Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

Urwahlen — Verbleiungs-, Verzinnungs= und Verzinkungsanstalten 
1910: Kuttner, Die privatrechtlichen Nebenwir- 
kungen der Zivilurteile: Meyer, Protokoll und Urteil. 
im Zivil- und Strafprozesse, 1909; Brie, Die richter- 
liche Haftung bei Urteilen; Kisch, Beiträge zur Urteils- 
lehre: Kroschel, Die Absassung der Urteile in Straf- 
sachen, 1910;: Balog, UÜber das konstitutive Urteil, in 
Grünhuts 3. 34, 123:1 Rumpf, unrteilsbegründung bei 
807 
freier Rechtsvrechung, im Arch R Philos. 1. 202„ Schultzen 
stein, Teilurteile im preuß. Verwaltungsstreitverfahren, 
im Pr VBl. 28, 505. 
Urwahlen s. Abgeordnetenhaus III. 
Utraquistische Schulen s. Unterrichts- 
prache. 
V 
Bagabunden. I. Während früher gegen 
Bettler und Landstreicher, die sog. V., nur 
repressiv, mit zum Teil überaus strengen Straf- 
androhungen eingeschritten wurde, ist man in 
neuerer Zeit bestrebt, unter Milderung der! 
zulässigen Strafen (s. Bettelei und Land- 
st reicherei) vorbengend außer durch Schaf- 
fung einer hinlänglichen Armenpflege noch da- 
durch zu wirken, daß man durch die sog. korrek- 
tionelle Nachhaft (s. d.) die V. zur Arbeit und 
zu einem geordneten Leben zu erziehen sucht. 
Da sich iedoch diese Mittel zur Bekämpfung der 
„Vagabundenplage“ nicht als ausreichend er- 
wiesen haben, hat man in neuester Zeit noch 
andere empfohlen, so Beschränkung der Frei-- 
zügigkeit, körperliche Züchtigung u. dgl., ferner 
Arbeitsnachweise, Naturalverpflegungsstationen, 
Arbeiterkolonien und Wanderarbeitsstätten ein- 
gerichtet (s. diese Artikel) und Vereine gegen 
Bettelei gebildet (s. Bettelei II). · 
II. Wegen der Maßregeln gegen die viel- 
fach vagabundierenden Zigenners. Zigeuner, 
die Vf. vom 17. Febr. und 26. Juli 1906 (MBl.N 
53, 238), besonders die Ziff. 13 der der ersteren 
Verfügung beigefügten Anweisung; wegen der 
Ausweisung von ausländischen V. überhaupt, 
s. Bf. vom 26. Febr. 1879 (Ml. 77), 8. Aug. 
1393 (Ml. 253), 28. Juni 1899 (Ml. 109) 
und vom 5. Aug. 1902 (Ml. 160). 
Bariets s. Tingeltangel. „ 
Baterländischer Frauenverein. 
wurde von der Königin Augusta von Preußen 
am 11. November 1866 aus den weiblichen 
Dilfsarbeitern des preuß. Vereins zur Pflege 
im Felde verwundeter und erkrankter Krieger 
gebildet. Erste Protektorin war seine Begrün- 
derin: nach ihrem Tode hat am 31. Januar 1890 
die Kaiserin und Königin Augusta Viktoria das 
Protektorat übernommen. An die Stelle des 
ersten, mehrfach geänderten Statuts vom 11. Nov. 
1866 ist die am 7. Nov. 1900 Allerhöchst ge- 
nehmigte Satzung getreten. Der Verein übt in 
Kriegszeiten unter Oberleitung des preuß. 
Landesvereins vom Roten Kreuz, jedoch unter 
Beibehaltung seiner eigenen Organisation, Für- 
sorge für die im Felde Verwundeten und Er- 
krankten, in Friedenszeiten liegt es ihm ob, 
seine Kriegstätigkeit vorzubereiten, bei der 
Linderung außerordentlicher Notstände in allen 
Teilen des Vaterlandes Hilfe zu leisten und bei 
Förderung der Krankenpflege, sowie bei allen 
Aufgaben und Unternehmungen sich zu beteili- 
gen, welche die Beseitigung und Verhütung 
wirtschaftlicher und sittlicher Not bezwecken. 
Eine Tätigkeit des Vereins auf politischem und 
kirchlichem Gebiet ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
Ordentliches Vereinsmitglicd kann jede un- 
bescholtene Frau oder Jungfrau ohne Unter- 
schied des Glaubens und Standes werden, die 
  
