Der Entwurf zu dem Abschiedsgesuch. 97
können, wenn ihm die Autorität, welche die Ordre von 1852
verleiht, mangelte. Bei jedem meiner Nachfolger wird dies
Bedürfniß noch stärker hervortreten wie bei mir, weil ihm
nicht sofort die Autorität zur Seite stehn wird, die mir ein
langjähriges Präsidium und das Vertrauen der beiden hoch-
seligen Kaiser verliehen hat. Ich habe bisher niemals das
Bedürfniß gehabt, mich meinen Collegen gegenüber auf die
Ordre von 1852 ausdrücklich zu beziehen. Die Existenz der-
selben und die Gewißheit, daß ich das Vertrauen der hoch-
seligen Kaiser Wilhelm und Friedrich besaß, genügten, um
meine Autorität im Collegium sicher zu stellen. Diese Gewiß-
heit ist heut aber weder für meine Collegen noch für mich
selbst vorhanden. Ich habe deshalb auf die Ordre von 1852
zurückgreifen müssen, um die nöthige Einheit des Dienstes
Euerer Majestät sicher zu stellen.
Aus vorstehenden Gründen bin ich außer Stande, Euerer
Majestät Befehl auszuführen, laut dessen ich die Aufhebung
der vor Kurzem von mir neu in Erinnerung gebrachten Ordre
von 1852 selbst herbeiführen und contrasigniren, trodem aber
das Präsidium des Staatsministeriums weiterführen soll.
Nach den Mittheilungen, die mir der Generallieutenant
von Hahnke und der Geheime Cabinetsrath von Lucanus
gestern gemacht haben, kann ich nicht im Zweifel darüber sein,
daß Euere Majestät wissen und glauben, daß es für mich
nicht möglich ist, die Ordre aufzuheben und dennoch Minister-
präsident zu bleiben. Dennoch haben Euere Mcjestät den mir
am 15. d. M. gegebenen Befehl aufrecht erhalten und mir in
Aussicht gestellt, mein dadurch nothwendig werdendes Ent-
lassungsgesuch zu genehmigen.
Nach früheren Besprechungen, die ich mit Euerer Moajestät
über die Frage hatte, ob Allerhöchstdenselben mein Verbleiben
im Dienste unerwünscht sein würde, durfte ich annehmen, daß
es Allerhöchstdenselben genehm sein würde, wenn ich auf meine
Otto Zürst von Bismarck, Gedanken und Erinnerungen. III.