Ueber Aunitsuntrene. 377
in duali oder dunnto in Einnahme, oder eines
größern in Ausgabe 1½%), oder Aufrechnung von
Resten, welche aber bereits eingegangen 10), fer-
ner Veränderung der Bücher rurch Rasuren oder
vurch fälschliche Einträge 15:). Eind dergleichen
Fälschungen lediglich zum Zwecke der Unterschla-
gung vorgenommen, ohne diese selbst zu vollenden,
so liegt offenbar nur ein Versuch des Verbrechens
vor, denn die vollendete Erschwerung, welche
den zweiten Grad bildet, macht die nur versuchte
Haupthandlung nicht zur vollendeten. Erhellet die
Walrsscheinlichkeit, daß die Unrichtigkeiten oder
Aenderungen in den Büchern nicht zu dem Zwecke
aeschahen, um eine Unterschlagung zu verdecken, so
kann von einer betrüglichen Verdeckung der Unter-
schlagung und also auch von einem zweiten Grade
des Verbrechens die Rede nicht seyn, ja selbst
wenn eine Amtsuntreue durch Unterschlagung be-
gangen worden und zugleich solche Umichtigkeiten
in den Büchern sich fanden, welche an sich ver-
möge der gesetzlichen praesumtio doli die An-
wendung des Art. 363 begrunden, so kann doch
gerade wegen StGB. I, 43 die Gewißheit oder
Wahbrscheinlichkeit, daß die Unrichtigkeit in den
Buchern oder Rechnungen nicht in betruglicher
Absicht geschehen, den Schuldausspruch wegen des
zweiten Grades beseitigen. Ein Rechnungsbeam-
ter, welcher für sein Amt nicht Hinreichend befähigt
war, hatte in seinen verschiedenen Kassen in der
1840, und Huse. vom 3. April 1840. 150. 2¾6.
AGA. 63. 12½
106) AGE. v. 10. * 1827. 302. 1 3/19. AGE. v. 13. Maͤrz
1833, u. OAGE. v. 1. Ott. 1833. 213. 22/,3. AGA.
311. 23/20. AGE. v. 16. Juni 1837. 130. 3½%
10%) A-s E. v. 12. Dez. 18 u. OAGE. v. ö. März W2e.
115.7½%1. AGA. 119. 1/2.
ter) AGE. v. 12. April 1822, u. OAGE. v. 8. Oktober
1822. 199. 2½ 2. AG#. 350. 1% 1