Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

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Zunahme aber hat wesentlich abgenommen. 
Jene Zunahme beruht seit 1895 fast ausschließ- 
lich auf dem Erlasse neuer Strasgesetze, ins- 
besondere neben dem § 181 a St GB. (s. Zu- 
hälter) hauptsächlich derjenigen, welche den 
Schutz der gewerblichen Arbeiter, den Kinder- 
schutz, die Sonntagsruhe usw. betreffen. Un- 
günstiger steht es mit dem Verhältnisse zwischen 
bisher Unbestraften und Vorbestraften, indem 
die Zahl der letzteren beständig und stärker als 
Verbrecher (flüchtige) — Verdingung (Vergebung, Submission) 
punkten wie die Anlegung öffentlicher Wege 
(#. Enteignung; Wegebaulast lz; 
Unterhaltung der Wege). 
Verbreitung von Druckschriften s. Druck- 
schriften II: Druckschriftenver- 
breitung; Anschläge. 
Berdienstkrenz für Frauen und Jungfrauen 
ist durch AE. vom 22. März 1871 (GS. 158) 
zur Anerkennung der Verdienste von Frauen 
und Jungsrauen, welche durch Pflege der im 
  
die Zahl der ersteren wächst. So sind unter Kriege gegen Frankreich 1870/71 Verwundeten 
100 000 Strafmündigen 1882/88 289, 1907 543/ und Erkrankten oder durch anderweite Tätigkeit 
Vorbestrafte verurteilt worden. Anlangend für das Wohl der Kämpfenden und deren An- 
diczugendlichen Verbrecher (s. d.), so ist deren gehörigen sich ausgezeichnet haben, gestiftet 
Zahl von 1888 bis 1900 sehr gestiegen, bis worden. Durch Allerh. Urkunde vom 22. Okt. 
1904 etwas gesunken, 1905 und 1906 wieder 1907 (GS. 281) ist das Frauen-Verdienstkreuz 
gestiegen und 1907 von 764 in 1906 auf 734 in einen Orden umgewandelt worden, wolcher 
herabgegangen. Unter ihnen befinden sich recht auf Vorschlag der Königin solchen Frauen und 
häufig schon solche, die Vorstrafen erlitten haben;! Jungfrauen verliehen wird, welche sich durch 
1907 waren nicht weniger als 17,7 % der ver- aufopfernde persönliche Tätigkeit auf dem Ge- 
urteilten Jugendlichen vorbestraft. Besonders biete der Nächstenliebe, auf kirchlichem oder 
traurig sieht es mit den jugendlichen Ver- sozialem Gebiete verdient gemacht haben. Der 
brechern, die noch nicht 14 Jahre alt sind, aus; Orden, welcher unmittelbar hinter dem Luisen- 
unter 10 000 derartigen Kindern sind seit 1894 # orden rangiert, wird in zwei Klassen — in Silber 
jährlich durchschnittlich 448 zu kriminellen Strafen und Gold — die erste erst nach zehnjährigem 
verurteilt worden, überwiegend wegen Dieb- Besitz der zweiten verlichen. 
stahls, davon der 12.—13. Teil bereits vor= Berdienstorden der Preußischen Krone ist 
bestraft. Im Jahre 1908 wurden im Deutschen am 18. Jan. 1901 (GS. 5) aus Anlaß des 
Reiche wegen Verbrechen und Vergehen gegen! 200 jährigen Jubiläums des Königreichs Preu- 
Reichsgesetze überhaupt rechtskräftig verurteilt ßen gestiftet worden. Der Orden besteht aus 
548 410, darunter 462 745 männliche, 85 665 weib= einer Klasse und rangiert zwischen dem Schwar- 
liche und 12 bis unter 18 Jahre alte 54693; zen Adlerorden und dem Großkreuz des Roten 
246 091 waren vorbestraft, davon von je 1000 Ver- 6 Adlerordens. 
