AVII Systematisches Reglsler.
isfe wenn auf die Klage zwar ein TVersahren. ede zich begen
eklagten selbst eingeleiset war. 4 Nr.
wendung dieser Beimmung auf einen — jae *inß
208. — 54 N nstatthafte Beschwerde eines zurückgewie-
senen Stei zerers. 22. — K. 55. Statthaftigkeit einer #emoanstato
egen Abweisung der Klage von der Gerichtsschwellc. 382. — K+. 62.
t die Anwendung dase Bestimmung in Handelssachen. 373. —
. 64 und K. 108. Berufungsfrist im Exekutioprozesse gegen ein
ur Zahlung unter Exekutionsandrohung verurtheilendes Erkenntniß.
965— Wird durch den Mludisationsbelchei sofort ein
Eigenthumsübergang bewirkt? 268. — K. 108 f. S. 6
C. Gesetz vom 1. Juli 1856, einige Bestim-
mungen über die Herchtsverfassung und das
gerichtlice Verfahren betr
Art. 15. Berechnung der Streitsumme, wenn mehrere
Erben onn- einen Anspruch ihres Erblassers gerichtlich
gellend na 363. — Art. 3 und 18. Kann der Einzelnrichter
J einer “mG** auf Ableistung des Mntsestaltongeidee
erkennen?
D. Merkantil= und Wechselprozeß.
a) Zufländigkeit der Handelsgerichte hesücglic der Wechhifor=
derungen gegen Beneftzialerben. 362. b) Ueber Verfahren, Gesetz-
anwendung, Berufung und Berufungssumme in den an die Stadt-
und Landge ärs gewiesenen Hondelssachen. 274. e) Insonderheit
von der Berufung zur dritten Instanz in diesen Sachen. 369.
d) Gehören Wechselsachen bis zu 150 fl. vor die Stadt= und Land-
hgerichte) 274, 275. e)) Beweiskraft der Kurszettel. 16.
E. Gesetz vom * Mai 1850, die Kompetenz-
konflikte betr.
Gegen die oberrichterliche Entscheidung eines Kompetenzkonflik
—2 findt keine Nichtigkeitsbeschwerde an das Oberappellationsgericht
F. Französischer Civilprozeß.
Beschwerde wegen iriiger. Auslegung eines Vertrages. Kom-
petenz des Kassationshofes. 7
II. Civilrecht.
A. Allgemeine Lehren. a) Eeshliche 8 der Bestim-
munzen des Forstgesetzes Art. 30, Ziff. 2. 267. b) Welches ma-
terielle Recht die Stadt= und Landgerichte bei den ihnen zugewiese-
nen Handelssachen anzuwenden haben. 274. e) Stommeinselisten
bezüglich der Kuratelbeendigung durch Verehelichung. 380.