6 Zur Resorm der Reserirmethode.
Wir könnten diesen vier Beispielen noch ein
paar Dutzend andre folgen lassen, aber es ist
wohl nicht nöthig. Wir rechnen darauf, daß
Sachkundige bei Lesung dieser Zeilen sich sagen:
„Ja, so geht es zu, dergleichen erlebt man alle
Tage.“
Hat man ein Uebel erkannt, so ist nichts
natürlicher, als drauf denken, wie es künftig zu
vermeiden sey. Hier empfehlen sich folgende Re-
eln
a) den Aktenauszug nicht eher zu beginnen,
als bis man der Sache, etwa mit Hülfe von
Ercerpten, Meister geworden und ein bestimmtes
Resultat gewonnen hat;
b) bei Fertigung des Aktenauszuges Alles
— wenn nicht wegzulassen, doch nur notizgebend
zu erwähnen, was nach der Grundlage der für
richtig erkannten Meinung als unerheblich und
überflüssig erscheint 7). Freilich kann diese Grund=
lage durch Kollegialbeschluß umgestoßen werden;
für diesen Fall muß man gerüstet seyn, in den
Akten alle diejenigen Stellen, welche sich zufolge
des abweichenden Beschlusses als relevant darstel-
len, zusammenhängend etwa nach einer Skizze
vor Augen zu legen, oder, wenn man ganz sicher
gehen will oder die Sache sehr verwickelt ist, ei-
nen eventuellen Aktenauszug bereit halten
z. B. über die Verhandlungen aus dem Stand-
1) Gleiches gilt natürlich, wenn der Akteuauszug nicht zu
fertigen, sondern nur dasjenige auszuwählen ist, was
aus den Vorträgen der vorigen Justanzen, oder aus
den Aktenstücken selbst — dem jetzt entscheidenden Col-
leginm vorgelesen wird.