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Ueberraschend sei ihm schon gewesen, wie Se. Majestät über
die sogenannte Arbeiterschutzgesetzgebung ohne vorheriges Be-
nehmen mit ihm und dem Staatsministerium definitive Ent-
schließungen gefaßt habe. Er habe alsbald seine Befürchtung
ausgesprochen, daß dieses Vorgehen in der Wahlzeit Aufregung
im Lande erzeugen, unerfüllbare Erwartungen wachrufen, auf
die Wahlen und schließlich, bei der Unerfüllbarkeit der erregten
Hoffnungen, auf das Ansehn der Krone nachtheilig wirken
werde. Er habe gehofft, daß einhellige Gegenvorstellungen
des Staatsministeriums Se. Majestät zum Verzicht auf die
gehegten Absichten bewegen könnten, habe jedoch diese Ein-
müthigkeit im Staatsministerium nicht gefunden, sondern sich
überzeugen müssen, daß mehrseitig das Eingehen auf die An-
regung Sr. Majestät für rathsam erachtet worden sei.
Schon hiernach habe er bezweifeln müssen, ob er die sichere
Autorität als Präsident des Staatsministeriums noch besitze,
wie er sie vermöge des ihm von Sr. Majestät Kaiser Wilhelm I.
geschenkten Vertrauens seiner Zeit genossen habe. Jetzt ver-
handle der Kaiser ohne ihn nicht nur mit einzelnen der Herrn
Minister, sondern sogar mit Räthen der ihm untergebenen
Ministerien. Der Herr Minister für Handel habe Immediat-
vorträge ohne vorherige Verständigung mit ihm gehalten. Im
Interesse der Einheitlichkeit des Minister-Collegiums habe er
dem letztgedachten Herrn Minister die demselben unbekannte
Allerhöchste Ordre vom 8. September 1852 mitgetheilt und,
nachdem er in der Sitzung des Staatsministeriums vom 2. d. M.
sich überzeugt, daß dieselbe überhaupt nicht allen Herren
Ministern gegenwärtig sei, allen eine Abschrift zugehen lassen
und in dem Begleitschreiben hervorgehoben, daß er die Ordre
nur auf Immediatvorträge beziehe, welche Aenderungen der
Gesetzgebung und der bestehenden Rechtsverhältnisse bezweckten.
In dieser Weise mit Takt gehandhabt, enthielten die Vor-
schriften der gedachten Ordre nicht mehr, als für jeden