Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)

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Schülerinnen auf, jedoch nicht vor vollendetem 
15. Lebensjahre. Schüler und Schülerinnen 
werden, soweit es der Platz gestattet, getrennt 
voneinander unterrichtet. Der Unterricht findet 
am Tage zwischen 8 und 4 Uhr, abends 
zwischen 5 und 9 Uhr statt. Der Tagesunter- 
richt ist für Vollschüler bestimmt, d. h. für 
solche, die sich mit Ausschluß jeder Neben- 
beschäftigung ihrer Ausbildung widmen. Er 
erstrecht sich auf Ornament= und Architektur- 
zeichnen, Zeichnen nach Gips und nach der 
Natur, Modellieren, Malen, Projektionslehre 
und Pflanzenstudien. Die Aufgaben werden 
soweit als möglich dem Berufe der Schüler 
angepaßt. Es bestehen gesonderte Lehrkurse 
a) für die Architekturzeichner (d. h. alle, deren 
Tätigkeit in das Gebiet der Architektur fällt, 
wie Dekorateure, Alöbelzeichner usw.), b) für 
die Bildhauer (denen sich die Ziseleure, Gra- 
veure usw. anschließen) und c) für Maler, 
Musterzeichner, Lithographen usw. Jeder 
Kursus ist auf zwei Jahre berechnet. Die 
Lehrzeit Kkann nur abgekürzt werden, wenn 
die Schüler eine mehr als gewöhnliche Vor- 
bildung mitbringen oder besonders schnelle 
ortschritte machen. Hospitanten (für einzelne 
lassen) werden nur ausgenommen, soweit die 
vorhandenen Plätze von Vollschülern unbesetzt 
sind. Der Abendunterricht soll denen, welche 
am Tage durch anderweitige Tätigkeit in An- 
spruch genommen sind, Gelegenheit zu Rünst- 
lerischer Ausbildung bieten. Die Lehrfächer 
find: Ornament= und Architekturzeichnen, 
Zeichnen nach Gips, Modellieren, Prosektions= 
lehre und Anatomie. Die regelmäßigen Auf- 
nahmen finden nur zu Anfang des Schuljahrs 
statt. Die Anmeldungen müssen persönlich er- 
folgen. Dabei sind Zeichnungen vorzulegen, 
die einen Schluß auf die natürliche Begabung 
der Bewerber gestatten. Uber das Weitere 
entscheidet eine Aufnahmeprüfung, die bis zur 
Dauer einer Woche ausgedehnt werden kann. 
Die Prüfungsaufgaben richten sich nach den 
Klassen, welche die Bewerber besuchen wollen. 
Zeugnisse über Schulbesuch, Fleiß und Fort- 
schritte erhalten alle Schüler, sobald sie solche 
verlangen, Abgangszeugnisse nur die Voll- 
schüler, die eine bezügliche Prüfung bestehen. 
Die Seminarabteilung ist zur Ausbildung 
von Zeichenlehrern und Zeichenlehrerinnen an 
mehrklassigen Volks= und Mittelschulen, an 
höheren Knaben= und Mldchenschulen, an 
Lehrer= und Lehrerinnenbildungsanstalten be- 
stimmt. Schüler und Schülerinnen werden 
nicht vor vollendetem 16. Lebensjahre aufge- 
nommen und in allen Fächern, außer in 
Kunstgeschichte, getrennt voneinander unter- 
richtet. Der Unterricht im Freihandzeichnen, 
Malen, Zeichnen an der Schultafel, Projek= 
tionslehre und Kunstgeschichte findet vor- 
mittags von 8—12 und nachmittags von 
1—4 Uhr statt. Zu praktischen Lehrübungen, 
die in der Zeit von 41/2—8½ Uhr liegen, 
werden Schüler und Schülerinnen der Ober- 
hurse jeweilig abwechselnd herangezogen. Im 
Tagesunterricht werden sowohl für Schüler 
wie für Schülerinnen zwei Kurse unter- 
schieden: ein unterer und ein oberer, jeder auf 
ein Schuljahr berechnet; die gesamte Lehrzeit 
  
  
  
