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Schülerinnen auf, jedoch nicht vor vollendetem
15. Lebensjahre. Schüler und Schülerinnen
werden, soweit es der Platz gestattet, getrennt
voneinander unterrichtet. Der Unterricht findet
am Tage zwischen 8 und 4 Uhr, abends
zwischen 5 und 9 Uhr statt. Der Tagesunter-
richt ist für Vollschüler bestimmt, d. h. für
solche, die sich mit Ausschluß jeder Neben-
beschäftigung ihrer Ausbildung widmen. Er
erstrecht sich auf Ornament= und Architektur-
zeichnen, Zeichnen nach Gips und nach der
Natur, Modellieren, Malen, Projektionslehre
und Pflanzenstudien. Die Aufgaben werden
soweit als möglich dem Berufe der Schüler
angepaßt. Es bestehen gesonderte Lehrkurse
a) für die Architekturzeichner (d. h. alle, deren
Tätigkeit in das Gebiet der Architektur fällt,
wie Dekorateure, Alöbelzeichner usw.), b) für
die Bildhauer (denen sich die Ziseleure, Gra-
veure usw. anschließen) und c) für Maler,
Musterzeichner, Lithographen usw. Jeder
Kursus ist auf zwei Jahre berechnet. Die
Lehrzeit Kkann nur abgekürzt werden, wenn
die Schüler eine mehr als gewöhnliche Vor-
bildung mitbringen oder besonders schnelle
ortschritte machen. Hospitanten (für einzelne
lassen) werden nur ausgenommen, soweit die
vorhandenen Plätze von Vollschülern unbesetzt
sind. Der Abendunterricht soll denen, welche
am Tage durch anderweitige Tätigkeit in An-
spruch genommen sind, Gelegenheit zu Rünst-
lerischer Ausbildung bieten. Die Lehrfächer
find: Ornament= und Architekturzeichnen,
Zeichnen nach Gips, Modellieren, Prosektions=
lehre und Anatomie. Die regelmäßigen Auf-
nahmen finden nur zu Anfang des Schuljahrs
statt. Die Anmeldungen müssen persönlich er-
folgen. Dabei sind Zeichnungen vorzulegen,
die einen Schluß auf die natürliche Begabung
der Bewerber gestatten. Uber das Weitere
entscheidet eine Aufnahmeprüfung, die bis zur
Dauer einer Woche ausgedehnt werden kann.
Die Prüfungsaufgaben richten sich nach den
Klassen, welche die Bewerber besuchen wollen.
Zeugnisse über Schulbesuch, Fleiß und Fort-
schritte erhalten alle Schüler, sobald sie solche
verlangen, Abgangszeugnisse nur die Voll-
schüler, die eine bezügliche Prüfung bestehen.
Die Seminarabteilung ist zur Ausbildung
von Zeichenlehrern und Zeichenlehrerinnen an
mehrklassigen Volks= und Mittelschulen, an
höheren Knaben= und Mldchenschulen, an
Lehrer= und Lehrerinnenbildungsanstalten be-
stimmt. Schüler und Schülerinnen werden
nicht vor vollendetem 16. Lebensjahre aufge-
nommen und in allen Fächern, außer in
Kunstgeschichte, getrennt voneinander unter-
richtet. Der Unterricht im Freihandzeichnen,
Malen, Zeichnen an der Schultafel, Projek=
tionslehre und Kunstgeschichte findet vor-
mittags von 8—12 und nachmittags von
1—4 Uhr statt. Zu praktischen Lehrübungen,
die in der Zeit von 41/2—8½ Uhr liegen,
werden Schüler und Schülerinnen der Ober-
hurse jeweilig abwechselnd herangezogen. Im
Tagesunterricht werden sowohl für Schüler
wie für Schülerinnen zwei Kurse unter-
schieden: ein unterer und ein oberer, jeder auf
ein Schuljahr berechnet; die gesamte Lehrzeit
Kunstschulen.
