Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

348 Vierzehntes Kapitel: Conflicts-Ministerium. 
  
unerhörter Ausdehnung gemacht hatte, war es am Abgeord- 
netenhaus, die seinigen zu machen. Dies aber wollte es unter 
keiner Bedingung, und die sogenannte „Episode" 1) bewies wohl 
mehr wie sonnenklar, daß uns eine Falle nach der anderen 
gelegt werden sollte, in welche sogar Ihr Vetter Patow und 
Schwerin fielen durch die Schlechtigkeit des Bockum-Dolffs. 
234000 Reichsthaler sollten noch pro 1862 abgesetzt werden, 
um das Baudget annehmen zu können, während der Kern der 
Frage erst 1863 zur Sprache kommen sollte; dies lag gedruckt 
vor; und als ich darauf eingehe, erklärt nun erst Bockum-Dolffs, 
daß ihrerseits, d. h. seiner politischen Freunde, dies Eingehen 
nur angenommen werden könne, wenn sofort in der Com- 
mission die Zusage und anderen Tags im Plenum das Gesetz 
einer zweijährigen Dienstzeit eingebracht werde. Und als ich 
darauf nicht eingehe, verhöhnt uns B. D. durch seine Presse: 
„nun solle man sich die Unverschämtheit der Regierung denken, 
dem Hause zuzumuthen, um 234000 Reichsthaler Frieden an- 
zubieten!“ Und doch lag nur dies Anerbieten Seitens des 
Hauses vor! Ist jemals eine größere Infamie ausgeführt 
worden, um die Regierung zu verunglimpfen und das Volk 
zu verwirren? 
Das Abgeordnetenhaus hat von seinem Recht Gebrauch 
gemacht und das Budget reducirt. 
) Am 17. September 1862 kam ein Antrag der Abg. Stavenhagen, 
v. Sybel und Twesten zur Verhandlung, laut welchem das Budget für 
1862 einschließlich der für die Armeereorganisation eingestellten Summen 
unter Abstrich von 223000 Thalern bewilligt, die endgültige Regelung 
der Militärfrage dem nächsten Etat vorbehalten werden sollte. Die 
Mehrheit des Abgeordnetenhauses war bereit, in eine solche Verlänge- 
rung des Provisoriums zu willigen, wenn die Regirung für das nächste 
Jahr eine Vorlage über Herabsetzung der Dienstzeit auf 2 Jahre zu- 
sage. Noon gab am 17. eine nicht direct ablehnende Antwort, mußte 
aber am 18., als man eine keinen Zweifel lassende Erklärung von ihm 
forderte, eine bindende Zusage verweigern. Infolge dessen wurde der 
vermittelnde Antrag abgelehnt.
	        
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