Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXVIII. Band. (28)

46 Provokatlon. Klagenhäufung. 
Gegenpartei erfolgte deren Anerkennung der Revi- 
sionssumme nur deshalb, um durch Beseitigung der 
Schätzung die Erledigung der Sache früher herbei- 
zuführen, somit nur willkürlich. 
OA#-RNr. 165“6/63. Wed. 
2. 
Wer sich mehrfacher Ansprüche auf denselben Gegenstand 
berühmt und auf erhobene Provokatlon zur Klagestellung 
verurtheilt wird, darf sich nicht mit klagweiser Verfolgung 
nur Eines Anspruches unter bloßem Worbehalte der übrigen 
begnügen. 
Obigen Satz führen die Entscheidungsgründe 
eines oberstrichterlichen Erkenntnisses, welche zugleich 
über den Sachverhalt das Nöthige entnehmen lassen, 
in Folgendem aus: 
dger beschwert sich gegen das Erkenntniß 
II. Inst., weil durch dasselbe daß Erkenntniß I. Inst. 
auch insoweit bestätigt wurde, als dieses unter 
Nr. I ihm bezüglich aller derjenigen Ansprüche auf 
den N.hof ewiges Stillschweigen auferlegt, welche er 
mit seiner in Folge Provokation unterm .. ... 
gestellten Klage nicht zur klageweisen Geltendmach- 
ung gebracht hat. Die Beschwerde ist jedoch un- 
gegründet. 
Nachdem Kläger am .. ... provozirt worden 
war, die Erbs= und sonstigen Ansprüche auf den 
N.hof sammt und sonders bei Vermeidung ewigen 
Stillschweigens an= und zur Entscheidung zu bringen 
und von dem k. Landgerichte K. hiezu durch 
Entschließung vo die Auflage erhalten 
hatte, mußte er darauf entweder die ihm angeblich 
aus verschiedenen Rechtstiteln gegen die Beklagte 
zustehenden verschiedenen Klagen alle anstellen, oder 
wenn er bezüglich der einen oder anderen Klage Ein- 
wendungen zu haben glaubte, vermöge welcher die 
betreffende Klage zur Zeit noch nicht angestellt oder 
mit den anderen verbunden werden könne, diese