dauert mithin zwei Jahre. Diese RKurse sind
für Vollschüler bestimmt, d. h. solche, die sich
mit Ausschluß jeder anderen Beschäftigung
ihrer Ausbildung widmen. Hospitanten finden
in gesonderten Abendklassen Zulaß. Die An-
meldungen sind der Direktion der Seminar-
abteilung einzusenden. Die Bewerber haben
dabei selbständig gefertigte Zeichnungen, die
einen Schluß auf ihre natürliche Begabung
gestatten, außerdem eine hurze Darstellung
ihres bisherigen Lebensganges hinzuzufügen
und durch Zeugnisse nachzuweisen, daß sie die
im Sinne der Prüfungsordnung für Zeichen-
lehrer und Zeichenlehrerinnen vom 31. Jan.
1902 vorgeschriebene Schulbildung besitzen. Im
Amte stehende Schullehrer und kehrerinnen,
welche, um Urlaub zum Eintritt in die Semi-
narabteilung zu erlangen, eines Gutachtens
der Anstalt bedürfen, haben ihre Zeichnungen
ein zusenden. Sie haben ihrer Einsendung
Zeugnisse über ihre Führung im Amte beizu-
legen. Für sie fällt, wenn sie Urlaub erhalten
haben, die Aufnahmeprüfung weg. Zeugnisse
über Schulbesuch, Fleiß und Jortschritte er-
halten alle Schüler, sobald sie es verlangen. —
B. Die Unterrichtsanstalt beim kgl.
Kunstgewerbemuseum in Berlin (.
Museenl ll, 4) ist (nach Inhalt der amtlichen Pro-
gramme) dazu bestimmt, die verschiedenartigen
räfte auszubilden, die im Kunsthandwerk, in
der Kunstindustrie oder in der dekorativen Kunst
ihren Wirkungskreis suchen. Der Unterricht
bezieht sich daher auf die Zweige der RKunst
und der Hilfswissenschaften, welche das Schaffen
auf diesen Gebieten bedingen. Die Anstalt
besteht aus zwei bis zu einem gewissen Grade
voneinander unabhängigen Abteilungen, der
Tagesschule und der Abendschule. Die Tages-
schule, in der der Schwerpunkt der Anstalt
liegt, nimmt nur Schüler auf, die sich für eine
besondere Art kunstgewerblicher oder dekorativ
hünstlerischer Tätigkheit bereits entschieden
haben. Jeder von ihnen wird einer bestimm-
ten Fachklasse zugewiesen und hier vorwiegend
beschäftigt. Die Fachklassen tragen den Charak=
ter von Ateliers oder Lehrwerkstätten und
scheiden sich in drei Gruppen, je nachdem ihre
Aufgaben mehr dem Gebiete der Architektur
oder der Plastik oder der Malerei zufallen;
ihre Zahl steht jedoch nicht ein für allemal fest,
sondern wird hauptsächlich durch praktische
Bedürfnisse bestimmt. Gegenwärtig bestehen
solche Klassen für architektonisches Zeichnen,
Modellieren (ornamentales und figürliches),
Ziselieren, Holzschnitzerei, dekorative Malerei
(ornamentale und figürliche), Schmelzmalerei,
Musterzeichnen, Kupferstich und Radierung und
Kunststicherei. Der Fachunterricht wird durch
Ubungen verschiedener Art, die zu ihm in un-
mittelbarer Beziehung stehen, ergänzt. Zuge-
lassen wird nur, wer schon eine Rünstlerische
Vorbildung besitzt (zur Vorbereitung dient
zum Teil die Abendschule, hauptsächlich aber
die kal. K.). Uberdies wird der Begel nach
erwartet, daß die Fachschüler auch technisch
für ihren speziellen Beruf bis zu einem ge-
wissen Grade vorgebildet sind. Die Lehrzeit
der Fachklassen ist durchschnittlich auf drei
Jahre festgesetzt. Der Unterricht in der Abend-