Eine staatsrechtliche Erörterung. Schluß. 201
das Interesse und die Freude am Reiche, sondern nur das
Bestreben, das unbequeme Gebilde eines Deutschen Reiches
mit evangelischem Kaiserthum zu zerstören. Gleichwohl lebt
er der Hoffnung — und Gott gebe, daß sie nicht trügt —
„daß in Kriegszeiten das Nationalgefühl stets zu der Höhe
anschwellen wird, um das Lügengewebe zu zerreißen, in dem
Fractionsführer, strebsame Redner und Parteiblätter in Friedens-
zeiten die Massen zu erhalten wissen.“
So klingt in ernster Mahnung an das deutsche Volk
dieses Werk des nationalen Heros aus. Ich bin am Ende
meiner Ausführungen. Unter Hunderttausenden von deutschen
Christbäumen ist dieses Bismarck-Werk gefunden worden, das
einer der edelsten deutschen Fürsten, der ehrwürdige Großherzog
Carl Alexander von Sachsen-Weimar, in einem an mich ge—
richteten Schreiben ein „ebenso eigenartiges als werthvolles
Vermächtniß“ genannt hat. In welchem Geiste die Deutschen
an die Lectüre dieses politischen Testamentes gehen sollen, das
mag derselbe Fürst sie lehren, dessen Aeußerung öffentlich mit-
zutheilen ich für eine Pflicht nationaler Dankbarkeit halte:
„Das Interesse, das ich diesem Werke entgegen
bringe, entspricht vollkommen meiner dankbaren Ver-
ehrung für den großen Entschlafenen, dessen Name
alle Zeiten überdauern wird. Es entspricht ins-
besondere der treuen persönlichen Erinnerung, die
ich dem genialen Geiste bewahre, den Gott dem
Vaterlande in Bismarck gegeben hat.“
Wenn solche Gesinnung, vom Throne herab verkündigt,
in den Herzen des Volkes weiter greift, dann wird ein Ge-
schlecht heranwachsen, das, in Bismarcks Geiste erzogen, die
Dauer dessen uns verbürgt, was er uns geschaffen hat in einem
Leben voll harter Kämpfe. In seinen „Gedanken und Er-
innerungen“ hat er uns zu Erben eines Capitals gemacht,
aus dessen Reichthum die kommenden Geschlechter noch schöpfen
werden zum Segen unseres geliebten Vaterlandes.