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höchsten Orts gewünscht werde, ließe sich von diesem Schritte
nicht abrathen. Das Staatsministerium müsse jedenfalls in
Erwägung nehmen, was es dann seinerseits zu thun habe.
Der Herr Minister für Handel bemerkte, seine Person
komme bei dieser Frage nicht in Betracht, aber in Rücksicht auf
die von dem Herrn Minister-Präsidenten über die von ihm ge-
haltenen Immediatvorträge gemachte Bemerkung bitte er doch
erklären zu dürfen, daß dieselben sich auf keinerlei neue Fragen
erstreckt, sondern auf den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Februar
d. J., den er bei seinem Amtsantritt vorgefunden, und zwar
auf die allgemeinen Angelegenheiten der in demselben berührten
Arbeiterschutzgesetzgebung beschränkt hätten. Gegen die Aller-
höchste Ordre vom 8. September 1852 habe er nichts zu erin-
nern und habe dieselbe Sr. Majestät gegenüber nicht erwähnt.
Der Herr Minister-Präsident erwiederte, er sei vollkommen
davon überzeugt, daß es dem Herrn Minister für Handel fern
gelegen habe, etwas gegen ihn thun zu wollen.
Der Herr Kriegsminister bemerkte, von den Bestimmungen
der Ordre vom 8. September 1852 seien die laufenden Vor-
träge des Kriegsministers sogar ausdrücklich ausgenommen,
aber auch abgesehen hiervon habe er gewiß bei allen wichtigern
Vorkommnissen seines Ressorts sich in Verbindung mit dem
Herrn Minister-Präsidenten gehalten.
Der Herr Minister-Präsident erwiederte, daß er das colle-
gialische Verhalten des Herrn Kriegsministers durchaus an-
zuerkennen habe, und schloß die Sitzung.
(gez.) Fürst von Bismarck. von Beetticher.
von Maybach. Freih. Lucius von Ballhausen. von Goßler.
von Scholz. Graf von Bismarck. Herrfurth.
von Schelling. von Verdy. Frhr. von Berlepsch.
(gez.) Homeyer.