Die achte Session
des Vunbesrats des Deutschen Reichs.
(14. Kugust 1878 bis 13. Juli 1879.)0)
I. Abschnitt.
Einleitung.
Durch Kaiserliche Verordnung vom 5. August 1878 (Reichs-Gesetzbl.
S. 289) wurde der Anfang der neuen Session des Bundesrats auf den
14. August 1878 festgesetzt.
Als Mitglieder traten im Laufe der Session in den Bundesrat neu ein:
für Preußen der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter an
Stelle des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg. Nach kurzem Ausscheiden
aus dem Bundesrat nahm letzterer wieder seine Stelle für Bitter ein. Außer-
dem trat noch für Preußen in den Bundesrat ein der Handelsminister Maybach)
an Stelle des Handelsministers Achenbach, für Bayern der Oberst v. ylander
an Stelle des Generalmajors v. Fries, für Königreich Sachsen der Major
Edler von der Planitz 3) an Stelle des Staatsministers des Krieges v. Fabrice,
und der Staatsminister der Finanzen Freiherr v. Könneritz an Stelle des
Staatsministers der Justiz v. Abeken, für Hessen der Präsident des Ministeriums
der Finanzen, Wirkl. Geheimer Rat Schleiermacher an Stelle des Präsidenten
des Justizministeriums Kempff; Bekanntmachung vom 8. Oktober 1878 (Reichs-
Gesetzbdl. S. 349), 21. November 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 359) und
19. Februar 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 14).4)
1) Es fällt in dieselbe die erste und zweite Session der IV. Legislaturperiode des
Reichstags (9. September bis 19. Oktober 1878 und 12. Februar bis 12. Juli 1879).
2) ef. Bd. III. S. 16.
3) cf. Bd. III. S. 33.
4) Abweichend von früher erschien die Bekanntmachung, welche den ganzen Personal=
bestand des Bundesrats aufführt, nicht zu Anfang der Session, sondern erst nach Verlauf
eines halben Jahres am 19. Februar 1879.
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 1