Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXVII. Band. (37)

256 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
ebersicht 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Civil- 
rechtes und Civilprozesses. 
27. Juni bis 10. Juli. 
I. Zur Proz.-Ordn. und zum Einführungsge- 
" P vom 29. 7— gsũh ass 
Proz.-Ordn. Art. 106, 109. Wenn nur auf 
Herstellung eines Inventars und eidliche Bekräftig- 
ung geklagt war und der Beklagte hiezu verurtheilt 
wird, so hat er ohne Rücksicht darauf, welcher 
materielle Erfolg dem Kläger aus dieser Verurtheil- 
ung erwächst, die Prozeßkosten zu tragen. Urth. v. 
2. Juli HVMNr. 540. · 
Art. 609. Wenn auf Anwendung der in die- 
sem Art. enthaltenen Vorschrift kein Antrag gestellt 
ist, so kann eine Nichtigkeitsbeschwerde darüber, daß 
sie der Richter nicht dennoch in Anwendung gebracht 
habe, mit Erfolg nicht erhoben werden. Urth. v. 
6. Juli HVdNr. 596. . 
Art. 635. Auch aus rechtlichen Erwägungen 
kann das Gericht nach verhandelter Sache auf An- 
trag der Partei, gegen welche eine Vorsichtsverfüg- 
ung erlassen war, diese wieder aufheben. Urth. v. 
6. Juli HVNr. 596. " 
Art. 708 mit 682. Wenn in demselben Ur- 
theile bezüglich der Hauptsache die Vernehmung von 
Sachverständigen angeordnet ist und die Beschlag- 
nahme einer Forderung des Beklagten, welche zu- 
gleich mit der Klage in der Hauptsache vom Kläger 
vorsorglich erwirkt war, wieder aufgehoben wird, so 
kann dieser mit der Berufung über letzteren Aus- 
spruch keine solche über den ersten verbinden. Urth. 
v. 6. Juli HV Nr. 596. 
Einf.-Ges. Art. 14, 15, 19, 23. Wenn vor