276 I. 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872—78. Die Einzelstaaten.
Volk“. Da schreibt der ehrwürdige Kaiser „am 31. Dezember 1878, ½11 Uhr
abends“:
„Es gchet ein Jahr zu Ende, welches für mich ein verhängnisvolles sein sollte! Ereignisse
von erschütternder Art trafen mich am 11. Mai und am 2. Junil Die körperlichen Leiden
traten zurück gegen den Schmerz, daß preußische Landeskinder eine That vollbrachten, die am
Schlusse meiner Lebenstage doppelt schwer zu überwinden war und mein Herz und Gemüt für
den Rest meiner Tage finster erscheinen lassen. Doch muß ich mich ergeben in den Willen Gottes,
der dies alles zuliest, aber zugleich seine Gnade und Barmherzigkeit walten lieh. Darun preise
ich die Vorsehung für die schmerzensvollen Ereignisse des abtanfenden Jahres. Sie haben mir
aber auch Erhebendes gebracht durch die Teilnahme, welche mir von allen Seiten zu teil wurde.
Und woaher kam diese Teilnahme? Von wo anders als vom Allmächtigen, dessen Führung es
wollte, daß ich in der Welt so gestellt ward, daß seine Gnade, die über mir waltete, sich seder-
mann cinprägt, daß er mich ansrüstete, seinen Willen hier auf Erden zu vollführen und er
mich und mein Volk würdig fand, das übertragene Pfund zu verwalten.“
15. Die Reichslande Elsaß-TLothringen 1872—78. Die
Einzelstaaten.
Fürst Bismarck hatte am 25. Mai 1871 im Reichstag ausgesprochen (s. oben
S. 43): „er fühle sich berusen, der Advokat der Bewohner der neuen Neichslande zu
sein in dem Staatswesen, dem sie beitreten“. Vornehmlich in Bismarcks Hand, unter
der Mitwirkung des mildgütigen Kaisers, ruhte nun in der That die Sache und
das Schicksal der mit Deutschland nach zweihundertjähriger gewaltsamer Abtren-
nung wieder vereinigten deutschen Westmarken. Das Urteil über das erste Jahrzehnt
deutscher Verwaltung und Gesetzgebung in den Neichslanden und über die Behand-
lung der dortigen Bevölkerung seitens der deutschen Regierung läßt sich in Einem
Worte zusammenfassen: daß Bismarck selbst und das Deutsche Reich das Worl des
Fürsten schon in dieser kurzen Zeitspanne in vollem Maße eingelöst haben. Elsaß-Loth-
ringen hat während der 200 Jahre seiner Einverleibung in den französischen Staat
niemals auch nur annähernd soviel Selbstbestimmungsrecht und Selbstverwaltung
gewährt erhalten, soviel Schonung und Anerkennung seiner Eigeninteressen gesunden
und namentlich soviel „Geduld und Liebe“ erfahren, als in den Ubergangsjahren nach
1870, welche der gesamten Bevölkerung der Reichslande die schwersten werden mußten.
Das alles konnte den neuen Reichsbürgern nur ein Staat und Volk gewähren, die
sich durch die Bande des Blutes und die Uberlieferungen einer tausendjährigen gemein-
samen Geschichte mit jenen innig verwandt sühlten.
Zunächst gewannen die Bewohner der NReichslande schon aus ihrer Zugehörigkeit
zum Deutschen Reiche namhaste Vorteile, welche sich ihnen wohlthätig und angenehm
fühlbar machten. Das bisherige französische Absatzgebiet für die reichsländischen Natur-
und Industrieerzeugnisse gehörte allerdings seit dem Frankfurter Frieden zum Aus-
land. Aber die Vereinigung mit dem Dentschen Neiche verschaffte diesen Erzeugnissen