Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Beilage 
zu den 
Plättern für Uechtsanwendung. 
1869. Samstag, den 6. November. M. 7. 
Als Beilageheft zu den Blättern für Rechtsanwen- 
dung und als besonderes Werkchen ist so eben bei 
Palm i½é4 Enke in Erlangen erschienen und durch 
jede Buchhandlung zu erhalten: 
Repertorium zu den Landtagsverhand- 
lungen über die bayerische Civil- 
Hrozeßordnung vom 29. April 1869, 
bearbeitet von J. Juch u. M. Hutter 
und herausgegeben von Fr. Steppes. 
gr. 8. (X u. 158 Seiten) geh. 1 fl. 
12 kr. rhn. oder 24 Ngr. 
Zum Studium und Verständnisse der am 1. Juli 
1870 in Anwendung tretenden Civilprozeßordnung 
ist dieses vollständige Nachweisungen über Ent- 
stehung und Behandlung jedes einzelnen Artikels 
nach dem zeitlichen Verlaufe der Berathungen bis 
r Erzielung des Einverstänbaisses unter den Ge- 
naseebangöfastoren bietende Werkchen unentbehrlich. 
Wer sich in dem Gesetze ohne dieses Repertorium 
zu orientiren versuchen wollte, der würde dies nicht 
ohne eingehendes Studium der bändereichen Kammer= 
verhandlungen bewirken können, eine mühsame und 
zeitraubende Arbeit, zu der sich nur Wenige be- 
rufen fühlen dürften. 
ne Diejenigen Herren, welche die Blälter s. RA. durch die 
k. Post beziehen, belieben ihre Bestellung auf dieses Beilageheft 
der nächstgelegenen Buchhandlung zu überlragen; auch etbieiet sich 
die Verlagshandlung zur portolreien Ueberlendung gegen frankirte 
#uzeln des erohzten Betrages in Briefmarken oder mittelst 
okteinzahlung.