Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LIV. Band. (54)

Samstag  den  12.  Oktober  1889.  54.  Jahrgang.  Aõ  21.
Dr.  J.  A.  Seufferts

Blätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

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Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kgl.
Bayer.  Oberlandesgerichts  München  in  Strafsachen.


Strafgesetzbuch  und  Strafprozebordnung.

StGB.  §  67.  Beginn  der  Verjährungeinerim
Widerspruche  mit  8  54  der  allgemeinen  Bauordnung
  erfolgten  Bauführung.  Die  zu  §  367
Ziff.  15  St  GB.  auf  Grund  des  Art.  2  Ziff.  11  des
PStGB.  erlassene  k.  Verordnung  vom  19.  September
1881,  die  allgemeine  Bauordnung  betreffend,  bestimmt
in  §  6  Abs.  1,  daß  zur  Herstellung  von  neuen  Hauptund
  Nebengebäuden  die  baupolizeiliche  Genehmigung  zu
erholen  ist,  und  läßt  Ausnahmen  insoferne  zu,  als  sie
baupolizeiliche  Bewilligung  nicht  erfordert,  und  zwar  nach
5  6  Abs.  2  lit.  a  in  Städten  für  die  Herstellung  von
offenen  Schutzdächern  unter  20  Quadratmeter  Fläche,  und
nach  Absatz  2  lit.  b  Ziff.  4  in  Märkten  und  auf  dem
Lande  für  freistehende,  das  heißt  mit  anderen  Gebäuden
nicht  zusammenhängende  Bauten  ohne  Feuerungsanlagen
und  mit  nur  Einem  Geschoße  und  höchstens  30  Quadratmeter
  Grundfläche,  soferne  solche  Bauten  nicht  zur  Lagerung
  feuergefährlicher  Materialien  bestimmt  sind.  Nachdem
  das  Gebäude,  welches  der  Angeklagte  aufführen  ließ,

Neue  Folge.  Band  XIXXT7V.