraus, wie ängstlich die bayerische Regierung darüber wacht,
daß ihrem Reservatrechte ja durch keinen Vorgang präjudizirt werde.
Als der wesentlichste Unterschied von dem bisherigen Vertrage war hervor-
zuheben, daß dem neuen Vertrage keine, die beiderseitige Zollgesetzgebung bindenden
Vertragstarife beigefügt waren, jedem der beiden vortragenden Teile vielmehr
die volle Freiheit der autonomen Regelung seines Zolltarifs gewahrt blieb. Beide
Teile hatten sich jedoch für die Dauer des neuen Vertrages wechselseitig alle
Rechte der meistbegünstigten Nation zugesichert. Das Zollkartell war einstweilen
aufrecht erhalten.
Handelsvertrag vom 16. Dezember 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 365).
Statistik des auswärtigen Warenverkehrs. Am 6. Mai 1879
legte Bismarck im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers dem Bundesrat den
Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Statistik des auswärtigen Warenverkehrs
des deutschen Zollgebiets, nebst Begründung zur Beschlußnahme vor, 2) wobei
diejenigen Gesichtspunkte in Berücksichtigung gezogen waren, welche in der vorigen
Reichstagssession bei Beratung des analogen Gesetzentwurfs aufgestellt worden
waren.
Mit dieser Vorlage beschäftigte sich die Zolltarifkommission in der letzten
Sitzung, zu der sich dieselbe überhaupt versammelte.
Der Antrag der Ausschüsse des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen,
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. Drucks. Nr. 139 Sess. 1878/79 in
der S. 24 Note 2 erwähnten Quelle. Bezüglich des deutsch-österreichischen Handelsvertrages
schrieb die Wiener „Montags-Revue“ unter dem 21. Juli 1878:
„Wie wir hören, hat Graf Andrassy gelegentlich des Berliner Kongresses Veranlassung
genommen, mit dem Fürsten Bismarck rückhaltlose Auseinandersetzungen in Bezug auf die
fortwährende Verzögerung der österreichisch = deutschen Handelsvertragsverhandlungen zu
pflegen, und es ist, nachdem man sich über den Standpunkt der Parteien klar geworden,
kein weiteres Hindernis vorhanden, daß die beiderseitigen Delegirten bald zur Wieder-
aufnahme und Vollendung ihrer Mission zusammentreten.“
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Drucks. Nr. 83 in der a. a. O.
cit. Quelle.