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Unter diesen Gesichtspunkten ist davon auszugehen, daß der Tarif, ohne
gewaltsame Verschiebungen der bestehenden Voraussetzungen der Produktion und
Konsumtion herbeizuführen, den Anforderungen entsprechen muß:
a) daß er in seiner Struktur klar ist und jedermann in den Stand setzt,
die Fracht für eine Sendung leicht zu berechnen;
b) daß er die Gleichberechtigung der Reichsangehörigen in allen Wirtschafts-
gebieten sichert;
c) daß er die Benachteiligungen beseitigt, welche bei dem gegenwärtigen System
auf dem Verkehr des kleinen Gewerbebetriebs lasten;
6 daß er bei seiner Anwendung die Entstehung schädlicher, die Kosten des
Eisenbahntransports durch unwirtschaftlichen Betriebsaufwand erhöhender
Bildungen nicht begünstigt, sowie die Integrität der Beamten nicht
gefährdet.
Diesen Anforderungen wird durch das bestehende Tarifsystem nicht ent-
sprochen.
Bis zum 15. Juni 1878, bis zu welchem Zeitpunkt sich die dem Bundesrat
zugegangenen Mitteilungen über den Umfang der Einführung des Reform-
tarifsystems bei den deutschen Bahnen erstrecken, war die Reform — um diesen
gangbaren Ausdruck beizubehalten — der Lokaltarife nahezu abgeschlossen,
während von den auf den deutschen Bahnen zu jener Zeit in Kraft gewesenen
Verbands= und direkten Tarifen im Verkehr unter sich und mit dem Ausland
erst etwa 18 Prozent, und von den Verbands= und direkten Tarifen der deutschen
Bahnen unter sich etwa 30 Prozent auf der Grundlage des Reformsystems
erstellt waren.
Demgemäß bestanden damals noch:
A. Auf Grundlage des Reformsystems:
61 Lokaltarife it 283 Ausnahmetarifen,
154 Verbands= und direkte Tarife mit 474 „
B. Auf früherer Grundlage:
2 Lokaltarife und
366 Verbands= und direkte Tarife mit 613
bezw. Spezialtarifen für
einzelne Artikel
zus. 583 Tarife mit... 1370 Ausnahmetarifen.
Nach einer vorliegenden Uebersicht aus dem Februar 1878 waren bei—
spielsweise bei Versendungen im Bereiche der elsaß-lothringischen Bahnen außer
dem Lokaltarife
159 Verbands= und direkte Tarife, ohne Einrechnung der zahlreichen
Ausnahmetarife
zu berücksichtigen.