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8. Konsulatswesen.
Dem Gesetz, betreffend die Konsulatsgebühren, ) stimmte der Bundes-
rat gegen die Stimme Hamburgs in der vom Reichstag beschlossenen Fassung
zu. Der Bevollmächtigte für Hamburg erklärte: Hamburg könne zwar den
übrigen Aenderungen, nicht aber der für die Schiffsexpedition angenommenen
Tarifposition zustimmen. In derselben müsse eine nicht gerechtfertigte Besteue-
rung der Rhederei und namentlich der größeren Schiffe um so mehr erblickt
werden, als jedes Maximum für die Gebühr beseitigt sei. Da überdies die
bevorstehende Einführung des Kubikmeters als Maaßeinheit für die Schiffs-
vermessung eine gleichzeitige Umänderung jener Tarifposition notwendig mache,
zu der es der Zustimmung des Reichstags bedürfen werde, so müsse Hamburg
sich gegen die Annahme des Gesetzes aussprechen. Gesetz vom 1. Juli 1872
(Reichs-Gesetzbl. S. 245).
Die Einziehung der Landeskonsulate machte auf Veranlassung des Bundes-
rats weitere Fortschritte. 2)
9. Kriegswesen.
Reichs-Invalidenfonds. Nach einem dem Bundesrat zugegangenen
Gesetzentwurf sollte aus der französischen Kriegskostenentschädigung ein Reichs-
Invalidenfonds mit einer Kapitalsumme von 187 Millionen Thalern gebildet
werden. 3) Die Erledigung dieser Vorlage fällt in die nächste Session des
Bundesrats.
10. Reichsfinanzen.
Bereitstellung der Geldmittel zur Bestreitung der Reichs-
ausgaben im Jahre 1873. Hierüber unterbreitete der Ausschuß des Bundes-
rats für Rechnungswesen dem Bundesrat folgende Anträge:
1) Wortlaut in der „National-Zeitung“ Nr. 199 vom 30. April 1872.
2) Eintreten der Reichskonsulate an Stelle der Landeskonsulate, „National-Zeitung"
Nr. 606 vom 28. Dezember 1872; Einziehung aller außerhalb Deutschlands bestehenden
bayerischen Konsulate, Schultheß' Staatskalender 1873, S. 55, und „Norddeutsche All-
gemeine Zeitung“ Nr. 27 vom 1. Februar 1873.
3) Ueber die Details der Vorlage vergleiche die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“
Nr. 33 vom 8. Februar 1873. — Vorlage des Kanzlers, betreffend Geldmittel zur Um-
gestaltung der deutschen Festungen, ausschließlich derjenigen in Elsaß-Lothringen, „National-
Zeitung“ Nr. 59 vom 5. Februar 1873 und Nr. 63 vom 7. Februar 1873; desgleichen,
betreffend die Deklaration des Artikels 98 des Militärpensionsgesetzes, Nr. 276 vom
16. Juni 1872; desgleichen, betreffend die Untersuchung militärpflichtiger Deutscher in Ruß-
land, Nr. 156 vom 4. April 1872. Stand der kleinstaatlichen Militärkonventionen, Nr. 312
vom 7. Juli 1872.