Hamstag den 12. Okt. 1867. 32. Jahrgang. 21.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Rechtsunwendung
zunächst in Bayern.
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Hypotheken — Ber bilichne zu solcher Haseun
tariell verlautbarten QCession. — Regre vbelann r*sit— Sch Mente. #n.
anstlagung des Haupeschuldners. — Berichtig
Meber den Amfang der lucra nuptialia in Auwend-
ung auf die Bachtheile der zweiten Ehe.
(Schluß.)
4) Nach Demjenigen, was bisher über causa
lucrativa, über Gegenleistungen und Beschwerungen
gesagt worden ist, ergibt sich von selbst, wie unge-
gründet die von bayerischen Gerichten schon öfter
angenommene Meinung ist, daß Eheverträge stets
als ein Ganzes aufzufassen seien, und daß jede
in denselben nur überhaupt vorkommende Beschwer-
ung genüge, um sämmtlichen Zuwendungen die
Eigenschaft einer causa lucrativa zu entziehen.
Durch die Bekämpfung dieser Ansicht will natürlich
nicht gesagt werden, daß Zuwendungen, welche in
einem Ehevertrage eine isolirte Stellung einnehmen
und in dieser als lukrative erscheinen, stets auch
isolirt zu behandeln seien und mit den im Ehever-
trage sonst vorkommenden Beschwerungen schlechter-
dings nicht in Verbindung gebracht werden dürfen,
sondern nur, daß die Frage dieser Verbindung als
quaestio kacti zu behandeln, sosort in den einzelnen
Neue Folge XII. Band.