Full text: Blätter für Rechtsanwendung. VI. Band (6)

Ueber Aunitsuntrene. 377 
in duali oder dunnto in Einnahme, oder eines 
größern in Ausgabe 1½%), oder Aufrechnung von 
Resten, welche aber bereits eingegangen 10), fer- 
ner Veränderung der Bücher rurch Rasuren oder 
vurch fälschliche Einträge 15:). Eind dergleichen 
Fälschungen lediglich zum Zwecke der Unterschla- 
gung vorgenommen, ohne diese selbst zu vollenden, 
so liegt offenbar nur ein Versuch des Verbrechens 
vor, denn die vollendete Erschwerung, welche 
den zweiten Grad bildet, macht die nur versuchte 
Haupthandlung nicht zur vollendeten. Erhellet die 
Walrsscheinlichkeit, daß die Unrichtigkeiten oder 
Aenderungen in den Büchern nicht zu dem Zwecke 
aeschahen, um eine Unterschlagung zu verdecken, so 
kann von einer betrüglichen Verdeckung der Unter- 
schlagung und also auch von einem zweiten Grade 
des Verbrechens die Rede nicht seyn, ja selbst 
wenn eine Amtsuntreue durch Unterschlagung be- 
gangen worden und zugleich solche Umichtigkeiten 
in den Büchern sich fanden, welche an sich ver- 
möge der gesetzlichen praesumtio doli die An- 
wendung des Art. 363 begrunden, so kann doch 
gerade wegen StGB. I, 43 die Gewißheit oder 
Wahbrscheinlichkeit, daß die Unrichtigkeit in den 
Buchern oder Rechnungen nicht in betruglicher 
Absicht geschehen, den Schuldausspruch wegen des 
zweiten Grades beseitigen. Ein Rechnungsbeam- 
ter, welcher für sein Amt nicht Hinreichend befähigt 
war, hatte in seinen verschiedenen Kassen in der 
1840, und Huse. vom 3. April 1840. 150. 2¾6. 
AGA. 63. 12½ 
106) AGE. v. 10. * 1827. 302. 1 3/19. AGE. v. 13. Maͤrz 
1833, u. OAGE. v. 1. Ott. 1833. 213. 22/,3. AGA. 
311. 23/20. AGE. v. 16. Juni 1837. 130. 3½% 
10%) A-s E. v. 12. Dez. 18 u. OAGE. v. ö. März W2e. 
115.7½%1. AGA. 119. 1/2. 
ter) AGE. v. 12. April 1822, u. OAGE. v. 8. Oktober 
1822. 199. 2½ 2. AG#. 350. 1% 1