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steht die Teilnahme an den kunstwissenschaft—
lichen Vorträgen der akademischen Hochschule
für die bildenden Künste zu (§ 124). Nach
regelmäßig absolviertem Kursus erhält jeder
ausscheidende Eleve ein vom Lehrerkollegium
gemeinschaftlich ausgefertigtes Zeugnis, wel-
ches nach Alaßgabe der Leistungen in den
einzelnen Lehrfächern ein Urteil über die amt-
liche Berwendbarkeit desselben feststellt (§ 120).
Der Direktor des Instituts für Kirchenmusik
wird von dem Minister ernannt. Die ordent-
lichen Lehrer ernennt der Minister auf Vor-
schlag des Direktors (§ 127). Die Lehrer stehen
#mächst und unmittelbar unter Leitung des
irektors. Sie bilden unter dem Vorsitze
desselben das Lehrerkollegium (§ 128).
X. Auf Grund des Statuts besteht jetzt
(1905) folgender Lehrplan für den Unterricht
in den bildenden Künsten: A. RKlassenunter-
richt. 1. Unterricht im Zeichnen; Studium
der menschlichen Figur: Köpfe, Gliedmaßen,
Halbakte und Akte nach der Natur und nach
Gipsabgüssen; Studium der Antike und Ge-
wandung; Kompositionsübungen; 2. Unter-
richt in der Anatomie des menschlichen Kör-
pers: Proportionslehre; Ausmessungen am
lebenden Modell; Zeichnen nach dem Stelett,
nach Muskelpräparaten und abformungen;
Demonstrationen am lebenden Mlodell; 3. Un-
terricht in der Perspektive: Studien nach der
Natur und Konstrukhtion von perspektivischen
Ansichten aus Grund= und Aufriß; 4. Orna-
mentlehre und dekorative Architektur: drei-
jähriger Kursus: erstes Jahr Antike, zweites
Jahr Mittelalter, drittes Jahr Neuzeit; im
Wintersemester: praktische Ubungen, verbunden
mit Vorträgen über den Stil der betreffenden
Zeitepoche, Besichtigung hiesiger Kirchen, Schlös-
ser und Museen; gleichzeitig für solche, welche
einen umfassenderen stilgeschichtlichen Kursus
schon absolviert haben und jederzeit eintreten
können: praktische Ubungen in der Darstel-
lung ganzer Ensembles in Aquarell-, Guasche-,
Leimfarbe, Wachs= und Temperafarbe usw.,
sowie Entwerfen und Ausführen eigener Kom-
positionen; im Sommersemester: nur prak-
tische Ubungen und Exkursionen; 5. Unterricht
im Malen: Kopieren nach Originalen; Malen
von Stilleben; Interieurs und Gewand-
studien; Köpfe, ganze und halbe Figuren,
bekleidet und nachkt; Kompositionsübungen;
6. Unterricht im Modellieren: a) Kopieren nach
Aaturabgüssen und nach der Antike, Gewand-
studien; Modellieren von Porträtbüsten und
reliefs nach der Natur; b) Modellieren von
Relief= und Rundakten und Gewandung;
Kompositionsübun en; 7. das Studium der
Tiere: Zeichnen, Alalen und Modellieren von
Tieren nach Gipsabgüssen und nach der NAatur;
Anatomie der Tiere; 8. das Studium der
Landschaftsmalerei: Zeichnen nach Vorlagen
und nach der Natur; Zeichnen und Malen
nach präparierten Pflanzen und Stilleben in
Ol- und Agquarellfarben; Studien nach der
Natur auf gemeinschaftlichen Studienausflügen;
Kompositionsübungen; 9. das Studium der
Marinemalerei: a) Kopieren nach Marine-=
studien oder Bildern, b) Erlernen der Schiffs-
arten, Bau, Takelung, Segelmanöver, Zeichnen
Akademien für praktische Medizin — Akademie zu Posen.
nach Modellen von Schiffen, c) Studien nach
der Natur auf Exkursionen nach unseren
äfen, Seeplätzen und auf das Meer, unter
eitung des Lehrers, d) Kompositionsübungen
nach gestellten Aufgaben, in Kohle oder an-
derem Material auszuführen; 10. Unterricht
im Kupferstechen und Radieren: a) Radieren
nach Vorbildern und nach der Natur oder selb-
ständigen Schöpfungen; Unterricht in der
Schwarzkunst oder Schabemanier, Aquatinta;
b) Unterricht im Blankstich nach Vorbildern
oder nach Originalgemälden oder zzeichnungen.
B. Unterricht in den Hilfswissenschaf-
ten. 1. Vorträge über die Anatomie des
menschlichen Körpers: Demonstrationen und
Sezierübungen am Kadaver; im Winter-
semester im kgl. Anatomiegebäude; 2. Vor-
träge über RKunstgeschichte von der ältesten bis
auf die neueste Zeit; desgleichen über die
entsprechende Rlassische Literatur der betreffen-
den Kunstepochen; dreijähriger Kursus; 3. Vor-
träge über Kostümkunde im Zusammenhange
mit der Geschichte von Sitten und Gebräuchen
aller Kulturvölker von der ältesten bis auf
die neueste s 4. Unterricht in der Zu-
bereitung der Farben, Malgründe usw. und den
verschiedenen Techniken: praktische Ubungen;
5. Vorträge über die Chemie der Farben usw.
C. Atelierunterricht. Den durch ge-
nügendes Vorstudium gebildeten und fähigen
Studierenden werden Ateliers oder Atelier-
plätze zur Verfügung gestellt, wo dieselben
Gelegenheit finden, sich unter Leitung der
betreffenden Lehrer auf sämtlichen Gebieten
der Kunst (Figuren-, Tier-, Landschafts= und
Marinemalerei, in der Bildhauerei und im
Radieren oder Kupferstechen) zu selbständiger
künstlerischer Tätigkeit weiter auszubilden. —
Das Studium der Anatomie und Perspek-
tive ist obligatorisch für alle Fächer, und der
Aachweis der Absolvierung desselben wird für
das weitere Studium in den höheren Semestern
unbedingt verlangt. Ausnahmen werden be-
zuglich des Studiums der Anatomie nur bei
andschafts= und Marinemalern gemacht. Für
diesenigen Studierenden, die Alaler werden
wollen, ist der Besuch von mindestens einem
Kursus des Unterrichts in der Technik der
Malerei gleichfalls obligatorisch. Aähere Be-
stimmungen über die Zeit der Vorträge usw.,
sowie etwaige Abänderungen des vorstehen-
den Lehrplans werden bei Beginn eines
leden wemestere am schwarzen Brett bekannt-
gemacht.
Akademien für praktische Medizin s.
Fakultäten an den Universitäten
am Ende. #
Akademie zu Posen. Im Jahre 190 ist in
der Stadt Posen eine kgl. Akademie begründet.
Dieselbe hat die Aufgabe, das deutsche Geistes-
leben in den Ostmarken durch ihre Lehrtätig-
keit und ihre wissenschaftlichen Bestrebungen
zu fördern. Die Lehrtätigkeit besteht vor-
nehmlich in der Abhaltung von Vorträgen,
Vortrags= sowohl wie Ubungsvorlesungen,
daneben aber auch in der Einrichtung und
Leitung wissenschaftlicher Fortbildungskurse
für verschiedene Berufszweige. Außerdem hat
die Akademie die Verpflichtung, der Deutschen