III. Abschnitt.
Aus der Werkstatt des Bundesrats.
Die Thätigkeit des Bundesrats in seiner zweiten Session wurde in erster
Linie durch die Fortführung der im Vorjahre begonnenen gesetzlichen Regelung
und Ausbildung der gemeinschaftlichen Einrichtungen des Reiches in Anspruch
genommen. Im einzelnen ist Nachstehendes zu bemerken:
1. Reichsgesetzgebung (Artikel 4 und 5 der Verfassung).
Gewerbeordnung. Mit dem Vorschlage wegen Einführung der deutschen
Gewerbeordnung in Bayern verband die dortige Regierung einen Antrag auf
Beseitigung der deutschen Theaterfreiheit. Der Bundesrat lehnte diesen Vor-
schlag ab. 1)
Am 6. Februar 1873 unterbreitete der Reichskanzler (in Vertetung: Delbrück)
dem Bundesrat Vorschläge bezüglich der Legitimationsscheine und -zkarten nach
l44 der Gewerbeordnung.2)
1) Vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 221 vom 14. Mai 1872, Nr. 230 vom 19. Mai
1872, Nr. 232 vom 22. Mai 1872, Nr. 249 vom 31. Mai 1872, und „Norddeutsche All-
gemeine Zeitung“ Nr. 124 vom 31. Mai 1872.
2) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. Vorlage des Kanzlers, betreffend
die Prüfungsvorschriften für Apotheker, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 39 vom
5. Februar 1873; Antrag Bayerns, betreffend die Erteilung der Approbationen an die
Medizinalpersonen in Bayern, „National-Zeitung“ Nr. 310 vom 6. Juli 1872; Bundesrats-
beschluß wegen Gleichstellung des Besuches der polytechnischen Schule zu Stuttgart und
Karlsruhe mit dem Besuche einer Universität bei Apothekern, Nr. 218 vom 12. Mai 1872;
Beschluß des Bundesrats auf eine Eingabe, betreffend den Erlaß gesetzlicher Bestimmungen
über die Feststellung des Feingehalts der Silberwaren, Nr. 604 vom 25. Dezember 1872;
Vorlage des Kanzlers über den Geschäftsgang des Bundesamts für das Heimatswesen,
„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 13 vom 16. Januar 1873.
Münz-, Maaß-, Gewichts= und Bankwesen. Verhandlungen des Bundesrats
über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, „National-Zeitung“ Nr. 296 vom 28. Juni
1872; über den Gesetzentwurf wegen Ausgabe von Banknoten, Nr. 260 vom 7. Juni 1872;
über die Maaß= und Gewichtsordnung, Abänderung des Artikels 4, Nr. 586 vom 14. De-
zember 1872, und Zusatzbestimmung zu Artikel 3, Nr. 254 vom 4. Juni 1872.