Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XIX. Abschnitt: Das Post- und Telegraphenwesen. 417 
zösische Kolonien auf der Konferenz in Bern vom 17. bis 27. Januar 
1876, die Britischen Kolonien, sämtliche Niederländische und Spanische 
Kolonien, Japan, Brasilien und Portugiesische Kolonien, Persien, Grön- 
land und die Dänischen Antillen. 
Am zweiten allgemeinen Postkongreß in Paris vom 2. Mai bis 
4. Juni 1878 beteiligten sich 27 Regierungen bezw. 38 Staaten. 
Auf diesem Kongreß wurde der Berner Vertrag revidiert und 
dem einheitlichen Postgebiet der Name „Weltpostverein“ beigelegt. Diesem 
Vertrag traten 1878 wieder mehrere kleinere überseeische Staaten bei, 
ebenso 1879. Am 1. April 1879 traten außer dem revidierten Ver- 
trag vom 1. Juni 1878 in Kraft (Reichsgesetzblatt 1879 S. 83): 
das Ausführungsreglement hiezu; 
das neue Uebereinkommen vom 1. Juni 1878, betreffend die Wert- 
briefe samt Ausführungs-Reglement; 
das neue Uebereinkommen vom 4. Juni 1878, betreffend den Geld- 
anweisungsverkehr samt Ausführungs-Reglement. 
Von nun an galt der einheitliche Portosatz (Stenogr. Bericht 
vom 25. Februar 1879) auf beiden Halbkugeln der Erde und zwar 
von 20 Pfennig für den Brief, 10 Pfennig für die Postkarte und 
5 Pfennig für die Drucksachen nach allen Ländern der Erde. 
In den Jahren 1880 erklärten wieder einige kleinere Staaten 
ihren Beitritt. 
Auf dem am 9. Oktober 1880 in Paris stattgehabten Post- 
kongreß nahmen sämtliche Staaten Europa's (ausgenommen Griechen- 
land) sowie Egypten, Britisch-Indien und Kanada teil. Das Nesultat 
bestand in Abschluß des Vertrags vom 3. November 1880, betreffend 
den Austausch von Postpaketen ohne Wertangabe. 
1881 und 1882 vermehrte sich der Vertrag wieder um einige 
Staaten. 
Der dritte Kongreß fand vom 4. bis 21. März 1885 in Lissabon 
statt, woran 49 Regierungen sich beteiligten. 
Wel Das Ergebnis bestand in Vereinbarung eines Zusatzartikels zum 
Veltpostvertrag, eines Schlußprotokolls und Ausführungs-Reglements 
*7 eines Zusatzartikels zu den Verträgen über die Postpakete und über 
ie Wertbriefe, sowie zum Uebereinkommen betreffend die Postanweisungen, 
ein neues Uebereinkommen betreffend Einführung von Identitätsbüchern, 
fah neues Uebereinkommen betreffend Einführung des Postauftragsver- 
ahrens. -Reichsgesetzblatt 1886 S. 82.) 
1891 is zum vierten Kongreß in Wien vom 20. Mai bis 4. Juli 
erfolgte der Beitritt einer Reihe von Staaten. In Wien waren 
· taaten vertreten. 
eintom wesentliches Ergebnis dieses Kongresses ist das neue Ueber— 
8 betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit 
berefe 7 e und die Postanweisungen; die Aenderung der Uebereinkunft, 
nd Austausch von Postpaketen und betreffend die Einzugsmandate, 
Staatsrecht. 3
	        
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