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Molkereien — Moore und Moorkolonien
Modellen, 1901: Riczler, Dentsches Urheber- und der indirekten Steuern eine wichtige Rolle ge-
Erfinderrecht, 1910.
Molkereien s. Meiereien.
Monopole. I. Unter M. im weiteren
Sinne versteht man das Recht einer — physi-
schen oder juristischen — Person, eine gewisse
gewerbliche Tätigkeit in einem
Bezirk unter Ausschluß anderer Personen aus-
zuüben. Je nachdem das M. dem Staate,
einer Gemeinde oder einer Privatperson zu-
steht, liegt ein Staats-, Kommunal= oder Privat-
monopol vor. Unter den Staatsmonopolen
treten besonders hervor die Finan zmono-
pole (M. im engeren Sinne), Bevorrechti-
bestimmten
gungen des Staates zur ausschließlichen Her-
stellung, Beschaffung oder Vertreibung ge-
wisser Verbrauchsartikel mit der Nebenabsicht
der Erhebung einer (indirekten) Verbrauchs-
steuer. Man spricht hierbei von einem Roh-
stoff-, Fabrikations= oder Handelsmonopole, je
nachdem die Monopolisierung, d. i. die aus-
schließliche Berechtigung des Staates, sich auf
die Erzeugung oder Beschaffung des Rohstoffes,
auf dessen weitere Verarbeitung oder auf den
Handel mit dem Rohstoff oder mit dem fertigen
Umfaßt das M. die gesamte
Fabrikate erstreckt.
Herstellung, sowie den Verkauf, so ist es ein
Vollmonopol.
brauchsteuer geschieht in der Weise, daß
der Staat bei dem Absatze der im Monopol-
betriebe hergestellten oder beschafften Waren
sich einen über den Betrag der Unkosten hinaus-
gehenden Preis bezahlen läßt (Monopolgewinn).
Da diese, wie man sich ausdrückt, verhüllte Er-
hebung der Verbrauchsteuer einen wesentlichen,
oft den einzigen Zweck des Finanzmonopoles
Die Erhebung der Ver-
bildet, so kann man dieses als eine eigenartige
spielt. Auch heute noch sind sie in einigen Staaten
von Bedeutung (z. B. Tabakmonopol in Öster-
reich-Ungarn und Frankreich, Zündhölzermono-
pol in letzterem Staate). Dagegen bestehen
zurzeit, nachdem als letztes das Salzmonopol im
Jahre 1867 durch Vereinbarung unter den Zoll-
vereinsstaaten aufgehoben worden ist (s. Salz-
abgabe II), Finanzmonopole weder im Reiche
noch in Preußen. Die im Jahre 1882, 1886
und 1908/09 unternommenen Versuche der
Reichsregierung, die Einführung eines Tabak-
bzw. Branntweinmonopoles durchzusetzen, schei-
terten an dem Widerstande des R. (vgl. Ta--
baksteuer Ib, Branntweinbesteue-
rung IIa und c).
Conrad, Grundriß zum Studium der politischen
Okonomie, 1909, Bd. 3, §§ 3, 5; v. Heckel, Art.
Monopol“ in Elster, Wörterbuch der Volkswirtschaft
Bd. 2 (1898) S. 262. · ·
Moore und Moorkolonien. Die Moore
und ihre Kultur sind als solche in Deutschland
noch nicht lange bekannt. Die bei der Grund-
steuereinschätzung angewendete Einteilung der
Kulturarten erwähnt der Moore nicht, sie sind
daher teils als Weiden, teils als Odland ein-
geschätzt worden. Und doch bilden die Moore
namentlich im Nordwesten und Nordosten des
Staates ausgedehnte Komplerxe und unter-
scheiden sich sowohl in ihrer natürlichen Beschaffen-
heit wie nach der Art ihrer landwirtschaftlichen
Benutzung und Verwertung durchaus von dem
übrigen Kulturlande, den sog. Mineralböden.
Zuverlässige Erhebungen über den Gesamt-
umfang der Moorc in Preußen liegen nicht vor,
man schätzt sie auf 6,3 00 der Gesamtfläche oder
etwa 400 Quadratmeilen. Die torfige Sub-
stanz der Moore ist eine Ansammlung von
Erhebungsform der Verbrauchsteuer ansehen.|Stoffen, welche die mvorbildenden Pflanzen
Als solche hat sie das Besondere, daß bei ihr im Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende
im Gegensatze zu den anderen Erhebungsformen aus Boden, Wasser und Luft in sich aufge-
die Steuer in der Regel vom Verbraucher nommen haben. Sie sind im allgemeinen reich
selbst erhoben wird (s. Veerbrauchsteuern !l). an Pflanzennährstoffen, aber arm an den für
II. M. im Deutschen Reich und in den Pflanzenwuchs nötigen leicht löslichen
Preußen. Zu den M. im weiteren Sinne Mineralstoffen, die allmählich durch das Wasser
gehören die Bevorrechtigungen des Reiches in den Untergrund gespült worden sind, ihre
auf dem Gebiete des Post= und Telegraphen= besondere Eigentümlichkeit ist der starke Wasser-
wesens, diejenigen Preußens auf dem Ge= gehalt, da sie das Wasser wie ein Schwamm
biete des Eisenbahn= und Lotteriewesens, die= aufsangen und festhalten. Man unterscheidet
jenigen der Gemeinden auf dem Gebiete Hochmoore (Heidemoore, Moosmoore), die
des Markt-, Schlacht-, Begräbniswesens u. a. m. unbeeinflußt vom Grundwasser aufgewachsen
Privatmonopolistischen Charakter sind und aus den Resten bedürfnisloser Pflan-
tragen die . Ausschließungsbefugnisse, die in den zen (Heidekräuter, Torfmoose usw.) bestehen,
Gesetzen zum Schutze des Urheberrechtes an die noch auf geringen und trockenen Böden
Schriftstücken, Abbildungen, musikalischen Kom= ihr Fortkommen finden, und Niederungs-
positionen, dramatischen Werken, an Werken dermoore (Grasmoore, Grünlandsmovore), die
bildenden Künste, Photographien, Mustern und auf besseren Böden unter dem Zufluß fruchtoaren
Modellen, in dem Markenschutzgesetz und in Wassers aus anspruchsvolleren Pflanzen, be-
dem Patentgesetz ausgesprochen sind. Nicht sonders Gräsern, entstanden sind; zwischen
minder gehören hierher die Abdeckereiberechti= beiden Arten gibt es Übergänge. Die Nie-
gungen, die Befugnisse zur Bildung von Schorn= derungsmoore haben einen größeren landwirt-
stcinfegerbezirken, die Bevorrechtigungen, die schaftlichen Kulturwert, sind aber viel weniger
Apotheker durch die Konzessionierung erwerben häufig, die großen geschlossenen Moorgebiete
usw. Aus neuerer Zeit ist das auf Grund des § 3 unweit der Seeküsten sind fast sämtlich Hoch-
Abs. 1 des Süßstoffgesetzes vom 7. Juli 1902 moore. In der Kultur der Moorkolonien,
der Saccharinfabrik A. G. vorm. Fahlberg, für welche eine angemessene Senkung des
List & Co. in Salbke Westerhüsen erteilte M. zur Wasserstandes die Vorbedingung ist, bilden
Herstellung von Süßstoff zu erwähnen. S. die die Niederlande mit ihren blühenden „Veen-
betreffenden Einzelartikel. Die Finanz-kolonien“ seit langer Zeit das Vorbild. In
monopole haben früher auf dem Gebiete planmäßigem Vorgehen sind dort die in das