Alphabetiſches Negiſter.
Sei
Aufhebung der ehelichen Sütergemeinſ<aft während der Ehe
wegen pflichtwidrigen Verhaltens des andern Ehetheils.
Bayer. Landr. . . .
Ehelibe Gütegemeinſchaft in Harburg
Gütl, K.: Das Hypothekengeſeß für des * Königreich Bayern
v. 1. Juni 1822 mit den durch die neuere Seſeßgebung er»
gangenen Abänderungen . u os re - - +
H äute: deren Lagerung, ortspolizeiliche Vorſchriſten hierſiber
Haftpflichtgeſetz [. Reichöhaftpflichtgeſeß.
Haftung des einen Contrahenten für dur< mittelbares Ver-
ſchulden (durch gemiſchten Zufall) dem Mitkontrahenten
zugegangenen Schaden
Haftung des Dienſtherrn "für einen durch ſeinen Dienſtboten
einem Dritten zugeſügten Schaden
Haſtung der Ehefrau ſür die Schulden des Ehemannes
nad) Mainzer Lan
Haftung für die Koſten eines Gewährſchaftsſtreites in Folge
unrichtiger Angaben .
Haftung des ßetus Po83e880r. * Verſehung 'deöſelben in
böſen Glauben .
Haftung für einen Eiſenbahn»Trandport
Haſtung der Mitglieder einer Genoſſenſ<haſt . .
Handelogeſ<äft: als ſolches erſcheint nicht die Anſchaſſung
n Nahmen u. ſ. w. zu herzuſtellenden Photographien .
Handelsgeſellſchafl: ideöleiſtung durch die Liquidatoren
einer in Liquidation befindlichen eee Handclögeſellſchaft
Harburg: eheliche Gütergemeinſchaft d Ibſt
Hartmann, B.: die Anſehtung von Mehtöhandlungen eines
Sculdners außerhalb des Konkursverſahrens
Hauſirhandel: deſſen Beſteuerung. Ob Wanderlager ge»
geben ſeien, iſt ni<t von den Finanzſtellen, ſondern vom
Straſribter feſtzuſtellen . .
Zeilpunkt des Eintrit18 der Strafbarkeit wegen * Zuwider»
handlungen gegen das Geſ. v. 10. März 1879, die Be
ſteuerung des Hauſirhandels bett. . .
Hehlerei, Charakter, gewohnheitsmäßige .. * . .
Homöopathiſche Streukü geihen .
Hypotheken: Dypothekengeſeh für das "Königreich Bayern
v. 4. Juni 1822 mit den durch die neuere Geſehgebung er-
gangenen Abänderungen von K. Gütl
Zur Frage über die Oeffentlichkeit des Hypothekenbuches 27,
Zur Lehre von den Folgen der Defſenklickeit des Hypotheken-
buches. Unterlaſſung des Eintrages des Eigenthumsvor=
behalles an in ein Fabrikanweſen gelieferten und von dem
Erwerber als Pertinenzen des Anweijens erklärten und in die-
ſer Weiſe im HB. eingetragenen Maſchinen. Wirkung der
Oeſfentlic<ßkeit auch in dem Falle, wenn Pertinenzeintrag
und Mitverpfändung unmiltkelbar auf einander folgten .
Dirthſchaſts-Jnventar als Hypothekenobjekts-Pertinenz . .
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