Kunstschulen. 
dauert mithin zwei Jahre. Diese RKurse sind 
für Vollschüler bestimmt, d. h. solche, die sich 
mit Ausschluß jeder anderen Beschäftigung 
ihrer Ausbildung widmen. Hospitanten finden 
in gesonderten Abendklassen Zulaß. Die An- 
meldungen sind der Direktion der Seminar- 
abteilung einzusenden. Die Bewerber haben 
dabei selbständig gefertigte Zeichnungen, die 
einen Schluß auf ihre natürliche Begabung 
gestatten, außerdem eine hurze Darstellung 
ihres bisherigen Lebensganges hinzuzufügen 
und durch Zeugnisse nachzuweisen, daß sie die 
im Sinne der Prüfungsordnung für Zeichen- 
lehrer und Zeichenlehrerinnen vom 31. Jan. 
1902 vorgeschriebene Schulbildung besitzen. Im 
Amte stehende Schullehrer und kehrerinnen, 
welche, um Urlaub zum Eintritt in die Semi- 
narabteilung zu erlangen, eines Gutachtens 
der Anstalt bedürfen, haben ihre Zeichnungen 
ein zusenden. Sie haben ihrer Einsendung 
Zeugnisse über ihre Führung im Amte beizu- 
legen. Für sie fällt, wenn sie Urlaub erhalten 
haben, die Aufnahmeprüfung weg. Zeugnisse 
über Schulbesuch, Fleiß und Jortschritte er- 
halten alle Schüler, sobald sie es verlangen. — 
B. Die Unterrichtsanstalt beim kgl. 
Kunstgewerbemuseum in Berlin (. 
Museenl ll, 4) ist (nach Inhalt der amtlichen Pro- 
gramme) dazu bestimmt, die verschiedenartigen 
räfte auszubilden, die im Kunsthandwerk, in 
der Kunstindustrie oder in der dekorativen Kunst 
ihren Wirkungskreis suchen. Der Unterricht 
bezieht sich daher auf die Zweige der RKunst 
und der Hilfswissenschaften, welche das Schaffen 
auf diesen Gebieten bedingen. Die Anstalt 
besteht aus zwei bis zu einem gewissen Grade 
voneinander unabhängigen Abteilungen, der 
Tagesschule und der Abendschule. Die Tages- 
schule, in der der Schwerpunkt der Anstalt 
liegt, nimmt nur Schüler auf, die sich für eine 
besondere Art kunstgewerblicher oder dekorativ 
hünstlerischer Tätigkheit bereits entschieden 
haben. Jeder von ihnen wird einer bestimm- 
ten Fachklasse zugewiesen und hier vorwiegend 
beschäftigt. Die Fachklassen tragen den Charak= 
ter von Ateliers oder Lehrwerkstätten und 
scheiden sich in drei Gruppen, je nachdem ihre 
Aufgaben mehr dem Gebiete der Architektur 
oder der Plastik oder der Malerei zufallen; 
ihre Zahl steht jedoch nicht ein für allemal fest, 
sondern wird hauptsächlich durch praktische 
Bedürfnisse bestimmt. Gegenwärtig bestehen 
solche Klassen für architektonisches Zeichnen, 
Modellieren (ornamentales und figürliches), 
Ziselieren, Holzschnitzerei, dekorative Malerei 
(ornamentale und figürliche), Schmelzmalerei, 
Musterzeichnen, Kupferstich und Radierung und 
Kunststicherei. Der Fachunterricht wird durch 
Ubungen verschiedener Art, die zu ihm in un- 
mittelbarer Beziehung stehen, ergänzt. Zuge- 
lassen wird nur, wer schon eine Rünstlerische 
Vorbildung besitzt (zur Vorbereitung dient 
zum Teil die Abendschule, hauptsächlich aber 
die kal. K.). Uberdies wird der Begel nach 
erwartet, daß die Fachschüler auch technisch 
für ihren speziellen Beruf bis zu einem ge- 
wissen Grade vorgebildet sind. Die Lehrzeit 
der Fachklassen ist durchschnittlich auf drei 
Jahre festgesetzt. Der Unterricht in der Abend-
	        
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