Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

88 Lotterie 
so daß nur der verbleibende Teil der Einsätze stimmte Quote erhoben, entweder für jede Klasse 
als Spielkapital zur Ausspielung gelangt, oder die gleiche (Preußen, Sachsen), oder für die 
endlich in einem Abzug von den Gewinnen, so einzelnen Klassen verschiedene (Hamburg). An 
daß nur ein Teil des Spielkapitals tatsächlich in jeder Klasse nehmen dicselben Losnummern, 
den Gewinnen den Spielern wieder zugute soweit sie nicht in den Vorklassen mit Gewinnen 
kommt. Die letzte Art der Erhebung der Staats= gezogen sind, teil. Der Spieler eines nicht ge- 
einnahme verdient den Vorzug, weil sie nur die zogenen Vorklassenloses ist berechtigt, aber nicht 
Gewinner und nach dem Maßstabe ihrer Ge= verpflichtet, zur nächsten Klasse gegen Zahlung 
winne trifft. In Deutschland erhebt das Reich des Einsatzes für diese ein (Erneuerungs-) Los 
von Staats= wie Privatlotterien eine Stempel= derselben Nummer zu entnehmen. Die Be- 
abgabe von — seit dem G. vom 14. Juni 1900 lteiligung an einer späteren Klasse, ohne in der 
(RGBl. 275) — 20 4% vom planmäßigen Preise Vorklasse das Los gleicher Nummer gespielt zu 
der Lose abzüglich der Stempelabgabe, also, haben, kann, soweit Lose verfügbar sind, durch 
wenn letztere auf den Losepreis geschlagen ist, Erwerb eines (Kauf-) Loses gegen Entrichtung 
von 16/%0 desselben. Die Einnahme der nicht nur des Einsatzes für die abzuspielende, 
Lotteriestaaten selbst, das sind, nachdem die sondern auch für die abgespielten Klassen er- 
mecklenburgische und lübeckische L. im Frühjahr 1 solgen. Bei den meisten Staatslotterien ist auch 
1905, die hessisch-thüringische im Frühjahr 1906, den Spielern, deren Lose bereits gezogen sind, 
die braunschweigische im Frühjahr 1909 einge- # die weitere Beteiligung an den folgenden Klassen 
gangen sind (vgl. unten unter B), Preußen, nur in dieser Weise möglich. Nur in Preußen 
Sachsen und Hamburg, besteht bei allen in erhält der Spieler für jedes in einer der Vor- 
einem prozentualen Gewinnabzug, von dem ein klassen gezogene Los gegen Nachzahlung der 
gewisser Teil dem Lotterieeinnehmer (Kollek= Einsätze für die abgespielten Klassen ein für 
teur) zufällt. Hamburg hat indes seine L. ver= die nächstfolgende, also diejenige Klasse auf die 
pachtet, so daß hier der Gewinnabzug dem Staate es lautet, einsatzfreies (sog. „Frei-“) Los; abge- 
tatsächlich nur zum Teil zufällt. Daß die Staaten lehnte Freilose werden als Kauflose abgesetzt; 
sich mit der Veranstaltung von Glücksspielen be= bis zu ihrer Ausgabe spielen die Freilose für 
fassen, wird damit gerechtfertigt, daß der Spiel-Rechnung des Staates mit. Die Ziehung er- 
trieb nun einmal unausrottbar sei und sich trotz folgt in der Weise, daß vor derjenigen der ersten 
aller Strafgesetze Befriedigung suche; deshalb sei Klasse sämtliche Losnummern in ein Rad ge- 
es das richtigste, wenn der Staat unter Be- schüttet werden, aus dem dann bei jeder Klassen- 
strafung bedenklicherer Wege der Befriedigung ziehung so viele Nummern gezogen werden, 
einen möglichst unbedenklichen selbst organisiere als die Klasse planmäßig Gewinne zählt; die 
und zugleich dazu benutze, eine sonst durch Höhe des Gewinnes angebende Zettel werden 
