Reform der Landgemeindeordnung. 17
men würde und auch nicht glaubte, daß dieselben Aussicht auf
die Genehmigung Sr. Majestät haben würden. Durch Erkun-
digung in anderen Provinzen erfuhr ich, daß auch dort durch
Metallogramme der Behörden dieselben vorbereitenden Ermitt-
lungen bei den Bauergemeinden Statt gefunden hatien.
Als ich Herrfurth sagte, ich hätte nach unfren Besprechungen
nicht glauben können, daß er mit seinem Reformplanc unbeirrt
und ohne Einverständniß des Staatsministeriums vorgehen
würde, erhielt ich abschwächende und ausweichende Antworten
der Art, daß schon damals der Verdacht in mir aufstieg, mein
College habe sich hinter meinem Rücken des kaiserlichen Ein-
verständnisses mit seinen Bestrebungen versichert, und daß die
Aussicht auf eine große Wirkung der bezeichneten Resorm ihm
das Mittel gewesen sei, die Gunst des Kaisers zu gewinnen
und die definitive Ministerstellung zu erreichen. Wenn er nicht
schon damals kaiserlicher Rückendeckung sich bewußt gewesen
wäre, so wäre er schwerlich gegen meine und des Staats-
ministeriums ihm bekannte Ueberzeugung soweit vorgegangen,
wie ich durch meine Erkundigung erfuhr. )
X) Die Landgemeindeordnung wurde am 24. April 1891 von dem
Abgeordnetenhause mit 327 gegen 23 Stimmen angenommen und Herr-
furth darüber durch ein Telegramm des Kaisers aus Eisenach beglück-
wünscht. Das Herrenhaus gab einem Paragraphen eine andere Fas-
sung, die am 1. Juni von dem Abgeordnetenhause mit 206 Summen
gegen 99 conservative andenommen wurde.