Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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Bunde stehen wird. Die Anerkennung aber des Ausspruches, 1852 
daß Deutschland mit Oesterreich in keine Zolleinigung treten 21.6. 
darf, würde eine solche Consequenz früh oder spät nach sich 
zichen. — Als weitere unerläßliche Folge einer so unnatürlichen 
Stellung würde die Zerrüttung aller sozialen und politischen 
Lagen nicht ausbleiben. Dieses Ergebniß aber zu verhindern, 
scheint mir die Aufgabe und der Beruf der beiden Großmächte, 
und es dürfte eben die Lösung dieser Handelsfrage ihnen hierzu 
das vornehmste und naheliegendste Mittel biethen. 
Mögen die Fachmänner auf der einen Seite sich sangui- 
nische Hoffnungen machen oder auf der andern zu ernste Be- 
sorgnisse daran knüpfen — hierüber kann man streiten und 
Zweifel hegen. — Uns aber kommt wohl vor allem andern 
zu, den politischen Standpunkt ins Auge zu fassen und 
insonders zu beherzigen, daß, wo Oesterreich und Preußen nicht 
vereint und von demselben Standpunkte aus wirken, nichts 
haltbares in Deutschland zusammen kömmt. In dieser 
Richtung eifrig und aufrichtig mitzuwirken wird das Kaiserliche 
Kabinet stets bereit sein, und es hofft noch immer sich dabei 
mit Preußen zu begegnen. Sollten wir uns aber hierin 
täuschen, sollte Preußen das vorliegende Werk ohne Oesterreich 
vollbringen und die materielle Spaltung verlängern wollen 
oder selbst keinen Werth auf die Forterhaltung eines Institutes 
legen, das sich seit einer Reihe von Jahren bereits als so heil- 
bringend bewährte, dann freilich würde auch die politische 
Einigung bedroht sein und auch wir — außer Stande den 
Zoll-Verein zu halten, — nunmehr die zu gewärtigenden 
Zwischenfälle abzuwarten und aufrichtig zu wünschen vermögen, 
daß die Gefahren von Deutschland möglichst lange abgewendet 
bleiben, die ein fortgesetzt widerstrebender Gang der beiden 
Großmächte naturgemäß im Gefolge haben muß. 
Ich werde es als einen mir überaus schätzbaren Theil aus 
der Verlassenschaft des verewigten und unvergeßlichen Fürsten
	        
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