Provokation zur Negatorienklage. 105
vorausgesetzt werden. Indem er hier nicht in einem
stetigen, bleibenden Verhältnisse zur Sache, sondern
in zeitweise wiederkehrenden Leistungen besteht,
wird er erworben, wenn die Leistung als solche ge-
schehen und angenommen ist, dagegen verloren, wenn
die nächstfällige Leistung verweigert und nicht so-
fort possessorische Klage gestellt wird. Savigny,
Recht des Bestes 8. 49; Puchta, Pand.-Vorles.
S. 137 u. 138.
In dem Vorbringen der Stiftung H., daß der
k. Fiskus von jeher ohne Rücksicht Auen Stand
des Kirchenvermögens die Baulast getragen und
erst für künftige Baufälle eine abweichende An-
ordnung getroffen habe, liegt unverkennbar die Be-
hauptung des von ihr erworbenen und zur Zeit
noch bestehende Quasibesitzes, und man könnte dem-
nach fragen, ob nicht der Provokantin der Beweis
desselben aufzutragen gewesen wäre?
Diesen Beweis hat aber der oberste Gerichts-
hof wohl mit Recht als unzulässig erkannt. Der-
selbe könnte nämlich nur dann von Erheblichkeit
sein, wenn der Ouasibesitz einen Thatumstand bil-
dete, unter dessen Voraussetzung die mehrerwähnte
fiskalische Anordnung als Digamation erschiene.
Dieses ist aber nicht der Fall; denn obschon unter
Voraussetzung des Ouasibesitzes durch jene Anord-
nung thatsächlich der Wille des k. Fiskus aus-
gedrückt wäre, durch Verweigerung der primären
Baupflicht dem Quasibesitze ein Ende zu machen,
nur im Falle evidenter Grundlosigkeit der Klage
stattfinden soll, aus einem gegen Gesetz und konstante
Praxis laufenden, bisher unerhörten Grundsatze
in einer so hochgiltigen Sache verfügen werde, er
würde sich gewiß gehütet haben, gegen zwei a limine
abweisende Dekrete die Berufung zur dritten Instanz
auszuschließen.