Regierungsreferendar. Uebergang zur Landwirthschaft. 21
und Perrücke“. Als er 1839 unter Aufgabe seiner anfäng-
lichen Pläne aus dem Staatsleben schied, um sich auf Wunsch
seines Vaters der durch mißlungene Speculationen einigermaßen
festgefahrenen Bewirthschaftung der pommerschen Familiengüter
(Kniephof, Külz, Jarchelin) in Gemeinschaft mit seinem Bruder
Bernhard zu widmen, nahm er eine nur geringe Meinung
von dem Werthe der preußischen Bureaukratie und eine — wie
er selbst meint — vielleicht zu große Neigung zur Kritik mit
in das Landleben hinüber. Indem Bismarck von dieser innern
Wandlung erzählt, die aus dem Referendar einen praktischen.
Landwirth machte, kann er nicht umhin, in einem Excurs
seine Gedanken über die Bureaukratie überhaupt zu entwickeln
und der Bureaukratie der Vergangenheit die der Gegenwart
vergleichend gegenüberzustellen. Der Vergleich fällt nicht zu
Gunsten des heutigen Zustandes aus, und überaus lehrreich
ist der Nachweis, daß die moderne „Selbstverwaltung“ nur
zu einer Verschärfung der Bureaukratie, zur Vermehrung der
Beamten, ihrer Macht und ihrer Einmischung in's Privatleben
geführt habe, diese Entwickelung aber begünstigt worden sei
durch die Umgestaltung des Landrathsamtes in eine Unter-
stufe der staatlichen Hierarchie, während früher der Landraths-
posten von Kreiseingesessenen verwaltet wurde, deren einziger
Ehrgeiz darin bestand, das Amt lebenslänglich zu verwalten.
Und eine recht ernste Mahnung enthält der Satz: „Die alten
Regierungsbeamten zeigten sich, wenn sie mit der regierten
Bevölkerung in unmittelbare Berührung traten, pedantisch und
durch ihre Beschäftigung am grünen Tische den Verhältnissen
des praktischen Lebens entfremdet, hinterließen aber den Ein-
druck, daß sie ehrlich und gewissenhaft bemüht waren, gerecht
zu sein. Dasselbe läßt sich von den Organen der heutigen
Selbstverwaltung in Landstrichen, wo die Parteien einander
schärfer gegenüberstehen, nicht in allen Stufen voraussetzen;
das Wohlwollen für politische Freunde, die Stimmung bezüg-
lich des Gegners werden leicht ein Hinderniß unpartelüscher
Handhabung der Einrichtungen.“
Es war in den Zeiten der liberalen Hochfluth, die dem
Sturme des Jahres 1848 vorausging, und in den Zeiten des