28 Commission mixte im Eisenbabnkonflikt. Plan einer Realkreditgejellschaft.
die Einsetzung einer. Commission mirte geeinigt habe, die einen Ausgleich der streitenden
Interessen Ss lelle * *— verate eten Kommuniqué über die Einsetzun
Kommission war freilich die Sra er Aufrechterhaltung der zwi “l*o der framö er
und den belgischen Sch. de Srage nad Fpeschlossepen. von der belgischen Regierung aber
beanstandeten Berträge, die den Kernpunkt des Konfliktes bildete, sorgfältig umgangen worden.
Berlin, den 18. März 18369.
Aus ganz zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß die französische und belgische Regierung
über die Einjsetzung der gemischten Kommission einig sind, und daß die Anzeige darüber im
„Moniteur Belge“ in wenigen Tagen erfolgen soll. Der Artikel, welcher die Aufgabe dieser
Kommission bezeichnet, ut von der belgischen Regierung vorgeschlagen und von der franzölischen
in einer Weise amendiert, welche von der belgischen angenommen worden. Genehmigung des
Vertrages darin nicht berührt.
1347. Zmmediatbertcht.
[Kontept von der Hand des Vortragenden Rats Wehrmann.
Berlin, den 18. März 1869.
Eure Königliche Maoajestät haben mir im Januar d. J. durch den Geheimen Kabinetts-
rat von Aühler den Auftrag zu erteilen geruht, den Vorschlag des Sreiherrn Abraham von
Oppenheim wegen Begründung einer mit großem Kapital ausgestatteten Realkreditgesellschaft
in Berlin nach dem Muster des Crédit foncier de France durch die kompetenten Stellen
prüfen zu lassen und dann darüber an Eure Königliche Moajestät gutachtlich m berichten. Auf
meine infolge dessen an Greiherrn von Oppenheim gerichtete Aufforderung: hat derfelbe jseinen
Vorschlag durch Vorlegung eines Statutentwurfes und einer Denkschrift näher präzisiert und
ist jetzt hier anwesend, um darüber mit den beteiligten Ministern zu verhandeln.
Nach einer vorläufigen Prüfung scheint mir der Vorschlag im Snteresse der Förderung
des Aealkredites der Grundbesitzer und des Kredites der Kreise, Kommunen, Mieliorations-
gesellschaften sehr beachtenswert und wohl geeignet, auf diesem Gebiete nach vielen frucht-
losen Beratungen und manchen erfolglosen Versuchen einen wirklich praktischen Schritt vor-
wärts zu tun. Die Prinzipien, welche der Sreiherr von Oppenheim empfiehlt, entfernen sich
aber in manchen Punkten von denjenigen Grundsätzen, welche bisher von den Ressortministern
auf Grund eines Staatsministerialbeschlusses bei der Konzessionierung ähnlicher Kreditinstitute
— freilich zum Nachteile der Lebensfähigkeit derselben — festgehalten sind.
Bei der Frage, ob das Staatsministerium jetzt die früher angenommenen Grundsätze
modifizieren will, wird die Stimme der Ressortminister (des Handels und der Sinanzen sowie
des Innern und der landwirtschaftlichen Angelegenbeiten) von bervorragendem Gewicht sein,
und ich glaube nicht, daß es mir gelingen wird, diese Minister zu dem erforderlichen raschen
Entschluß zugunsten des Oppenheimschen Planes mu bewegen, wenn nicht Cure Königliche
Wczjestät allerhöchstselbst sich eine günstige Meinung über den Plan bilden und dessen Sörde-
rung mir besonders empfehlen. Sch erlaube mir daher Curer Königlichen Maojestät aller-
böchster Erwägung m unterbreiten, ob Cure Königliche Majestät die Snade haben wollen, den
Vol. Dlemercke,C Schreiben on Freiberrn v. Oppenbeim vom 7. Januar 1869, Die Gelammelten
Worte,d z VIa, S. 70 f.
No full text available for this image