Samstag den 12. Oktober 1889. 54. Jahrgang. Aõ 21.
Dr. J. A. Seufferts
Blätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
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Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Kgl.
Bayer. Oberlandesgerichts München in Strafsachen.
Strafgesetzbuch und Strafprozebordnung.
StGB. § 67. Beginn der Verjährungeinerim
Widerspruche mit 8 54 der allgemeinen Bauordnung
erfolgten Bauführung. Die zu § 367
Ziff. 15 St GB. auf Grund des Art. 2 Ziff. 11 des
PStGB. erlassene k. Verordnung vom 19. September
1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, bestimmt
in § 6 Abs. 1, daß zur Herstellung von neuen Hauptund
Nebengebäuden die baupolizeiliche Genehmigung zu
erholen ist, und läßt Ausnahmen insoferne zu, als sie
baupolizeiliche Bewilligung nicht erfordert, und zwar nach
5 6 Abs. 2 lit. a in Städten für die Herstellung von
offenen Schutzdächern unter 20 Quadratmeter Fläche, und
nach Absatz 2 lit. b Ziff. 4 in Märkten und auf dem
Lande für freistehende, das heißt mit anderen Gebäuden
nicht zusammenhängende Bauten ohne Feuerungsanlagen
und mit nur Einem Geschoße und höchstens 30 Quadratmeter
Grundfläche, soferne solche Bauten nicht zur Lagerung
feuergefährlicher Materialien bestimmt sind. Nachdem
das Gebäude, welches der Angeklagte aufführen ließ,
Neue Folge. Band XIXXT7V.