Kaiser-Wilhelm-Kanal — Kaiser-Wilhelms-Spende.
len I; Berechtigung zum einj.-freiw. Dienfst;
Nachweis der Miilitärdiensttauglichkeit, und
endlich eine Verpflichtungserklärung des
Vaters oder Vormunds für die Gewährung
bestimmter Zuschüsse neben den vom Staate
gewährten Vergünstigungen, insbesondere eines
monatlichen Beitrages zum Lebensunterhalt von
mindestens 40 M. (s. Bestimmungen vom 10. Sept.
1901 bei E. S. Mittler in Berlin). Die Studie-
renden der K.-W.-A. werden durch den Dekan
derselben auf Staatskosten immatrikuliert,
hören aber an der Universität zu Berlin die
gleichen Vorlesungen wie die anderen Studie-
renden. Das Studium währt, wie bei der
Universität, zehn halbe Jahre; im ersten Som-
merhalbjahr ihres Studiums dienen sie ein
halbes Jahr mit der Waffe (s. auch Militär-
sanitätswesen). Die R.-W.-A. fortiert von
der Medizinalabteilung des KrM.:; Direktor
derselben ist der Generalstabsarzt der Armee.
Kaiser-Wilhelm-Kanal. Das Bedürfnis
nach einer Schiffahrtsverbindung zwischen
NVordsee und Ostsee hatte bereits zu Ende des
14. Jahrh. zur Herstellung des Stechnitz-Kanals
zwischen Lauenburg an der Elbe und Lübech,
und zu Anfang des 16. Jahrh. zum Bau des
bald wieder aufgegebenen Alster-Travekanals
geführt. Als erster Seeschiffahrtskanal wurde
in der Zeit von 1771—1784 der Eiderkanal
zwischen der Eider bei Rendsburg und der
Kieler Föhrde bei Holtenau erbaut. Wegen
seiner geringen Tiefe, seiner engen Kurven
und zahlreichen Schleusen war er jedoch für
den größeren Schiffsverkehr ungeeignet. Der
Wunsch nach einer leistungsfähigeren Verbin-
dung der beiden deutschen Meere machte sich
deshalb je länger um so lebhafter geltend.
Er scheiterte aber zunächst an den früheren
politischen BVerhältnissen. Alsbald nach der
Trennung Schleswig-Holsteins von Dänemark
mit Entschiedenheit ausgenommen, hat der
Plan nicht wieder geruht, bis durch das G.
vom 16. März 1886 (RE#Bl. 58) der Bau des
NAord-Ostseekanals auf Rechnung des Beichs
beschlossen wurde. Zu den auf 156 Mill. M.
veranschlagten Kosten leistete Preußen einen
verlorenen Zuschuß von 50 Mill. M. Der
Bau des 98,65 km langen, in der Sohle mit
mindestens 22 und im Wasserspiegel mit min-
destens 36 m Breite hergestellten, auf den
Drempeln der Schleusen in Holtenau 9,57 m
und in Brunsbüttel 9,97 m tiefen Kanals be-
gann am 3. Juni 1887. Die Eröffnung der nun-
mehr Kaiser-Wilhelm-Kanal genannten Wasser-
straße fand am 21. Juni 1895 statt. Die Aus-
führung unterstand der am 17. Juli 1886 mit
dem Sitz in Kiel gebildeten Kais. Kanalkommis-
sion. Die Verwaltung des fertigen Kanals
führt das Kais. Kanalamt daselbst, das auf
Grund AE. vom 15. Juni 1895 (Rl. 349) am
1. Juli 1895 an die Stelle der Kanalkommission
trat, unter der Aufsicht des Reichsamts des In-
nern. Für die Abgabenerhebung ist zurzeit
der Tarif vom 4. Aug. 1896 (REl. 681) maß-
gebend, der auf Grund § 3 des G. vom
16. März 1886 erlassen, bisher nicht, wie dort
vorgesehen, durch Gesetz festgelegt, sondern ge-
mäß G. vom 20. Mai 1902 (Röl. 167) einst-
weilen bis zum 30. Sept. 1907 der Festsetzung
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durch den Kaiser im Einvernehmen mit dem
B. überlassen ist. Aeben diesem durch AE.
vom 4. Aug. 1896 (R#l. 681) festgesetzten
Haupttarife bestehen auf Grund entsprechender
Bestimmungen des letzteren vom Kanalamte
erlassene Tarife, und zwar 1. für den Brücken-
verkehr im Kanal vom 21. Aug. 1896 (3Bl.
