Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Mitteilungen an Usedom über die Gasteiner Konvention. 275 
*166. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Gastein, den 16. August 1865. 
Ew. pp. habe ich bereits durch mein Telegramm Nr. 17 vom 14. d. M. in Kenntnis 
davon gesetzt, daß nach den Verhandlungen mit Graf Blome die Zusammenkunft der 
beiden Monarchen in Salzburg und eine Verständigung über eine neue Organisation des 
Provisoriums zu erwarten steht, durch welche die nächsten, einen unmittelbaren Konflikt 
in Aussicht stellenden Mißstände als beseitigt erscheinen. 
Ich beeile mich, dieser kurzen Notiz eine nähere Mitteilung folgen zu lassen, um die 
dadurch entstandene politische Situation zu kennzeichnen und Sie zu richtiger Beurteilung 
in den Stand zu setzen. Ew. pp. werden daraus erkennen, daß dieselbe, wenn diese Er- 
wartung sich erfüllt, sich zwar für die nächsten Eventualitäten, nicht aber im großen und 
ganzen und in betreff der definitiven Lösung der Hauptfragen verändert haben wird. 
Ew. pp. wissen aus meinen Mitteilungen vom 1. August,¹ an welche Verhältnisse in den 
Herzogtümern jene nächsten Eventualitäten sich knüpften. Aus der Ihnen übersandten 
Korrespondenz mit Wien haben Sie ersehen, daß die Verhandlungen über die definitive 
Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage und über die künftige Stellung der Herzogtümer 
zu Preußen für jetzt zurückgetreten waren, weil wir es ablehnen mußten — wie dies in 
unserer Depesche aus Regensburg vom 21. Juli² ausdrücklich geschehen — auf Verhand- 
lungen über die Zukunft einzugehen, solange in den Herzogtümern ein Zustand geduldet 
würde, welcher dem Wiener Frieden widerspricht und die Autorität Seiner Majestät des 
Königs während des Kondominats beeinträchtigt. Wir hatten dabei den Entschluß aus- 
gesprochen, wenn Österreich nicht zur Beseitigung dieses Zustandes die Hand biete, unsere 
Autorität in den Herzogtümern einseitig und mit eigenen Mitteln herzustellen, auf die 
Gefahr eines Bruches hin — da wir voraussetzen mußten, daß Österreich die alsdann von 
uns zu tuenden Schritte nicht ruhig hinnehmen würde. Die Gegenmaßregeln Österreichs 
würden voraussichtlich im weiteren Verlauf den Krieg zur Folge gehabt haben, den wir 
nicht provozieren, aber annehmen wollten. 
Die Lage unserer finanziellen und militärischen Vorbereitungen, die Rücksichten, 
welche das Verweilen Seiner Majestät des Königs auf österreichischem Boden uns auf- 
erlegte, und die Ungewißheit, in welcher wir uns noch über die von Frankreich sowohl als 
von Italien einzunehmende Stellung befanden, machten es uns wünschenswert, den Bruch 
nicht vorzeitig zu einer unmittelbaren Notwendigkeit werden zu lassen. 
Die Schritte, welche denselben herbeiführen konnten, mußten daher aufgeschoben wer- 
den, bis Seine Majestät der König Gastein verlassen haben und unsere finanziellen Ope- 
rationen hinreichend vorgeschritten sein würden. Bis dahin waren die beiden Even- 
tualitäten im Auge zu behalten: entweder daß eine Verständigung über eine bessere 
Ordnung des Provisoriums zustande käme und damit die nächsten Ursachen des Kon- 
flikts beseitigt würden, so daß es uns möglich würde, die weitere Entwicklung in einer der 
Würde Seiner Majestät des Königs als Mitbesitzers der Herzogtümer und den Interessen 
Preußens entsprechenden Stellung abzuwarten — oder daß Seine Majestät der König 
Österreich ohne eine solche Verständigung verließe und wir alsdann in nächster Zukunft 
1 Siehe Nr. 153. 
2 Vgl. Nr. 140.