Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)

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einbarungen über Kündigungsfristen nicht ge- 
troffen sind, die Dienstündigungen spätestens 
am letzten Tage des Monats März erfolgen 
müssen. 
Kunst, Urheberrecht an Werken der K. 
s. Schutz der bildenden Rünfsfte, Ton- 
Runst. 
Kunstakademien (Düsseldorf, Königs- 
berg, Kassel). I. Die Akademie in Düssel- 
dorf, 1767 gegründet, 1819 reorganisiert, ist 
nach dem Regl. vom 24. NAov. 1831 eingerichtet; 
sie ist eine staatliche Anstalt für die 
Kunstbildung, die sowohl durch die Künstler, 
welche ihre Ausbildung in ihr erlangen, und 
durch die Werke, welche von ihr ausgehen 
und dem Publikum zur Ansicht dargeboten 
werden, als auch durch ihre Sammlungen und 
alle anderen ihr zu Gebote stehenden Mittel 
das Interesse für die Kunst anregen und ver- 
edlen soll. Zu gleicher Zeit hat sie die Auf- 
gabe, sowohl kgl. Behörden als auch Privaten, 
die es wünschen, in Kunstangelegenheiten mit 
Rat und gutachtlichen Außerungen zu dienen. 
Zur Ausbildung der Schüler bestehen folgende 
Einrichtungen: 1. Die vierte Klasse. Diese 
ist die allgemeine Vorschule zu allen Ab- 
teilungen der oberen Klassen und nimmt noch 
keine Rüchsicht auf die besonderen Kunstfächer. 
In ihr werden die Anfangsübungen im Zeich- 
nen nach Vorlegeblättern, Gipsabgüssen und 
ANaturgegenständen vorgenommen. Die Auf- 
nahme in die vierte Klasse wird nur solchen 
jungen Leuten gewährt, welche ausgesprochene 
Befähigung zur Kunst zeigen. Uber die Auf- 
nahme entscheidet im Namen des Lehrerkolle- 
iums eine allmonatlich zusammentretende 
rüfungskommission auf Grund vorgelegter 
Arbeiten. Die Studienzeit in der vierten 
Klasse beträgt nicht über anderthalb Jahr. 
Uber diese Zeit hinaus ist ein ferneres Ver- 
bleiben in dieser Klasse nicht gestattet. Das 
erste halbe Jahr nach der Aufnahme ist eine 
Probezeit. ADach Ablauf dieser halbjährigen 
Probezeit entscheidet die Kommission auf Grund 
vorgelegter Arbeiten über die fernere Belassung 
der Schüler in der vierten Klasse. Nach Ab- 
lauf der Studienzeit entscheidet das Lehrer- 
kollegium über die Versetzung in die dritte 
Klasse. Beim Eintritt in dieselbe werden die 
Schüler immatrikuliert. Die Schüler der 
vierten, dritten und zweiten Klasse Können auf 
Grund vorgelegter Arbeiten in jeder Monats- 
konferenz in eine höhere Klasse versetzt werden. 
Tber die angegebenen Mlaximalzeiten hinaus 
ist ein Verbleiben in den bezeichneten Klassen 
ohne Genehmigung des Lehrerkollegiums nicht 
estattet. 2. Die dritte Klasse. In dieser 
lasse wird nach lebendem Modell und der 
Antike gezeichnet. Die Studienzeit in dieser 
Klasse beträgt zwei Jahre, die Versetzung findet 
durch das Lehrerkollegium statt auf Grund 
vorgelegter Arbeiten und auf Grund des 
Prüfungszeugnisses in der Anatomie, Per- 
spektive, architektonischen Formenlehre, sowie 
unter Nachweis des Besuches der Klasse für 
Dekoration und Ornamentik. Neben den vor- 
bezeichneten Stoffen wird Unterricht in der 
Anatomie, dem Stelettzeichnen, der Perspek- 
tive, in architektonischer Formenlehre, Deko- 
  
