Eystematisches Register. XXV
donatloneverträge nach dem Würzburger Rechte. 326. o) Eheliche
Gütergemeinschaft nach dem Elchstädter Statutarrechte. 145. s) Bürg-
schaft des Ehemannes bei allgemeiner Gütergemeinschaft nach fränk.
Rechte. 219. g) Die Ehefrau als Gemeinschuldnerin und Gläu-
bigerin. 368. h) Beweis ihres Eingebrachten im Konkurse ihres
Ehemannes durch Etdeszuschiebung an diesen. 24. i) Vermögens-
separation der Ehegatten bei der aus Verschulden eines Theiles
getrennten Ehe. (Bayer. R.) 384. k) Strafe der zwelten Ehe.
382. 1) Zeitpunkt der Beendigung der Vormundschaft durch er-
langte Großjährigkeit. 206. m: Beweis der außerehelichen Vater-
schaft bei angeblicher Frühgeburt. 170.
. Erbrecht. a) Erdanfall an Verschollene; Zulassung der-
selben. 376. b) Ein weiterer dergl. Fall; Entscheidung im um-
gekehrten Sinne 378. c) Erbrecht unehelicher Kinder am Nach-
lasse ihres Vaters nach Bamberger Rechte. 257. d) Erbeinsetzung
Mflichttheilsberichtigter; Strafe der zweiten Ehe. 382. e) Berech-
nung des Pflichttbeiles nach bayer. Rechte. 123.
III. Lehenrecht.
a) Mangel des lehenherrlichen Konsenses. Nichtigkeit und
Ansechtbarkeit. Einfluß der Leheneignung. 268. b) Veräußerung
allodifizirter Lehengüter ohne Konsens der Agnaten und Mitbelehn=
ten, die ihre Lehenfolgeberechtigungen betr. Orts haben vormerken
lassen. 303
IV. Strafrecht und Strafprozeß.
rafrecht. Th. I des St GB. Art. 266. Liegt Pri-
#enKnkae auch dann vor, wenn der Inhalt der Privat-
urkunde durch Betrug zu Stande kam, und deshalb nicht in der
Absicht des Ausstellers gelegen war? 33. (Berichtigung 176).
. Strafprozeß. Th. II des StGB. Art. 22. a) Die
Wirkung der Prävention wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß
die Personen, gegen welche der Haftbefehl erlassen wurde, sich ei-
nen falschen Namen beigelegt haben. 452. b) Die bezüglich einer
als Verbrechen betrachteten Handlung durch Prävention begründete
Kompetenz erleidet durch spätere Zweifel über die Verbrechenseigen-
schaft der fraglichen Handlung keine Veränderung. 455. c) Kom-
petenz bezüglich eines nach Fechtsrräftiger Aburtheilung zur Anzeige
lommenden weiteren Reates. 457. — Ark. 27. Zuständigkeit
bezüglich der Wiederaufnahme des eingestellten Strafverfahrens ge-
gen einen von der Militärbehörde dem Civilgerichte zur Untersuch-
ung überlassen gewesenen Soldaten. 453. — Art. 439. Die Be-
stimmungen dieses Artikels über Gehaltsnachzahlung find auch auf
öffentliche Diener ohne pragmatische Rechte zu beziehen. Allenfall-
siger Nebenverdienst während der Suspenfionszeit darf am Gehalte
nicht abgerechnet werden. 237.