Die Einladung nach Frankfurt. Dualistische Politik. 83
vorlage an die Bedingung der preußischen Zustimmung oder
erneuter Unterhandlungen mit Preußen, verletzten aber durch
diese, Oesterreich völlig unerwartete Rücksichtnahme auf Preußen
den Grafen Rechberg dergestalt, daß er drohend äußerte, der
Weg nach Berlin sei für Oesterreich nicht weiter und nicht
schwieriger als für die Mittelstaaten, und alsbald diesen Weg
einer Verständigung mit Preußen im Widerspruch zu der
bundestägigen Auffassung betrat.
Der Tod des Königs von Dänemark, Friedrich VII.
(15. November 1863), gewährte der dualistischen Führung des
Deutschen Bundes eine glänzende Bethätigung in den gemein—
samen Kämpfen an der Schlei, dem gemeinsamen Einrücken
in Jütland und dem gemeinsamen Friedensschluß mit Däne-
mark. Das preußisch-österreichische Bündniß zeigte sich, trotz
der Verstimmung der übrigen Bundesstaaten, stark genug, die
andern Großmächte, unter deren Deckung Dänemark dem
gesammten Deutschthum den Handschuh hatte hinwerfen können,
von Feindseligkeiten abzuhalten. Der freundliche Dualismus
hätte für beide Staaten noch weitere Früchte tragen können,
wenn auf Seiten des Königs von Preußen immer der preußische
Standpunkt behauptet worden wäre. Gleich bei der ersten
zwischen Oesterreich und Preußen auftauchenden Streitfrage
aber hatte er nicht den Muth, das Interesse des preußischen
Staates mit derjenigen Entschiedenheit zur Geltung zu bringen,
welche die Vorbedingung des Sieges ist. Bismarck hatte ihm
die Bahn dazu geebnet, indem er am 22. August 1864 in
Schönbrunn dem Kaiser die Ueberlassung der Elbherzogthümer
an Preußen empfohlen hatte als eine Art Pränumerando-
zahlung auf ein zukünftiges, unter Preußens Mitwirkung zu
erwerbendes Aequivalent innerhalb der österreichischen Inter-
essensphäre. Der Kaiser schien den vorgebrachten Gründen
nicht unzugänglich zu sein und fragte, ob Preußen entschlossen
sei, die Herzogthümer zu preußischen Provinzen zu machen.
Ein entschlossenes „Ja“ des Königs hätte die Dinge wahr-
scheinlich in die rechte Bahn geleitet, statt dessen bemerkte er
zögernd, daß er an sich kein Recht auf die Herzogthümer habe
und gar keinen Anspruch darauf erheben könne. Diese Aeuße-
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