Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XLV. Band. (45)

Ergänzungsblatt A. 9. 45. Jahrgäng- 
Dr. 3. A. Seuffert's 
Blätter für Rechtsanwendung 
zunächſt in Bayern. 
  
  
ſt: ittheil 8 bd: bd € Mü 
Inhalt? An Strafſahen aus dem 1. Semeſter 1880. (Fortſchung-) 
  
Mittheilungen aus Ent Heidungen des Oberlandes- 
gerichts Münden in 170 aus dem 1. Se- 
meſter 
1. Reichsftrafgeſetzbuch. 
(Fortſehung.) 
S. 367 Ziff. 3. Kaiſerl. Verordnung vom 
5. Januar 4875, den Verkehr mit Arznei- 
mitteln betr. Homoöpathiſche Streukligel- 
< en. Die mit Reviſion angefochtene Entſcheidung iſt 
damit begründet, daß der Angeklagte am 20. Ofs 
tober 1879 ohne polizeiliche Erlaubniß Gegen- 
ſtände, die nach dem der kaiſerlichen Verordnung 
vom 5. Januar 1875 beigegebenen Verzeichniſſe A 
nur in Apotheken verkauft werden dürfen, nämlich 
2 Gläsßchen Streufügelc<hen mit Arnicatinckur befeuch- 
tet und ein Gläßchen mit Flüſſigkeit, welche aus 
einer Miſchung von Baldrian mit Weingeiſt und 
Waſſer beſtand, an je einen Patienten als Heilmittel 
abgegeben habe. 
Hiegegen | bezeichnet Beſchwerdeführer den 8. 367 
Ziff. 3 des RStGB. als verlebt, weil 8. 1 der 
gedachten "kaiſerlichen Verordnung dadurch unrichtig 
angewendet worden ſei, daß die von ihm abgegebenen 
Streufügelchen, welche rein Zu>kerbä&erwaaren ſeien, 
al8 Pillen betrachtet wurden. 
Dieſe Auffaſſung iſt aber nicht richtig. 
Neue Folge XXV. Band