Steuern der Allgemeinheit zu beschaffende Ein= für jede Klasse in ein zweites Rad geschüttet 
nahme von den Spielern, die durch ihre Be= und aus diesem, das somit am Ende jeder Klassen- 
teiligung am Spiel den Besitz für notwendige ziehung leer ist, gezogen. Nimmt die L. einen 
Bedürfnisse nicht erforderlicher Mittel, also ihre so großen Umfang an, daß die Ziehung jedes 
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bekunden, oder einzelnen Gewinnes einen zu langen Zeitraum 
von den Gewinnern, deren wirtschaftliche Lei= beanspruchen würde, so empfiehlt sich das „Zwei- 
stungsfähigkeit durch den Gewinn eine außer= seriensystem“; dasselbe besteht darin, daß die 
gewöhnliche Steigerung erfährt, einzuziehen.] Gewinne jeder Höhe in einer durch 2 teilbaren 
Man kann daher die Einnahmen des Staates Zahl ausgebracht werden und entweder die 
aus der L. als eine Art von Luxus= oder, wenn Lose in zwei Serien mit gleichen Nummern ge- 
sie in Gewinnabzügen besteht, Steuer von un= teilt werden oder bei Durchnumerierung die 
verdientem Vermögenszuwachs bezeichnen; OV G. korrespondierenden, d. h. durch die Hälfte der 
33, 82 nennt sie „eine Form der Besteuerung Gesamtzahl der Losnummern getrennten Num- 
durch Ausübung der Staatshoheit (Monopol) “.mern dieselben Gewinne erhalten, also z. B. 
Der Aufgabe, ein möglichst unschädliches Mittel bei 400 000 Losen Nr. 1500 und 201 500, mit- 
zur Befriedigung des Spieltriebes zu bieten, hin in dem einen wie in dem anderen Fall mit 
wird am besten gerecht eine die Anregung der jedem Nummerzettel zwei Gewinne gezogen 
Spielleidenschaft durch Anpreisung usw. ver= werden. In derselben Weise läßt sich natürlich 
meidende Klassenlotterie mit verhältnismäßig auch ein Drei= oder Mehrseriensystem durchführen. 
hohen Einsätzen und möglichst vielen Gewinnen Eine andere Form der Staatslotterie, die 
von mittlerer Höhe. noch in Österreich und Italien besteht, ist das 
Das Wesen der Klassenlotterie besteht Zahlenlotto. Bedi diesem besetzt der Spieler 
darin, daß die Ausspielung in mehreren zeitlich eine oder mehrere Zahlen einer bestimmten 
getrennten Abschnitten (Klassen, Ziehungen) er-Zahlenreihe, gewöhnlich 1—90; von dieser 
solgt, wobei die zahlreichsten und höchsten Ge= Zahlenreihe werden eine bestimmte Anzahl 
winne erst in der letzten Klasse ausgespielt wer-Zahlen, gewöhnlich 5, gezogen, und die auf 
den und konsequenterweise auch von den Vor= diese Gewinnzahlen entfallenden Gewinne be- 
klassen jede spätere besser als die vorhergehenden stehen in einem Vielfachen des Einsatzes. Der 
mit Gewinnen ausgestattet werden muß. Denn Einsatz wird entweder absolut oder innerhalb 
die Beteiligung an jeder Klasse setzt die Ent-eines gewissen Mindest= und Höchstbetrages 
richtung des Einsatzes für diese und die Vor= oder auch noch unter Festsetzung der zulässigen 
klassen, nur die Beteiligung an der letzten also # Abstufungen in das Belieben des Spielers 
die Entrichtung des Gesamtpreises des Loses gestellt. Hierin und in der Niedrigkeit des ge- 
für alle Klassen voraus. Von diesem Gesamt= ringsten zulässigen Einsatzes liegt besonders die 
preis wird nämlich für jede Klasse nur eine be-Gefahr des Lottos. 
 
	        
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