Contents: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

78 Zur Erinnerung an Dr. F. Ch. v. Arnold. 
hatte. Zu seinem tiefsten Bedauern zwangen ihn 
schon jedoch vier Jahre später seine schwankend ge- 
wordenen Gesundheitsverhältnisse, diese Stelle wie- 
der niederzulegen. Er kehrte nach München zurück, 
wo er im Kreise treuer Freunde und seiner Familie 
der wohlverdienten Ruhe genoß, ohne jedoch aufzu- 
hören, allen Erscheinungen in der Rechtswissenschaft 
seine regste Theilnahme zuzuwenden. 
Des Mannes langes Leben war ein äußerst 
thätiges und, wenn er auch bei seinem stillen be- 
scheidenen Wesen nach äußerer Anerkennung nicht 
rang, so kann seine segensreiche Wirksamkeit doch 
nicht verkannt werden. 
Es ist hier allerdings nicht der Platz, einen 
Rückblick aus sein Wirken in politischer und kirch- 
licher Beziehung zu werfen, es mag genügen, zu 
erwähnen, daß selbst seine Gegner auf diesen Gebie- 
ten ihm die verdiente Achtung nicht versagten, wenn 
auch einzelne Anfeindungen, insbesondere in kirch- 
licher Richtung, noch über seinem Grabe fortwähren. 
In seiner Thätigkeit als Jurist aber, welche 
in diesen Blättern zu betrachten ist, hat er sich einen 
Namen erworben, der auch außerhalb der Grenzen 
Bayerns hoch geehrt ist. Er erwarb sich deuselben 
schon durch seine erste größere Arbeit, die zunächst 
das fränkische Statutarrecht betreffenden „Beiträge 
zum deutschen Privatrechte“ (Ansbach, 1840 
und 1842), für welche er von der Universität 
Erlangen mit der Doktorwürde geehrt wurde. Einen 
nicht minder großen Erfolg erzielte er durch seine 
Schrift: „praktische Erörterungen aus dem 
Rechtsgebiete“ (Erlangen 1853 ff.) und durch: 
„die Eidesleistung durch Stellvertreter“ 
(ebenda 1843). Eine zahlreiche Reihe von klei- 
neren Abhandlungen, welche theils in Monographieen 
theils in verschiedenen Zeitschriften (außer in diesen 
Blättern insbesondere im Archiv für civilistische