46 Provokatlon. Klagenhäufung.
Gegenpartei erfolgte deren Anerkennung der Revi-
sionssumme nur deshalb, um durch Beseitigung der
Schätzung die Erledigung der Sache früher herbei-
zuführen, somit nur willkürlich.
OA#-RNr. 165“6/63. Wed.
2.
Wer sich mehrfacher Ansprüche auf denselben Gegenstand
berühmt und auf erhobene Provokatlon zur Klagestellung
verurtheilt wird, darf sich nicht mit klagweiser Verfolgung
nur Eines Anspruches unter bloßem Worbehalte der übrigen
begnügen.
Obigen Satz führen die Entscheidungsgründe
eines oberstrichterlichen Erkenntnisses, welche zugleich
über den Sachverhalt das Nöthige entnehmen lassen,
in Folgendem aus:
dger beschwert sich gegen das Erkenntniß
II. Inst., weil durch dasselbe daß Erkenntniß I. Inst.
auch insoweit bestätigt wurde, als dieses unter
Nr. I ihm bezüglich aller derjenigen Ansprüche auf
den N.hof ewiges Stillschweigen auferlegt, welche er
mit seiner in Folge Provokation unterm .. ...
gestellten Klage nicht zur klageweisen Geltendmach-
ung gebracht hat. Die Beschwerde ist jedoch un-
gegründet.
Nachdem Kläger am .. ... provozirt worden
war, die Erbs= und sonstigen Ansprüche auf den
N.hof sammt und sonders bei Vermeidung ewigen
Stillschweigens an= und zur Entscheidung zu bringen
und von dem k. Landgerichte K. hiezu durch
Entschließung vo die Auflage erhalten
hatte, mußte er darauf entweder die ihm angeblich
aus verschiedenen Rechtstiteln gegen die Beklagte
zustehenden verschiedenen Klagen alle anstellen, oder
wenn er bezüglich der einen oder anderen Klage Ein-
wendungen zu haben glaubte, vermöge welcher die
betreffende Klage zur Zeit noch nicht angestellt oder
mit den anderen verbunden werden könne, diese