urteilten 48,5 wegen Diebstahls, 52,7 wegen Berdingung (Vergebung, Submission). 
Unterschlagung, 64,7 wegen Raubes und räu= I. Arten der Vergebung. Als Gegen- 
berischer Erpressung, 80,9 wegen Betrugs. stand von staatlichen Vergebungen an Unter- 
In Preußen wurden wegen Verbrechen und nehmer (wegen Regie und Entreprise s. Staats- 
Vergehen gegen die Reichsgesetze im Jahre bauten IV) werden unterschieden: 1. die Her- 
1907 rechtskräftig verurteilt 333 838, darunter stellung oder Veränderung von Bauwerken, 
144 129 vorbestrafte, 52 955 weibliche, 33 150 ceinschließlich Erdarbeiten, sowie sonstige Werk- 
jugendliche (zur Zeit der Tat 12 bis unter verdingungen (Bö. 88 631 ff.) — „Staats- 
18 Jahre alte), unter den letzteren 4979 weibliche, # bauten“; 2. dic, abgesehen von dem Falle der 
im Jahre 1008 345 122, darunter 151 894 vor-- Werkverdingung, erforderlich werdenden Arbei- 
bestrafte, 5504 weibliche, 33 767 jugendliche, 1 ten und Beschaffungen von Bau= und Be- 
unter den letzteren 5302 weibliche. Im Jahre triebsstoffen oder sonstigen beweglichen 
1909 ist, soweit es sich um Verbrechen und Ver-Sachen, die im Verkehre nach Zahl, Maß oder 
gehen gegen Reichsgesetze handelt, im Deutschen! Gewicht bestimmt zu werden pflegen (BG. 
Reiche die allgemeine Kriminalität nur um 0,80% §8§ 611, 433, 91) — „Leistungen oder Lieferun- 
gesunken, dagegen zeigt die der Ingendlichen gen“. 
einen sehr erfreulichen Rückgang, indem eine Was das Verfahren selbst angeht, so kommen 
Abnahme um 8,1½ stattgefunden hat. Am hiernach drei Arten der Vergebung in Frage: 
größten war der Anteil der Jugendlichen an 1. freihändige Vergebung unter Aus- 
den Verorechen usw. gegen das Vermögen mit schluß jeder Ausschreibung, 2. Vergebung 
15,5 0% aller Verurteilten. lausf Grund engerer Ausschreibung, 
Freudenthal, Die notwendige Teilnahme am 3. Vergeb (ung auf Grund öffentlicher 
Verbrechen: Höpfner, Einheit und Mehrheit der 3 Ausschreibun g. 
Verbrechen; Be cling, Die Lehre vom Verbrechen:; a,) Die ö f f entliche Aus ch reibun g 
S as i 
Siecn m, res V. bevongtge, erkrechen: dis ulduen von bei welcher zur schriftlichen Abgabe von Ange- 
vder Fium Verbrechen; Exner, Das Weien boten arsgemein -usgefordert. werd bitbet vis 
egel gemäß es Staatshaushaltsgesetze 
Berbrecher (flüchtige) s. Auslie ferun- veße 11. Mai 1898 (G . 77). In Deutschland 
gen. schon länger bekannt, hat sie sich mit den großen 
Berbreiterung von öffentlichen Wegen. Die Eisenbahnbauten des verflossenen Jahrhunderts 
Verpflichtung dazu ist ein Teil der Wegebaulast allgemeiner eingebürgert und seitdem aller Be- 
(Wegrordnung für Sachsen vom 11. Juli 1891 — mängelung ungeachtet sich im großen und ganzen 
S. 316 — § 4; Wegcordnung für Westpreußen als der naturgemäße Weg bewährt, um in mog- 
vom 27. Sept. 1905 — GS. 357 — § 10; Wege= lichst ausgedehntem Wettbewerbe den geeignetsten 
ordnung für Posen vom 15. Juli 1907 — GS. Unternehmer zu ermitteln. Die häufsig auf- 
213 — §& 9) und steht unter denselben Gesichts= fallend großen Abstände zwischen dem Höchst-
	        
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