Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

III. Abschnitt. 
Aus der Werkstatt des Bundesrats. 
Die Thätigkeit des Bundesrats in seiner zweiten Session wurde in erster 
Linie durch die Fortführung der im Vorjahre begonnenen gesetzlichen Regelung 
und Ausbildung der gemeinschaftlichen Einrichtungen des Reiches in Anspruch 
genommen. Im einzelnen ist Nachstehendes zu bemerken: 
1. Reichsgesetzgebung (Artikel 4 und 5 der Verfassung). 
Gewerbeordnung. Mit dem Vorschlage wegen Einführung der deutschen 
Gewerbeordnung in Bayern verband die dortige Regierung einen Antrag auf 
Beseitigung der deutschen Theaterfreiheit. Der Bundesrat lehnte diesen Vor- 
schlag ab. 1) 
Am 6. Februar 1873 unterbreitete der Reichskanzler (in Vertetung: Delbrück) 
dem Bundesrat Vorschläge bezüglich der Legitimationsscheine und -zkarten nach 
l44 der Gewerbeordnung.2) 
1) Vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 221 vom 14. Mai 1872, Nr. 230 vom 19. Mai 
1872, Nr. 232 vom 22. Mai 1872, Nr. 249 vom 31. Mai 1872, und „Norddeutsche All- 
gemeine Zeitung“ Nr. 124 vom 31. Mai 1872. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. Vorlage des Kanzlers, betreffend 
die Prüfungsvorschriften für Apotheker, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 39 vom 
5. Februar 1873; Antrag Bayerns, betreffend die Erteilung der Approbationen an die 
Medizinalpersonen in Bayern, „National-Zeitung“ Nr. 310 vom 6. Juli 1872; Bundesrats- 
beschluß wegen Gleichstellung des Besuches der polytechnischen Schule zu Stuttgart und 
Karlsruhe mit dem Besuche einer Universität bei Apothekern, Nr. 218 vom 12. Mai 1872; 
Beschluß des Bundesrats auf eine Eingabe, betreffend den Erlaß gesetzlicher Bestimmungen 
über die Feststellung des Feingehalts der Silberwaren, Nr. 604 vom 25. Dezember 1872; 
Vorlage des Kanzlers über den Geschäftsgang des Bundesamts für das Heimatswesen, 
„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 13 vom 16. Januar 1873. 
Münz-, Maaß-, Gewichts= und Bankwesen. Verhandlungen des Bundesrats 
über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, „National-Zeitung“ Nr. 296 vom 28. Juni 
1872; über den Gesetzentwurf wegen Ausgabe von Banknoten, Nr. 260 vom 7. Juni 1872; 
über die Maaß= und Gewichtsordnung, Abänderung des Artikels 4, Nr. 586 vom 14. De- 
zember 1872, und Zusatzbestimmung zu Artikel 3, Nr. 254 vom 4. Juni 1872.
	        
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