Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XLV. Band. (45)

986 Neuere oberſtrichterlihe Erkenntniſſe. 
den erwähnten Veränderungen in- dieſen Hof. mittel- 
bar. eindringt, und namentlich iſt im angegriffenen 
Urtheil auch dargelegt, daß der Zuſtand .des dienen- 
deni Grundſtü>s. in Folge der Umwandlung -des 
inneren Stadelraumes in - einen Hof und deſſen ges 
ringfügige. Erhöhung: in Anſehung der- Beſtimmung 
jenes Grundſtü>s - zur Waſſeraufnahme-. überhaupt 
kein ungünſtigerer . geworden ſei. aet 
“- - Das fragliche Nechtsverhältniß iſt daher nicht 
nach jenem Art, 34; ſondern. nach der fortdauernden 
Wirkung - des urſprünglich begründeten .Traufrechts 
zu beurtheilen. Urth. v. 7. Mai HVNr. 5494.:-:1+ 
Obligationenrec<ht. Haftung-für. die Koſten 
eines Gewährſchaftsöſtreites in Folge un- 
richtiger Angaben.: Es war ein Stier von :S: 
an O., von dieſem: an F. und von dieſem an M. 
verkauft. worden, und als. darauf dieſer Lekte- dem 
F.- mitgetheilt "hatte, der Stier ſei mit der Lungen- 
jucht. behaftet, fand ſich F. dadurc< veranlaßt; gegen 
O.. und. dieſer gegen S,- zu: klagen. Bevor jedvch 
die Sache zur Verhandlung kam, hatte M. neuer- 
lich erflärt, der Stier leide nicht an der Lungenſucht. 
Nun fragte es ſi< in Folge einer von F. gegen 
M. erhobenen Klage, ob Lekterer verpflichtet ſei, dem 
F-. die durch deſſen 'gegen O.. u. ſ. w. erhobene 
Gewährſdjaftsklage entſtandenen Koſten zu erſeßen? 
Der-'angegangene. Nichter verneinte dieſe Frage, weil 
F-.> indem er-.auf die bloße -Mittheilung des. M., 
e8: ſel der Stier mit .der Lungenſucht behaftet, ſofort 
gegen O. Gewährſchaftöklage erhoben, e8 an der er? 
forderlichen eigenen Vor- und Umſicht habe fehlen 
laſſen, und nicht behauptet habe, daß M. ſeine Mit- 
theilung- wider beſſeres Wiſſen, ſomit doloſe gemacht 
habe. Das Urtheil wurde jedoch. vernichtet, well .es 
keine geſeßliche Beſtimmung gebe, welche den. F. ver- 
pflichtet habe, auf die Mittheilung des M. ſich über 
das: Vorhandenſein: des- Gewährſchaft8-Fehlers zu