Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

360 Schuldhinterlegung. Hypotheklöschung. 
und der streitigen Privatrechte nur eine mehr oder 
minder zufällige historische Gemeinschaft haben, ins- 
besondere, ob es sich etwa um markgenossenschaft- 
liche Verhältnisse handelt. Die erstere Alternative 
wird z. B. in der Regel gegeben sein, wenn es 
sich um die Beurtheilung von Rechtsakten handelt, 
deren Vornahme nach dem Gesetze an einen be- 
stimmten Gemeindebezirk gebunden ist, die letztere 
Alternative kann dagegen beispielsweise bei Weide- 
rechtsverhältnissen vorliegen. Dort wird sich der 
Richter in der Regel durch den Ausspruch der Ver- 
waltungsbehörde gebunden finden, während er mög- 
licher Weise hier in die Lage kommen kann, seiner 
Enscheddung eine abweichende Grundlage zu ge- 
en 20). 
(&. 3 folgt im nächsten Bande.) 
Entscheidungen des obersten Gerichtshofe# für Bayern 
rechte des Rheins. 
1. 
Erlöschung der Hypothek durch Hinterlegung der Schuld 
bei Gericht. 
N. O. war für die Wiederaufbauung seines 
abgebrannten Hauses eine Akkordsumme von 3000 fl. 
schuldig geworden, für welche auf den Namen des 
20) Vgl. Bl. f. adm. Praxis Bd. 14 S. 37.