Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

Verbandsverkehr, auf nicht weniger als zehn Routen, in deren Wahl zum Teil 
wöchentlich gewechselt wird. Aehnliche Beispiele lassen sich in großer Zahl aus 
den Instradirungsvorschriften aller übrigen auf längere Strecken sich ausdehnenden 
Verbände herausgreifen. 
Der die Bewegung des Verkehrs, entgegen den natürlichen Wegen, dem 
Ermessen der Bahnen künstlich unterordnende Charakter der Tarifverbände wird 
hieraus zur Genüge sich erkennen lassen. 
Außer den Abkommen über die Behandlung der Güter und die Berechnung 
der Frachten, über etwaige Zuganschlüsse für durchgehende Züge, über das 
Expeditionsverfahren und die Instradirung werden von den Verbänden weiter 
besondere Verabredungen über die Frachtanteile jeder einzelnen Verwaltung an 
dem Verbandsverkehr für alle in Betracht kommenden zahlreichen Routenrelationen 
getroffen. Die Frachtanteile pflegen für die Gewichtseinheiten bis zu drei 
Dezimalstellen ausgerechnet zu werden. 
Wenn also ein Verbandsgütertarif in den acht Frachtklassen des Normal- 
tarifschemas und in vier Ausnahmetarifen die Frachtsätze für 300 Relationen 
enthält, bei denen im Durchschnitt je drei Routen möglich sind, so stellen sich 
die Frachtsätze in den die Zusammenstellung der Anteile enthaltenen sogenannten 
Anteilstabellen in 12 = 300 = 3 = 10 800 Additionsexempeln, zum großen 
Teil vierstelliger Zahlen, dar. Anteilstabellen von 100 und mehr Seiten 
in Tabellen= und Zahlendruck, in Folioformat, gehören keineswegs zu den 
Seltenheiten. 
Die Zahl der Verbands= und direkten Tarife im Deutschen Reiche belief 
sich am 15. Juni 1878 auf 520 ohne Einrechnung der zahlreichen Aus- 
nahmetarife. Die Verbände setzen sich zum Teil aus Vereinigungen einzelner 
Nachbarbahnen zusammen, und diese Vereinigungen bilden wiederum Verbände 
mit anderen Bahnen und Bahngruppen. Da jeder Verband die Bedingungen 
des Güteraustausches für sich besonders beschließt und für die Verkehrs- 
beziehungen, auf welche er sich erstreckt, ein abgeschlossenes Ganzes bildet: so 
ergeben sich in Bezug auf die Verschiedenartigkeit der Behandlung der Güter- 
sendungen ebenso viele getrennte Verkehrsgebiete, als der Zahl nach Verbände 
vorhanden sind. 
Das Ganze stellt ein Durcheinander von Kombinationen verschiedener 
Verkehrsbeziehungen dar, welche sich in engeren Verkehrskreisen und über diese 
hinaus wieder zwischen einzelnen Verkehrsgruppen bilden. Mit der steten Be- 
wegung des Verkehrs erleiden innerhalb der Verbände die reglementarischen 
Vorschriften, die Tarifbestimmungen, die Tarifsätze, die Instradirungsvorschriften, 
die Uebereinkommen und Anteilstabellen eine fortwährende Aenderung und Er- 
gänzung, welche in Dienstbefehlen und zahlreichen Nachträgen ihren Ausdruck finden. 
Es ist hieraus leicht zu ermessen, welche außerordentliche, kostspielige Thätigkeit 
die zahlreichen direkten Tarifverbände im deutschen Eisenbahnwesen entwickeln.
	        
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