Der V. F. legung des Wegekörpers s. Anlieger. 
sich zu gewissen fortgesetzten Leistungen ver- 
pflichtet. Männer können die außerordentliche 
Mitgliedschaft erwerben. Der ursprünglich auf 
die preuß. Monarchie beschräntte V. F. umfaßt 
jetzt das Gebiet des Deutschen Reichs mit Aus- 
nahme der Bundosstaaten, für die selbständige Lan- 
desvereinc bestehen (s. Rotes Kreuz, Vereine 
II). Er gliedert sich in Zweigvereinc und in eine An- 
zahl solcher zusammenfassende Verbände (Kreis-, 
Bezirks= und Provinzial-, bzw. außerhalb Preu- 
ßens Landesverbände). Die Zahl der Zweig- 
vereine betrug 1867: 44, 1880: 500, 1900: 1000. 
Gegenwärtig umfaßt der V. F. 1520 Zweig- 
voreine mit über 160 000 Mitgliedern. Für das 
Jahr 1909 betrugen die Mitgliederbeiträge 
937 677 K. Die Einnahme stellte sich auf 
7 669 579 .K, die Ausgabe auf 6 871 784 4. 
Das gesamte Vereinsvermögen bezifferte sich 
am 1. Januar 1910 auf 23 558 419 .A, der hierin 
enthaltene Wert der Grundstücke, Anstalten und 
Einrichtungen abzüglich der darauf lastenden 
Schulden stellte 11 828 039 .K dar. Der V. F. 
unterhält 1366 Gemeindepflegestationen und 
beschäftigt 30416 weibliche Pflegekräfte. 
Handbuch des Vaterländischen Frauen-Vereins für 
1910, Karl Heymanns Verlag, und Literatur bei 
Rotes Kreuz. 
Bäterliche Gewalt s. Elterliche Gewalt. 
Beränderung des Wegekörpers. Über die 
Rechte der Anlieger bei Höher= oder Tiefer- 
BVeranlagung zur Staatseinkommen= und 
zur Ergänzungssteuer s. Steuerveran- 
lagung; zu andern Stenern f. die Artikel 
über die betreffenden Steuern und bezüglich 
der Gemeindestenern Kommunalab-- 
gabengesetz II D. 
Berbandsrevisoren s. Revisionsverbände. 
Berbandsvorsteher s. Zweckverbände 
und Schulvorstände IIIB. 
Berbesserung von öffentlichen Wegen. Die 
Verpflichtung dazu ist ein Teil der Wegebaulast 
(Wegeordnung für Sachsen vom 11. Juli 1891 — 
GS. 316 — § 4; Wegeordnung für Westpreußen 
vom 27. Sept. 1905 — GS. 357 — § 10; Wege- 
ordnung für Posen vom 15. Juli 1907 — G. 
243 — § 9). S. Wegebaulast I. 
Berbindungen s. Geschlossene Gesell- 
schaften; Vereine I; Schulzucht I. 
Verbleinngs--, Verzinnungs= und Verzinkungs-= 
anstalten sind genehmigungspflichtige Anlagen 
(GewO. § 16; RrKBek. vom 16. Juli 1888 — 
ReBl. 218). Die Genehmigung erteilt der 
BezA. (ZG. § 110). Verbleiungs-, Verzinnungs- 
und Verzinkungsarbeiten, die in Betrieben 
einzelner Handwerker gelegentlich in geringerem 
Umfange vorgenommen werden, sind nicht ge- 
nehmigungspflichtig (Sten B. des R. 1888, 55). 
In Werkstätten, in denen Gegenstände auf
	        
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