Urwahlen — Verbleiungs-, Verzinnungs= und Verzinkungsanstalten
1910: Kuttner, Die privatrechtlichen Nebenwir-
kungen der Zivilurteile: Meyer, Protokoll und Urteil.
im Zivil- und Strafprozesse, 1909; Brie, Die richter-
liche Haftung bei Urteilen; Kisch, Beiträge zur Urteils-
lehre: Kroschel, Die Absassung der Urteile in Straf-
sachen, 1910;: Balog, UÜber das konstitutive Urteil, in
Grünhuts 3. 34, 123:1 Rumpf, unrteilsbegründung bei
807
freier Rechtsvrechung, im Arch R Philos. 1. 202„ Schultzen
stein, Teilurteile im preuß. Verwaltungsstreitverfahren,
im Pr VBl. 28, 505.
Urwahlen s. Abgeordnetenhaus III.
Utraquistische Schulen s. Unterrichts-
prache.
V
Bagabunden. I. Während früher gegen
Bettler und Landstreicher, die sog. V., nur
repressiv, mit zum Teil überaus strengen Straf-
androhungen eingeschritten wurde, ist man in
neuerer Zeit bestrebt, unter Milderung der!
zulässigen Strafen (s. Bettelei und Land-
st reicherei) vorbengend außer durch Schaf-
fung einer hinlänglichen Armenpflege noch da-
durch zu wirken, daß man durch die sog. korrek-
tionelle Nachhaft (s. d.) die V. zur Arbeit und
zu einem geordneten Leben zu erziehen sucht.
Da sich iedoch diese Mittel zur Bekämpfung der
„Vagabundenplage“ nicht als ausreichend er-
wiesen haben, hat man in neuester Zeit noch
andere empfohlen, so Beschränkung der Frei--
zügigkeit, körperliche Züchtigung u. dgl., ferner
Arbeitsnachweise, Naturalverpflegungsstationen,
Arbeiterkolonien und Wanderarbeitsstätten ein-
gerichtet (s. diese Artikel) und Vereine gegen
Bettelei gebildet (s. Bettelei II). ·
II. Wegen der Maßregeln gegen die viel-
fach vagabundierenden Zigenners. Zigeuner,
die Vf. vom 17. Febr. und 26. Juli 1906 (MBl.N
53, 238), besonders die Ziff. 13 der der ersteren
Verfügung beigefügten Anweisung; wegen der
Ausweisung von ausländischen V. überhaupt,
s. Bf. vom 26. Febr. 1879 (Ml. 77), 8. Aug.
1393 (Ml. 253), 28. Juni 1899 (Ml. 109)
und vom 5. Aug. 1902 (Ml. 160).
Bariets s. Tingeltangel. „
Baterländischer Frauenverein.
wurde von der Königin Augusta von Preußen
am 11. November 1866 aus den weiblichen
Dilfsarbeitern des preuß. Vereins zur Pflege
im Felde verwundeter und erkrankter Krieger
gebildet. Erste Protektorin war seine Begrün-
derin: nach ihrem Tode hat am 31. Januar 1890
die Kaiserin und Königin Augusta Viktoria das
Protektorat übernommen. An die Stelle des
ersten, mehrfach geänderten Statuts vom 11. Nov.
1866 ist die am 7. Nov. 1900 Allerhöchst ge-
nehmigte Satzung getreten. Der Verein übt in
Kriegszeiten unter Oberleitung des preuß.
Landesvereins vom Roten Kreuz, jedoch unter
Beibehaltung seiner eigenen Organisation, Für-
sorge für die im Felde Verwundeten und Er-
krankten, in Friedenszeiten liegt es ihm ob,
seine Kriegstätigkeit vorzubereiten, bei der
Linderung außerordentlicher Notstände in allen
Teilen des Vaterlandes Hilfe zu leisten und bei
Förderung der Krankenpflege, sowie bei allen
Aufgaben und Unternehmungen sich zu beteili-
gen, welche die Beseitigung und Verhütung
wirtschaftlicher und sittlicher Not bezwecken.
Eine Tätigkeit des Vereins auf politischem und
kirchlichem Gebiet ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ordentliches Vereinsmitglicd kann jede un-
bescholtene Frau oder Jungfrau ohne Unter-
schied des Glaubens und Standes werden, die
Der V. F. legung des Wegekörpers s. Anlieger.
sich zu gewissen fortgesetzten Leistungen ver-
pflichtet. Männer können die außerordentliche
Mitgliedschaft erwerben. Der ursprünglich auf
die preuß. Monarchie beschräntte V. F. umfaßt
jetzt das Gebiet des Deutschen Reichs mit Aus-
nahme der Bundosstaaten, für die selbständige Lan-
desvereinc bestehen (s. Rotes Kreuz, Vereine
II). Er gliedert sich in Zweigvereinc und in eine An-
zahl solcher zusammenfassende Verbände (Kreis-,
Bezirks= und Provinzial-, bzw. außerhalb Preu-
ßens Landesverbände). Die Zahl der Zweig-
vereine betrug 1867: 44, 1880: 500, 1900: 1000.
Gegenwärtig umfaßt der V. F. 1520 Zweig-
voreine mit über 160 000 Mitgliedern. Für das
Jahr 1909 betrugen die Mitgliederbeiträge
937 677 K. Die Einnahme stellte sich auf
7 669 579 .K, die Ausgabe auf 6 871 784 4.
Das gesamte Vereinsvermögen bezifferte sich
am 1. Januar 1910 auf 23 558 419 .A, der hierin
enthaltene Wert der Grundstücke, Anstalten und
Einrichtungen abzüglich der darauf lastenden
Schulden stellte 11 828 039 .K dar. Der V. F.
unterhält 1366 Gemeindepflegestationen und
beschäftigt 30416 weibliche Pflegekräfte.
Handbuch des Vaterländischen Frauen-Vereins für
1910, Karl Heymanns Verlag, und Literatur bei
Rotes Kreuz.
Bäterliche Gewalt s. Elterliche Gewalt.
Beränderung des Wegekörpers. Über die
Rechte der Anlieger bei Höher= oder Tiefer-
BVeranlagung zur Staatseinkommen= und
zur Ergänzungssteuer s. Steuerveran-
lagung; zu andern Stenern f. die Artikel
über die betreffenden Steuern und bezüglich
der Gemeindestenern Kommunalab--
gabengesetz II D.
Berbandsrevisoren s. Revisionsverbände.
Berbandsvorsteher s. Zweckverbände
und Schulvorstände IIIB.
Berbesserung von öffentlichen Wegen. Die
Verpflichtung dazu ist ein Teil der Wegebaulast
(Wegeordnung für Sachsen vom 11. Juli 1891 —
GS. 316 — § 4; Wegeordnung für Westpreußen
vom 27. Sept. 1905 — GS. 357 — § 10; Wege-
ordnung für Posen vom 15. Juli 1907 — G.
243 — § 9). S. Wegebaulast I.
Berbindungen s. Geschlossene Gesell-
schaften; Vereine I; Schulzucht I.
Verbleinngs--, Verzinnungs= und Verzinkungs-=
anstalten sind genehmigungspflichtige Anlagen
(GewO. § 16; RrKBek. vom 16. Juli 1888 —
ReBl. 218). Die Genehmigung erteilt der
BezA. (ZG. § 110). Verbleiungs-, Verzinnungs-
und Verzinkungsarbeiten, die in Betrieben
einzelner Handwerker gelegentlich in geringerem
Umfange vorgenommen werden, sind nicht ge-
nehmigungspflichtig (Sten B. des R. 1888, 55).
In Werkstätten, in denen Gegenstände auf