Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

170 Zweiter Teil: Die Organisation des Bundes. 
IX. Die Verwaltung des Reichs-Invaliden-Fonds in Berlin. 
(Gesetz vom 23. Mai 1873, § 11, S. 117, vom 23. Februar 1876, S. 24, 
vom 11. Mai 1877, S. 496 und vom 30. März 1879, S. 119) 
Der Vorsitzende wird vom Kaiser auf Lebenszeit und die Mitglieder 
vom Bundesrat auf 3 Jahre gewählt. 
Demselben liegt die gesetzmäßige Anlage, Verrechnung und Verwaltung 
des Fonds ob. 
Die Oberleitung führt der Reichskanzler; die Kontrolle führt die Reichs- 
schuldenkommission. 
X. Das Reichspost-Amt. 
(Verordnung vom 22. Dezember 1875, S. 379 und vom 28. Februar 1880, S. 25.) 
Durch Verordnung vom 22. Dezember 1875 (Reichsgesetzblatt S. 379) 
ist die Verwaltung der Posten und Telegraphen vom Ressort des Reichs- 
kanzlers getrennt und die Leitung unter Verantwortung des Reichskanzlers 
dem Generalpostmeister, dem durch Erlaß vom 23. Februar 1880 (Reichs- 
gesetzblatt S. 25) der Titel „Staatssekrektär“ beigelegt ist, übertragen worden. 
De# oberste Reichsbehörde erhielt durch den zitierten Erlaß die Bezeichnung 
„Reichspostamt"“. 
Dem Staatssekretär ist die Entscheidung in allen grundsätzlichen, 
wichtigen Angelegenheiten der Reichspost= und Telegraphen-Verwaltung, sowie 
in allen Angelegenheiten von erheblich finanzieller Bedeutung vorbehalten. 
Dem Reichspostamt ist die gesamte Posten= und Telegraphenverwaltung 
mit Ausnahme Bayerns und Württembergs unterstellt. Bei demselben sind 
4 Abteilungen gebildet: 
1. Abteilung: für die Post; 
2. „ „ „ Telegraphie und das Fernsprechwesen; 
3. „ „ „ gemeinschaftlichen Verwaltungs-Angelegen- 
heiten (exklusive Personal-, Etats-, Kassen- 
und Rechnungswesen); 
4. „ „das Personal-, Etats-, Kassen- u. Rechnungs- 
wesen. 
Sodann bestehen besondere Bureaus für: 
das Rechnungs-, das Personal-, das Bauverwaltungswesen, die 
Technik, die Verordnungen, die Kurse, das Ausland (2), die 
Statistik, die geheimen Angelegenheiten, den telegraphischen 
Betrieb, die Technik der Telegraphen, den Telegraphenbau, das 
Fernsprechwesen, das Postmuseum, die Starkstromanlagen, die 
Bücherei und die Maschinentechnik; ferner die General-Postkasse 
mit dem Post-Zeitungs-Amt, das Postzeugamt, das Post-An- 
weisungs-Amt, das Telegraphen-Versuchs-Amt, die Telegraphen- 
Apparat-Werkstatt und für das Versicherungswesen. 
Ressort des Reichs-Post-Amts: 
a) die 41 Ober-Post-Direktionen in: 
Aachen, Berlin, Braunschweig, Bremen, Breslau, Bromberg, Cassel, 
Chemnitz, Coblenz, Cöln (am Rhein), Cöslin, Danzig, Darmstadt, Dortmund,
	        
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