Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXII. Band. (22)

Alphabetisches Register. 
Cefsiouar: bessen Klage auf elnen der Cession vorgängl- 
gen Zinsenrückstand 
Civilgerichte: deren zanuörigtet. in TaSstrektlgkelten 
Clvilprozeßfsache, ] Justi 
Civilrechtsweg: dessen Vorbchalt 2 einem administra- 
tiven Provilerkum; natürliche Gränzen dieser weiteren 
Verfolgung ·- 
Code Napolcon: als Gegenstand einer Beweisauflage 
über ausländische Gesetze 
Nach Art. 215 des Coce Nap. bedarf die Ehefrau auch 
zur Fortsetzung eines vor ihrer Verheirathung begon- 
" Lenen Prozesses der Zuslimmung hres Ehemannes. 
Cura prodigi: ayer. Recht.) 
S. übr. Kura 
Deteratlon #trontn ng: gegen Ehemänner elngt· 
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g. 
Inwieserne die Einrede der Beischlafskonkurrenz den Ent- 
schädigungsanspruch der Geschwächten zerstöre. (preuß. R.) 
Devolutivkraft der Verufung; Relorwalio in bejus 
Diffessionscid: Verufungszufässigkeit gegen ein Er- 
lentuiß auf diesen 
Dispensation, landesherrrliche: von den Amortisations-= 
gesetzen; Voranssetzung ihrer Wirksamkeit 
Dis#iplinarssach e: Verhängung einer Geloltrafe über 
ieinen Armenanwalt. 
Civilrichterliche Kompelenz im Gegensatze zu jener der Dit- 
ziplinargewalt bei Differenzen wischen Schauspielern 
und der Theater-Intendantz .. 
Domizil des Pächters ... 
Dritte: deren Einmischung in Kuratelsachen. .... 
Wirksamkeit der Berießge für Dritte . 
(Berichtigung hiezu S . 384.) 
Editionspflicht: des Kläoers, bezüglich der Verthelli- 
Zungsbehelfe des Vellagten . 
hefrau: Forderung an eine Ehefrau. wolche ein eigenes 
Gewerbe treit 
Haftet die mit ihrem Ehemanne zu offenem Kram= und 
Laden sitzende Ehefrau hach bayer. Rechte für die Ge- 
werbsschulden solidarischg 
Bedarf eine in Frankreich verhelrathete Frau der Sustim- 
mung des Ehemannes zur Fortsetzung eines vor ihrer 
Verheirathung in Bayern begonnenen Rechtsstreites? 
Eheverträgc: inwieferne müssen sie wegen des dabel vor- 
kommenden Erbrechtsverzichts der Eltern gerichtlich er- 
richtet werden ? (Ansbachisches Recht.) .. 
Eid: Eidesleistung durch den Inhaber einer Handlung 
Eibesformel, wenn es sich von Bedingtheit odet * 
dingtheit eines Geästes handellt 
(hertchtigung hiezu S. 446.) 
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