Mitteilungen an Usedom über die Gasteiner Konvention. 275
*166. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Vertraulich. Gastein, den 16. August 1865.
Ew. pp. habe ich bereits durch mein Telegramm Nr. 17 vom 14. d. M. in Kenntnis
davon gesetzt, daß nach den Verhandlungen mit Graf Blome die Zusammenkunft der
beiden Monarchen in Salzburg und eine Verständigung über eine neue Organisation des
Provisoriums zu erwarten steht, durch welche die nächsten, einen unmittelbaren Konflikt
in Aussicht stellenden Mißstände als beseitigt erscheinen.
Ich beeile mich, dieser kurzen Notiz eine nähere Mitteilung folgen zu lassen, um die
dadurch entstandene politische Situation zu kennzeichnen und Sie zu richtiger Beurteilung
in den Stand zu setzen. Ew. pp. werden daraus erkennen, daß dieselbe, wenn diese Er-
wartung sich erfüllt, sich zwar für die nächsten Eventualitäten, nicht aber im großen und
ganzen und in betreff der definitiven Lösung der Hauptfragen verändert haben wird.
Ew. pp. wissen aus meinen Mitteilungen vom 1. August,¹ an welche Verhältnisse in den
Herzogtümern jene nächsten Eventualitäten sich knüpften. Aus der Ihnen übersandten
Korrespondenz mit Wien haben Sie ersehen, daß die Verhandlungen über die definitive
Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage und über die künftige Stellung der Herzogtümer
zu Preußen für jetzt zurückgetreten waren, weil wir es ablehnen mußten — wie dies in
unserer Depesche aus Regensburg vom 21. Juli² ausdrücklich geschehen — auf Verhand-
lungen über die Zukunft einzugehen, solange in den Herzogtümern ein Zustand geduldet
würde, welcher dem Wiener Frieden widerspricht und die Autorität Seiner Majestät des
Königs während des Kondominats beeinträchtigt. Wir hatten dabei den Entschluß aus-
gesprochen, wenn Österreich nicht zur Beseitigung dieses Zustandes die Hand biete, unsere
Autorität in den Herzogtümern einseitig und mit eigenen Mitteln herzustellen, auf die
Gefahr eines Bruches hin — da wir voraussetzen mußten, daß Österreich die alsdann von
uns zu tuenden Schritte nicht ruhig hinnehmen würde. Die Gegenmaßregeln Österreichs
würden voraussichtlich im weiteren Verlauf den Krieg zur Folge gehabt haben, den wir
nicht provozieren, aber annehmen wollten.
Die Lage unserer finanziellen und militärischen Vorbereitungen, die Rücksichten,
welche das Verweilen Seiner Majestät des Königs auf österreichischem Boden uns auf-
erlegte, und die Ungewißheit, in welcher wir uns noch über die von Frankreich sowohl als
von Italien einzunehmende Stellung befanden, machten es uns wünschenswert, den Bruch
nicht vorzeitig zu einer unmittelbaren Notwendigkeit werden zu lassen.
Die Schritte, welche denselben herbeiführen konnten, mußten daher aufgeschoben wer-
den, bis Seine Majestät der König Gastein verlassen haben und unsere finanziellen Ope-
rationen hinreichend vorgeschritten sein würden. Bis dahin waren die beiden Even-
tualitäten im Auge zu behalten: entweder daß eine Verständigung über eine bessere
Ordnung des Provisoriums zustande käme und damit die nächsten Ursachen des Kon-
flikts beseitigt würden, so daß es uns möglich würde, die weitere Entwicklung in einer der
Würde Seiner Majestät des Königs als Mitbesitzers der Herzogtümer und den Interessen
Preußens entsprechenden Stellung abzuwarten — oder daß Seine Majestät der König
Österreich ohne eine solche Verständigung verließe und wir alsdann in nächster Zukunft
1 Siehe Nr. 153.
2 Vgl. Nr. 140.