Systematisches Register. III
B. Dingliche und denselben verwandte Rechte.
1) Eigenthum. ¾ Eigenthumsübergang an Grundstücken ohne
ehihneng nach M uchener Statutarrecht. 85. (Berichtigung 112.)
) Geht durch den osnedalionsbel•he das Eigenthum der Sache
r7 den Käufer über? 268. c) Hutrecht als Auestuß 2 bes Pe "
thums. Zulässigkeit der — Besitzklag
phyteuse. Enithro dung, ob nach den satuscen —7 e
rnes. r*sd“ ein Zeilpacht vorliege?7 72, 86. (Berichtigung 240. .
3) Rea te. a) Dauer der Besitzklage bei Realrechten. 374.
b) ert durch Nichtgebrauch von Rechten, welche nur bei
gwise Gelegenheiten ausgeübt werden können. (Preuß. Recht.)
37. c) Untheilbarkeit der Forstberechtigung im Fall der Zertrüm-
merung des belasteten Waldes. (Gem. u. Bayer. Recht.) 331.
4) Zur Ersitzung eines Forstrechtes zum Bezuge von Brennholz
ist eine 30jährige Ausübung erforderlich, 378. ¾ Gegen den Aus-
spruch auf Ermäßigung von Prrsterrcchlgungen e durch die Forstpolizei-
behörde steht jedem Betheiligten der Cirllrechtsweg offen. 221.
f) Beweislast, wenn von dem Forstberechtigten nach erfolgter Er-
mäßigung des Streubezugsquantums vo Seile der Forstpolizei=
behörde auf dem Rechteweege ein größeres Streuquantum verlangt
wird. 265. 6) Theilweise Ablösung einer Forstholzberechtigung. 377.
h) Umfang der #ichteriichen Entscheidung bei Ablösung von Forst-
rechten nach Art. 25 des Forstgesedes. . i) Eebzline Krast
der Bestimmungen im Art. 25 Ziff. 2 des Forstgesetzes. 267. —
4) Reallasten. a) Die Besoldungen standesherrlicher Beamten
sind Reallasten der standesherrlichen Güter. 85. b) Ueber Lokal-
gewohnheit hinsichtlich der Kirchenbaulast nach Th. II Tit. 11 S. 710
des Preuß. Landr. und die opinio necessilalis als Requisit dersel-
ben. 103. e) Kirchenbaulast. Wendung der kleinen Baufälle.
Hand= und Spanndienste bei Stadtkirchen. Boureuth. u. Preuß.
Recht.) 203. — Hypothekrecht. Zu K. 74 des Hyp.-Gesetzes.
Ueber die Lokation vorgemergier V 10.
ligationenrecht. 1) Allgemeine Gegenstände.
a) Rückforderung irrithümlich gezahlter Ansn. 145. d) Coupons
au porteur dürfen nicht amortisirt werden, wenn sie auch einer auf
den Namen lautenden Obligation beigegeben waren. 415. —
2) Verträge und vertragsähnliche Verhältnisse.
A) Allgemeines. a) Ein wegen mangelnder gerichtlicher Pro-
rofolllrunt) nichtiger Vertrag wird auch durch Hondlunzen; welche
auf dessen Erfüllung gerichtet sind, nicht giltig. 84
keit nicht Prokokolliser Mrbenabreben. (Dayer. Recht.) 150. c) Be-
weislast in Betreff der Einrede, welche aus einer Nebenbestimmung
eines zweiseltigen Vertrages abgeleitet wird. 220. d) Ueber den
Erfülun vort; wenn im Vertrage hierüber nichts mit Worten be-
stim B) Sp ceielle . à Ueber die Pergindichten
zur Bürglchaftsbestellmig 10 8. 7 Nr. 1
Landr., insonderheit wegen elns nto 401. 4
Gerts ung dvea Fausipfandes durch ein conslitulum possessorjum.
Wutsamagt derselben außer dem Konkurse. 405. c) Haftung eines
frachtführenden Schiffers aus einem Konnossement. 40. d) Folgen
des Berzuges des Käufers in Abnahme der Waaren. Denunziation