466) nebst Nachtrag vom 18. Juli 1904 (ZBl.
333); 2. für die Schlepplöhne im Kanal vom
21. Aug. 1896 (ZBl. 467). Ferner kommt in
Betracht das G. vom 20. Juni 1899 (Rl.
315), betr. die Gebühren für die Benutzung
des K. Es regelt u. a. die Gebührenfreiheit,
Zahlungspflicht, Einspruch, Verjährung, Bei-
treibung und die Behandlung von Hinter-
ziehungen. Der Betrieb findet auf Grund
der Betriebsordnung vom 29. Juli 1901 (ZBl.
345) statt. In den preuß. Hoheitsverhält-
nissen ist nichts geändert. Das Beich tritt,
abgesehen von den Interessen der Reichs-
marine an dem Kanale, nur als Unternehmer
auf. Die Kanalpolizei (Strom-, Schiffahrts=
und Hafenpolizei) wird aber auf Grund Erl.
vom 11. Okt. 1895 (Al. der Reg. in Schles-
wig S. 434) von dem Präsidenten des Kanal-
amts als Organ des preuß. 5M. ausgeübt.
Der abgabenpflichtige Verkehr hat sich von
8287 Dampfsschiffen mit 1407 435 Begistertonnen
und 11673 Segelschiffen mit 441023 Register-
tonnen, zusammen 19960 Schiffen mit 1848 458
Registertonnen im Etatsjahre 1896 auf 15562
Dampfschiffe mit 4694387 Registertonnen und
15001 Segelschiffe mit 577247 Registertonnen,
zusammen 30 563 Schiffe mit 5271634 Register-
tonnen im Etatsjahre 1905 erhöht; außerdem
2584 Schlepp= und Leichtschiffe mit 525 315 Re-
gistertonnen, zusammen also 5796 949 Register-
tonnen. Schiffe der deutschen Kriegsmarine
durchfuhren den Kanal 1896: 327, 1905: 670.
Kaiser-Wilhelms= Spende, Allgemeine
deutsche Stiftung für Alters-, Renten= und
Kapitalversicherung zu Berlin, ist eine Stif-
tung, begründet aus Sammlungen, die an-
läßlich der Errettung des RKaisers Wilhelm I.
aus den Attentaten von 1878 veranstaltet
wurden und zirka 1,8 Mill. M. ergaben.
Zweck der Stiftung ist nach dem Statut vom
22. März 1879 (MBl. 88) bzw. Aachtrag von
1885: den gering bemittelten Klassen des
deutschen Volkes, insbesondere dem Arbeiter-
stande, Gelegenheit zu geben, für die Zeit des
Alters Rente oder Kapital zu versichern.
Weiterhin soll die Stiftung genossenschaftlichen
Altersversorgungsanstalten mit Rat und Tat
zur Seite stehen, sowie Unternehmungen, die
dem Wohle der arbeitenden Klassen dienen,
unterstützen. Die Stiftung steht unter einem
staatlich ernannten Kuratorium und der Auf-
sicht des Md.X. Die — privatwirtschaftlich
betriebene — Alters-, Renten= und Kapital-
versicherung erfolgt in der Weise, daß jeder
Versicherungsnehmer beliebig viele Einheits-
sätze von je 5 M. einzahlt und dafür unter
Zugrundelegung einer 3 ½¼ prroz. Verzinsung
und einer bestimmten Lebensdauertabelle frühe-
stens mit dem 55. Jahre einen entsprechenden
Kapital= oder Nentenanspruch erwirbt. Die
Bedeutung der Stiftung ist durch die Ent-
wicklung der reichsgesetzlichen Arbeiterversiche