Kunst, Urheberrecht an Werken der K. — Kunstahademien. 
ration und Ornamentik erteilt. 3. Die zweite 
Klasse. Sie enthält: a) Abteilungen für Fi- 
guren, Landschafts-, Architektur= und Tier- 
malerei. In diesen kopieren die Schüler und 
malen nach der Natur; b) eine Abteilung für 
Bildhauerei; hier modellieren die Schüler 
nach der Antike und der Natur und lernen 
das Formen und Gipsgießen; c) eine Ab- 
teilung für Kupferstecherei und Radieren. Sie 
umfaßt den Unterricht im Kupferstechen und 
Radieren. In dieser Klasse ist den Schülern 
der Abteilungen für Malerei eine Studienzeit 
von zwei Jahren, für die der Bildhauerei von 
drei Jahren, für die des Kupferstichs und des 
Radierens von zwei Jahren gestattet. Aeben 
den bezeichneten Stoffen wird Unterricht in 
der architektonischen Formenlehre, Ornamentik 
und Dekoration erteilt. Die Versetzung findet 
statt auf Grund der gefertigten Klassenarbeiten, 
sowie unter Nachweis des Besuches des Unter- 
richts in der architektonischen Formenlehre, 
Ornamentik und Dekoration, und zwar durch 
Zeichnungen, welche, auf Grund der in den 
vorigen Klassen erworbenen Kenntnisse, eigene 
Entwürfe darstellen. 4. Die erste Klasse. 
Sie enthält außer denselben Abteilungen wie 
die zweite Klasse auch eine für architektonische 
Formenlehre, Dekoration und Ornamentik. 
In der ersten Rlasse lernen die Schüler eigene 
Arbeiten selbständig ausführen. Von den 
Schülern dieser Klasse wird vorausgesetzt, daß 
sie an den in den Wintermonaten stattfinden- 
den abendlichen Ubungen im Aktzeichnen resp. 
Modellieren, sowie an den Vorträgen in 
Kunstgeschichte, Literatur, Kulturgeschichte und 
Kostümkunde, den Bepetitionen in der Ana- 
tomie und an den Ubungen in der architek- 
tonischen Formenlehre, Dekoration und Orna- 
mentik fleißig teilnehmen. Den Schülern der 
ersten Klasse ist in derselben ein Aufenthalt 
von drei Jahren gestattet. Auf einen des- 
fallsigen motivierten Antrag seitens der Klassen- 
lehrer kann das Lehrerkollegium jedoch ein- 
zelnen Schülern die gesetzliche Studienzeit in 
dieser Klasse bis zu fünf Jahren verlängern 
und zahlen diese Schüler alsdann ein erhöhtes 
Honorar. 5. Abendliches Aktstudium, 
Radieren und Hilfswissenschaften. Wäh- 
rend der Wintermonate finden an drei Tagen 
wöchentlich von 6 bis 8 Uhr Ubungen im 
Zeichnen und Modellieren nach dem Akt unter 
der abwechselnden Leitung der akademischen 
Lehrer für die Schüler der drei oberen Klassen 
statt. An diesen dürfen die Schüler der vierten 
Klasse teilnehmen, die durch ihre Klassenlehrer 
dazu für fähig erklärt werden. Die Schüler 
der ersten und zweiten Klasse sind berechtigt, 
an dem Unterricht im Radieren teilzunehmen, 
Schüler der dritten Klasse nur nach erteilter 
Erlaubnis des Klassenlehrers. Während des 
Winter= und Sommersemesters findet ein 
Unterricht in Anatomie und Perspehktive statt. 
ANach Beendigung des Unterrichts in Knochen- 
lehre und Wustkellehre haben die Schüler 
jedesmal ein Examen abzulegen, ebenso in der 
Perspektive nach Schluß dieses Unterrichts. 
Außerdem werden Vorträge über Kunst- 
geschichte Literatur, Kulturgeschichte und 
ostümkunde gehalten, denen die Schüler der
	        
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