Luxemburg kein deutsches Eroberungsobjekt. Unterzeichnung der Kondention. 679
Dahb unseren letzten Verhandlungen mit Luxemburg, deren gerechte Würdigung durch
das Kaiserliche Kabinett uns zur Befriedigung gereicht hat, keine Absicht gegen die Un-
abbängigkeit des Großberogtums zu Grunde gelegen hat, sondern daß dieselben nur unfere
militärische Sicherung gegen die aus der Michtaufrechterhaltung der Aeutralität ent-
Ipringenden Nachteile bezweckten, haben Ew. pp. richtig aufgefaßt.
Ich kann allerdings dem Herrn Kanzler darin beistimmen, daß die jetzige politische
Existen; des Großherzogtums eine unnatürliche ist. Auch ist es wohl keinem Sweifel unter-
worfen, daß die Anlehnung an das Deutsche Neich die natürlichste für das Großberzogtum
Jein würde. Aber dieselbe liegt mehr im Snteressee Luxemburgs als Deutschlands und
müßte eine freiwillige fein. Wir haben unfjererseits kein Mittel und kein Bedürfnis,
darauf hinzuwirken.
Den Gedanken, daß eine solche Kombination für die Sried handlungen verwertet
werden könnte, haben Ew. pp. mit Aecht abgelehnt.
. Wir sind nicht in der Lage, über fremdes Eigentum zu verfügen, um Grankreich eine
Erleichterung in der Gebietsabtretung, welche wir aus strategischen RückErichten um
Sicherung der deutschen Grenze für notwendig halten, u gewähren. Wir haben der
Kaiserlich Rufsischen Regierung schon im September unser Programm und die Motive
desselben mitgeteilt. Nachdem seit jener Seit wieder beinahe fünf Monate einer Krieg
führung verflossen sind, welche uns neue schwere Opfer auferlegt hat, wollen wir dieses
Drogramm, welches eine strategisch schützende Grenze durch den Einschluß von Metz er-
strebte, zwar nicht erweitern, können aber auch nicht binter dasselbe mrückhegehen. Bei
aller seiner Ew. pp. bekannten Mäßigung und Griedensliebe würde Seine Majestät der
König es vor Deutschland nicht verantworten können, der Nation den Verzjicht auf jenes
Drogramm zuzumuten.
Ich bitte Ew. pp. an dieser Auffassung auch ferner festmbalten.
2016. Immedsatberscht.
[Ausfertigung.]
Ratchdem Bismarckt am 26. Januar nicht obne grobe Mübe das Einverständnis Koiler
Wilbelms I. mit den zwischen ihm und Soore verabredeten Abmachungen erreicht datie (ogl.
Tr. 20 10), baben am 27. und 28. noch febr eingebende Verbandlungen zwischen Bismarck und
Moltke einerseits, Jules Faore und dem General Beaufort d'Hautpoul anderseits. der am 28.
durch General Valdan ersetzt wurde, bezüglich der Einzelbeiten der abzuschliebenden Konvention
stattgefunden. Uber den Verlauf dieser Verbandlungen ergeben die Akten nichts; von einem den
Creignissen #"0 nabestehenden Jeugen wie v. Stosch bören wir aber, daß sich bei den Verdand-
ungen ein befseres Verbältnis wischen Bismarck und Woltke begründet babe. Denkwürdig=
keiten A. v. Stoschs. S. 228. Am 28. Jonuar abends um 7 Ubr erfolgte die Unterzeichnung
der Konvention. Siebe deren Text in: Dos Staatsarchio. XX. 397 fl.; deutscher Kext: Moltkes
militärische Korrespondent. Aus den Dienftschriften des Krieges 187O/T1. S. 4 ff. Unmitteldar.
nach der Unterjeichnung telegropbierte Bismarct an das Auswärtige Amt. sowie an die
Misstonen in London göeuer- urg und Wien: „Kapitulation aller Pariser Sorts und drei-
wöchentlicher Wassenstil stand u Lande und Ju Walser von mir und Sgore unterkeichnet. Die
Pariser Armee bleibt kriegsgesangen in der tadt.“ Auch dem Könige teilte Bismarck in einem
kurjen Vericht die Unterjeichnung der Konvention mit.
Versoilles, den 28. Januar 1871.
Cuerer Koaiserlichen und Königlichen Majestät babe ich die Ebre alleruntertänigst m
melden, daß nach erreichtem vollständigen Cinverständnis auch der Militärs von beiden
Seiten ich um 7 Uhr heute abend mit dem Minister Jules Savre die Konvemion unter-
jeichnet und ausgewechselt babe.