97
Nro. 11.
Regierungs-Blatt
Koͤnigreich Wuͤrttemberg.
Mittwoch den 2. März 1836.
In halt!t.
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departemente. Mirvilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Columbus, ein
Lese= und Sprachbuch für gehobene Velkolchulen, von Dr. Riecke.“ — Privilegium gegen den Nachdruck
des Werks: „Die Geschichte des Mittelalters, von Prefesior Dr. Friedrich Kortum.“ — Bekanntma-
chung, betreffend die Verlegung des Detanate Wildbad nach Neuenbürg. — Bekanurmachung der zu aka-
demischen Studien für befähigt erklirten Jüng#inge. — Bekanntmachung, betreffend die Feüsetzung des
für die Zöglinge des Taubstummen= und Blinden-: Insiltuts zu Gmünd zu entrichtenden Kostgelds. —
Bekanntmachung des Ergebnisses einer Prüfung im Baufache. ’
Dienst-Erledigungen.
1 Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom
29. v. M. dem Finanz-Assessor Autenrieth dahier die Erlaubniß gnädigst ertheilt,
den Königlich Preußischen rothen Adler-Orden dritter Classe anzunehmen und zu
tragen.
:B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 15. v. M.
den Cameralverwalter Nagel in Eßlingen, wegen vorgerückten Alrers und Kränklich-
keir, in den Pensionsstand verseht, sodann